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# taz.de -- BGH verlangt Streckenausschreibung: Dämpfer für S-Bahn-Pläne
> Das Urteil des Bundesgerichtshofs erschwert die Direktvergabe von
> S-Bahn-Linien an möglich Betreiber. Unmöglich sei das aber weiterhin
> nicht, meint der Berliner Senat.
Bild: Berliner S-Bahn-Zug.
Der rot-rote Senat sieht seine Optionen für die Neuordnung der
S-Bahn-Politik auch nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes kaum
eingeschränkt. Das Urteil schließt Direktvergaben prinzipiell aus. Aufgrund
der Berliner Besonderheiten - das städtische S-Bahn-System ist technisch
einmalig - hält es der Senat weiterhin für möglich, den Betrieb
auszuschreiben oder auch der landeseigenen BVG beziehungsweise der S-Bahn
zumindest in Teilen, zu übertragen.
2017 läuft der Verkehrsvertrag mit der S-Bahn aus, die seit eineinhalb
Jahren wegen technischer Probleme nur ein eingeschränktes Angebot anbietet.
Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Verkehrsleistungen
im Schienenpersonennahverkehr ausgeschrieben werden müssen.
"Wir müssen die genaue Urteilsbegründung abwarten", sagte Mathias Gille,
Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung, der taz. Der Senat gehe davon aus,
weiterhin alle Optionen für den S-Bahn-Verkehr zu haben. Eine inhäusige
Vergabe, also die Beauftragung eines eigenen Unternehmens wie der BVG, sei
auch nach dem Urteil möglich.
Auch die Pflicht, Leistungen auszuschreiben, könnte durch bestimmte
Ausnahmen eingeschränkt werden: etwa wenn durch besondere technische
Bedingungen ein Anbieter ein Alleinstellungsmerkmal besitze oder ein
Anbieter in Insolvenz gerate. "Wir können den Verkehr dann ja nicht ruhen
lassen."
Die Oppositionsfraktionen sehen das anders. Aus dem Urteil "ergeben sich
direkte Konsequenzen für die S-Bahn", so FDP-Verkehrsexperte Klaus-Peter
von Lüdeke. Der Senat müsse das Netz in sinnvollen Teilen ausschreiben. Die
Grünen sehen eine "große Chance". Der Senat müsse in drei Teilen
ausschreiben: Ring, Ost-West und Nord-Süd, so Verkehrsexpertin Claudia
Hämmerling.
8 Feb 2011
## AUTOREN
Richard Rother
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