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# taz.de -- Abschlussbericht zum BayernLB-Skandal: CSU-Promis handelten "fahrl�…
> Der Abschlussbericht der CSU zum BayernLB-Skandal ist da. Und voilà:
> prominente CSU-Politiker handelten fahrlässig, zweien von ihnen droht nun
> sogar eine Schadenersatzklage.
Bild: Bayerns ehemaliger Finanzminister Faltlhauser (CSU) nach der Sitzung des …
MÜNCHEN taz | Prominente CSU-Politiker haben im BayernLB-Skandal fahrlässig
gehandelt, darunter Eministerpräsident Günther Beckstein, Exparteichef
Erwin Huber und Nochlandtagsfraktionschef Georg Schmid. Der frühere
bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser handelte womöglich sogar grob
fahrlässig. So steht es im am Donnerstag vorgelegten Entwurf zum
Schlussbericht des Untersuchungsausschusses. Das Brisante: Der Bericht
kommt nicht von der Opposition, sondern von der CSU.
Ein Jahr lang hat ein Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag den
Kauf der österreichischen Skandalbank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch
die Bayerische Landesbank durchleuchtet. Das Geschäft im Jahr 2007 kostete
die bayerischen Steuerzahler 3,7 Milliarden Euro. Der Kauf wurde von
hochrangigen bayerischen Regierungsmitgliedern abgesegnet, die im
Verwaltungsrat die BayernLB kontrollieren sollten.
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Thomas Kreuzer von der CSU,
hat seinen Abschlussbericht mit dem Koalitionspartner FDP abgestimmt. Damit
unterstützt die Mehrheit der Ausschussmitglieder Kreuzers Ergebnisse. Die
Verwaltungsräte hätten sich darauf verlassen, von den BayernLB-Vorständen
umfassend über Risiken beim Kauf informiert zu werden, so Kreuzer bei der
Vorstellung seines Berichts im Landtag. "Das hätten Sie nicht tun dürfen."
Die CSU-Minister hätten es versäumt, sich vor Abschluss des Kaufvertrags
über Details zu informieren.
Besondere Verantwortung sieht Kreuzer bei zwei Parteifreunden: Faltlhauser
und Exsparkassenpräsident Siegfried Naser. Die hätten als der
Verwaltungsratschef und dessen Stellvertreter besondere Rechte und
Pflichten gehabt. Ob sie grob fahrlässig gehandelt haben, lässt Kreuzer
offen. Dabei ist das Wort "grob" entscheidend. Nur im Falle einer groben
Fahrlässigkeit können Naser und Faltlhauser zu Schadenersatz verurteilt
werden. Die Entscheidung, ob die beiden CSUler verklagt werden, liegt beim
Vorstand der BayernLB.
Er würde bei der aktuellen Sachlage keine Klage einreichen, meint Kreuzer.
Er sagt: "Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass eine grobe
Fahrlässigkeit nicht sicher angenommen, aber auch nicht sicher
ausgeschlossen werden kann."
Dafür ist er sich bei der Schuld einer anderen CSU-Größe ganz sicher: dem
damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Dem sei kein Fehlverhalten
vorzuwerfen, so Kreuzer. Dass Stoiber seinerzeit in Kroatien Druck für den
Verkauf der HGAA an die Bayern gemacht habe, sei "angemessen" gewesen.
10 Feb 2011
## AUTOREN
Bernhard Hübner
## TAGS
BayernLB
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