# taz.de -- Forderung nach Zivilklausel für Universitäten: Militärforschung … | |
> In Karlsruhe sollen Forschung und Lehre auf friedliche Zwecke begrenzt | |
> werden. Das widerspricht der Wissenschaftsfreiheit, sagt die | |
> Landesregierung. | |
Bild: Die Karlsruher Studenten wollen die Zivilklausel auch an ihrer Uni: forsc… | |
STUTTGART taz | Karlsruher Studierende und Gewerkschaften haben sich erneut | |
dafür ausgesprochen, landesweit auf militärische Forschungen an | |
Universitäten zu verzichten. Am Dienstag forderten sie am Karlsruher | |
Institut für Technologie (KIT) die Einführung der sogenannten Zivilklausel, | |
um die Forschung und Lehre auf "friedliche Zwecke" zu beschränken. | |
Bislang hatte die schwarz-gelbe Landesregierung in Baden-Württemberg darauf | |
verwiesen, dass eine derartige Klausel gegen die Wissenschaftsfreiheit an | |
den Hochschulen verstoße. | |
Beim Zusammenschluss der Uni Karlsruhe mit dem Forschungszentrum Karlsruhe | |
zum KIT kam es deshalb vor zwei Jahren zu einer schizophrenen Situation: | |
Das Forschungszentrum hatte bereits eine Zivilklausel in den Statuten. Auch | |
nach dem Zusammenschluss führte der ehemalige Teil des Forschungszentrums | |
diese Klausel weiter. Der universitäre Teil aber durfte sie nicht | |
übernehmen. Dabei hatten sich im Januar 2009 fast zwei Drittel der | |
Studierenden für die Einführung einer Zivilklausel ausgesprochen. | |
Doch noch haben sie wenig Hoffnung, mit ihrer Forderung auch durchzukommen. | |
So fürchtet die Professorenschaft um ihre Forschungsgelder, da etliche | |
Projekte an der ehemaligen Universität der Rüstungsforschung dienten, heißt | |
es von Seiten der Unabhängigen Studierendenschaft (UStA). | |
Allerdings hat sich die politische Lage ihrer Meinung nach klar geändert. | |
Denn für die Uni Tübingen hat die Landesregierung eine Präambel zur | |
Grundordnung genehmigt. Darin schreibt die Uni eine Zivilklausel fest, die | |
demnach mit dem Landeshochschulgesetz vereinbar sein muss. | |
"Es gibt keinen Grund, dass das nicht für Karlsruhe gilt", sagt Dietrich | |
Schulze von der Initiative gegen Militärforschung an Universitäten. Mit der | |
Entscheidung im Fall Tübingen könne sich keiner mehr auf eine angebliche | |
Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit berufen. Das Verhalten von | |
Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) sei deshalb widersprüchlich. | |
Das sieht das Ministerium anders. Wie ein Sprecher gegenüber der taz | |
erklärte, habe eine Präambel lediglich einen beschreibenden Charakter und | |
sei nicht rechtlich bindend. Dies sei etwas ganz anderes, als eine | |
Zivilklausel gesetzlich zu verankern. "Eine Landesregierung kann eine | |
Präambel genehmigen und dennoch ein Gesetz, das die Wissenschaftsfreiheit | |
einschränkt, ablehnen", hieß es. | |
Auf die Frage, ob mit der Tübinger Entscheidung aber zumindest der Weg für | |
eine entsprechende Änderung der Grundordnung am Karlsruher Institut frei | |
sei, erklärte der Ministeriumssprecher: "Das wäre jetzt rein spekulativ. Da | |
sind erst einmal die Gremien des Instituts am Zug." | |
23 Feb 2011 | |
## AUTOREN | |
Nadine Michel | |
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