# taz.de -- Imker-Prozess am Europäischen Gerichtshof: Erfolg für Gentechnikg… | |
> Der Europäische Gerichtshof stuft gentechnisch verunreinigten Honig wohl | |
> als Gentechlebensmittel ein. Imker könnten sich dann besser gegen | |
> Genfelder wehren. | |
Bild: Bienen interessieren sich doch für Maispollen - ein Hobbyimker aus Augsb… | |
FREIBURG taz | Honig darf nicht verkauft werden, wenn er Pollen des | |
gentechnisch veränderten Mais MON 810 enthält - selbst wenn die | |
Verunreinigungen äußerst gering sind. Das folgt aus dem Schlussantrag von | |
Generalanwalt Yves Bot im sogenannten Imker-Prozess am Europäischen | |
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Meist folgen die Richter des EuGH den | |
Gutachten des unabhängigen Generalanwalts. Das deutsche Bündnis zum Schutz | |
der Bienen vor Agrogentechnik begrüßte den Schlussantrag, den das Gericht | |
am Mittwoch veröffentlichte. | |
Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren der Hobbyimker Karl-Heinz Bablok | |
aus Kaisheim bei Augsburg. Zu seinem Ärger führte die Bayerische | |
Landesanstalt für Landwirtschaft zwei Kilometer von seinen Bienenstöcken | |
Anbauversuche mit dem Mais MON 810 des US-Herstellers Monsanto durch. | |
Bablok verlangte Unterlassung oder zumindest Schutzmaßnahmen. Doch die | |
Forscher meinten, dass Bienen sich eh nicht für Maispollen interessierten. | |
Um das Gegenteil zu beweisen, postierte Bablok seine Bienen im Abstand von | |
500 Metern zu den Versuchsfeldern und ließ anschließend Pollen und Honig | |
untersuchen. | |
Ergebnis: Im Honig fanden sich geringe Mengen genveränderten Mais-Erbguts. | |
Deutlich belastet war der Pollen, den Bablok bisher als | |
Nahrungsergänzungsmittel verkaufte. Zeitweise brachte Bablok seine ganze | |
Ernte zur Müllverbrennungsanlage, weil er sie nicht für verkehrsfähig | |
hielt. | |
Bablok sah also seine Befürchtungen bestätigt, der Streit landete vor | |
Gericht, nach mehreren Instanzen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof | |
(VGH). Der wiederum bat den EuGH um Auslegung des EU-Gentechnikrechts. | |
Für Generalanwalt Yves Bot, der das Urteil vorbereitet, ist dabei klar: | |
Honig und Pollen, die Erbgut von genveränderten Organismen (GVO) enthalten, | |
brauchen eine Zulassung für genveränderte Lebensmittel. Es kommt dabei | |
nicht darauf an, wie hoch der GVO-Anteil ist. Irrelevant sei auch, ob die | |
GVO-Anteile absichtlich zugefügt wurden. Faktisch liefe dies auf ein | |
Verkaufsverbot für genverunreinigten Honig und Pollen hinaus, da der | |
Gentechmais MON 810 bisher nicht als Lebensmittel zugelassen ist. | |
Wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt, muss der Bayerische | |
Verwaltungsgerichtshof wohl eine "wesentliche Beeinträchtigung" Babloks | |
durch den Anbau von GVO-Mais in seiner Nähe annehmen. Bablok kann dann | |
zumindest Schadensersatz vom Freistaat Bayern verlangen. | |
Derzeit ist der Streit zwar etwas entschärft, weil die Anbauzulassung des | |
Genmais seit 2009 in Deutschland ausgesetzt ist. "Der Streit hat aber | |
grundsätzliche Bedeutung", sagt Thomas Radetzky vom Bündnis zum Schutz der | |
Bienen vor Agrogentechnik, "das Gutachten des Generalanwalts ist ein | |
wichtiger Schritt auf dem Weg zur Nulltoleranz: Jede geringste | |
GVO-Verunreinigung macht ein Lebensmittel dann zum GVO-Lebensmittel, mit | |
allen Folgen." | |
9 Feb 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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