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# taz.de -- Forderung nach Zivilklausel für Universitäten: Militärforschung …
> In Karlsruhe sollen Forschung und Lehre auf friedliche Zwecke begrenzt
> werden. Das widerspricht der Wissenschaftsfreiheit, sagt die
> Landesregierung.
Bild: Die Karlsruher Studenten wollen die Zivilklausel auch an ihrer Uni: forsc…
STUTTGART taz | Karlsruher Studierende und Gewerkschaften haben sich erneut
dafür ausgesprochen, landesweit auf militärische Forschungen an
Universitäten zu verzichten. Am Dienstag forderten sie am Karlsruher
Institut für Technologie (KIT) die Einführung der sogenannten Zivilklausel,
um die Forschung und Lehre auf "friedliche Zwecke" zu beschränken.
Bislang hatte die schwarz-gelbe Landesregierung in Baden-Württemberg darauf
verwiesen, dass eine derartige Klausel gegen die Wissenschaftsfreiheit an
den Hochschulen verstoße.
Beim Zusammenschluss der Uni Karlsruhe mit dem Forschungszentrum Karlsruhe
zum KIT kam es deshalb vor zwei Jahren zu einer schizophrenen Situation:
Das Forschungszentrum hatte bereits eine Zivilklausel in den Statuten. Auch
nach dem Zusammenschluss führte der ehemalige Teil des Forschungszentrums
diese Klausel weiter. Der universitäre Teil aber durfte sie nicht
übernehmen. Dabei hatten sich im Januar 2009 fast zwei Drittel der
Studierenden für die Einführung einer Zivilklausel ausgesprochen.
Doch noch haben sie wenig Hoffnung, mit ihrer Forderung auch durchzukommen.
So fürchtet die Professorenschaft um ihre Forschungsgelder, da etliche
Projekte an der ehemaligen Universität der Rüstungsforschung dienten, heißt
es von Seiten der Unabhängigen Studierendenschaft (UStA).
Allerdings hat sich die politische Lage ihrer Meinung nach klar geändert.
Denn für die Uni Tübingen hat die Landesregierung eine Präambel zur
Grundordnung genehmigt. Darin schreibt die Uni eine Zivilklausel fest, die
demnach mit dem Landeshochschulgesetz vereinbar sein muss.
"Es gibt keinen Grund, dass das nicht für Karlsruhe gilt", sagt Dietrich
Schulze von der Initiative gegen Militärforschung an Universitäten. Mit der
Entscheidung im Fall Tübingen könne sich keiner mehr auf eine angebliche
Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit berufen. Das Verhalten von
Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) sei deshalb widersprüchlich.
Das sieht das Ministerium anders. Wie ein Sprecher gegenüber der taz
erklärte, habe eine Präambel lediglich einen beschreibenden Charakter und
sei nicht rechtlich bindend. Dies sei etwas ganz anderes, als eine
Zivilklausel gesetzlich zu verankern. "Eine Landesregierung kann eine
Präambel genehmigen und dennoch ein Gesetz, das die Wissenschaftsfreiheit
einschränkt, ablehnen", hieß es.
Auf die Frage, ob mit der Tübinger Entscheidung aber zumindest der Weg für
eine entsprechende Änderung der Grundordnung am Karlsruher Institut frei
sei, erklärte der Ministeriumssprecher: "Das wäre jetzt rein spekulativ. Da
sind erst einmal die Gremien des Instituts am Zug."
23 Feb 2011
## AUTOREN
Nadine Michel
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