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# taz.de -- Imker-Prozess am Europäischen Gerichtshof: Erfolg für Gentechnikg…
> Der Europäische Gerichtshof stuft gentechnisch verunreinigten Honig wohl
> als Gentechlebensmittel ein. Imker könnten sich dann besser gegen
> Genfelder wehren.
Bild: Bienen interessieren sich doch für Maispollen - ein Hobbyimker aus Augsb…
FREIBURG taz | Honig darf nicht verkauft werden, wenn er Pollen des
gentechnisch veränderten Mais MON 810 enthält - selbst wenn die
Verunreinigungen äußerst gering sind. Das folgt aus dem Schlussantrag von
Generalanwalt Yves Bot im sogenannten Imker-Prozess am Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Meist folgen die Richter des EuGH den
Gutachten des unabhängigen Generalanwalts. Das deutsche Bündnis zum Schutz
der Bienen vor Agrogentechnik begrüßte den Schlussantrag, den das Gericht
am Mittwoch veröffentlichte.
Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren der Hobbyimker Karl-Heinz Bablok
aus Kaisheim bei Augsburg. Zu seinem Ärger führte die Bayerische
Landesanstalt für Landwirtschaft zwei Kilometer von seinen Bienenstöcken
Anbauversuche mit dem Mais MON 810 des US-Herstellers Monsanto durch.
Bablok verlangte Unterlassung oder zumindest Schutzmaßnahmen. Doch die
Forscher meinten, dass Bienen sich eh nicht für Maispollen interessierten.
Um das Gegenteil zu beweisen, postierte Bablok seine Bienen im Abstand von
500 Metern zu den Versuchsfeldern und ließ anschließend Pollen und Honig
untersuchen.
Ergebnis: Im Honig fanden sich geringe Mengen genveränderten Mais-Erbguts.
Deutlich belastet war der Pollen, den Bablok bisher als
Nahrungsergänzungsmittel verkaufte. Zeitweise brachte Bablok seine ganze
Ernte zur Müllverbrennungsanlage, weil er sie nicht für verkehrsfähig
hielt.
Bablok sah also seine Befürchtungen bestätigt, der Streit landete vor
Gericht, nach mehreren Instanzen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
(VGH). Der wiederum bat den EuGH um Auslegung des EU-Gentechnikrechts.
Für Generalanwalt Yves Bot, der das Urteil vorbereitet, ist dabei klar:
Honig und Pollen, die Erbgut von genveränderten Organismen (GVO) enthalten,
brauchen eine Zulassung für genveränderte Lebensmittel. Es kommt dabei
nicht darauf an, wie hoch der GVO-Anteil ist. Irrelevant sei auch, ob die
GVO-Anteile absichtlich zugefügt wurden. Faktisch liefe dies auf ein
Verkaufsverbot für genverunreinigten Honig und Pollen hinaus, da der
Gentechmais MON 810 bisher nicht als Lebensmittel zugelassen ist.
Wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt, muss der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof wohl eine "wesentliche Beeinträchtigung" Babloks
durch den Anbau von GVO-Mais in seiner Nähe annehmen. Bablok kann dann
zumindest Schadensersatz vom Freistaat Bayern verlangen.
Derzeit ist der Streit zwar etwas entschärft, weil die Anbauzulassung des
Genmais seit 2009 in Deutschland ausgesetzt ist. "Der Streit hat aber
grundsätzliche Bedeutung", sagt Thomas Radetzky vom Bündnis zum Schutz der
Bienen vor Agrogentechnik, "das Gutachten des Generalanwalts ist ein
wichtiger Schritt auf dem Weg zur Nulltoleranz: Jede geringste
GVO-Verunreinigung macht ein Lebensmittel dann zum GVO-Lebensmittel, mit
allen Folgen."
9 Feb 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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