Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kartellamt rügt Wasserbetriebe: Berliner Wasser ist viel zu teuer
> Das Bundeskartellamt bezeichnet den Trinkwasserpreis als deutlich zu
> hoch. Wasserbetriebe bezweifeln Zuständigkeit des Amtes und ziehen vor
> Gericht.
Bild: Teures Nass
Die Wasserpreise in Berlin sind deutlich zu hoch. Das hat das
Bundeskartellamt in einer vorläufigen Beurteilung festgestellt. Es
bestätigt damit die Auffassung von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke),
der um eine Prüfung der Preise gebeten hatte. Die Berliner Wasserbetriebe
(BWB) halten das Kartellamt für nicht zuständig und ziehen deshalb nun vor
Gericht.
Zur Prüfung hatte das Amt zunächst aus 45 deutschen Wasserversorgern
diejenigen herausgesucht, die am ehesten mit den BWB vergleichbar sind. Das
sind nach Ansicht des Kartellamts die Betriebe in den Großstädten Köln,
Hamburg und München. Beim Erlösvergleich habe sich ergeben, dass die Preise
in Berlin "deutlich über der Vergleichsgruppe" liegen, teilte ein
Kartellamtssprecher am Donnerstag mit. Genaue Zahlen wollte er nicht
nennen. Offenbar ist aber der Preis für einen Kubikmeter Trinkwasser rund
50 Cent zu hoch. Derzeit berechnen die Wasserbetriebe dafür 2,17 Euro.
Die BWB haben nun bis Ende April Zeit für eine Stellungnahme. Dabei werden
sie es jedoch nicht belassen. Vorstandschef Jörg Simon stellte am
Donnerstag grundsätzlich die Zuständigkeit des Bundeskartellamts in Frage.
Das dürfe nur von Unternehmen frei kalkulierte Preise prüfen, so Simon. Der
Berliner Wasserpreis aber sei weitgehend durch gesetzliche Vorgaben
festgelegt. Man habe daher Klage gegen die Anwendung kartellrechtlichen
Vorschriften eingereicht.
Das Bundeskartellamt sieht dem juristischen Gegenschlag gelassen entgegen.
Nur die Überprüfung von Gebühren sei ausgeschlossen, nicht aber die von
Preisen, so der Sprecher des Amtes. "Es wäre daher sehr überraschend, wenn
ein Gericht der Auffassung der Wasserbetriebe folgen würde."
Die BWB zweifeln aber auch das Ergebnis der Kartellamtsprüfung an. Es gebe
Berliner Besonderheiten, die nicht in den Vergleich einbezogen worden
seien. So sei etwa der Wasserverbrauch in Berlin seit 1990 um rund 50
Prozent gesunken - im Westen der Republik aber nur um ein Drittel. Deshalb
müssten auch ostdeutsche Städte wie Leipzig in die Vergleichsgruppe,
forderte BWB-Chef Simon.
Ob, wann und wie sich das Prüfverfahren tatsächlich auf die Preise
auswirkt, ist noch völlig offen. Theoretisch könne eine Preissenkung auch
rückwirkend gelten, sagte der Kartellamtssprecher. Das sei aber abhängig
von Detailfragen. Die Wasserbetriebe hingegen geben sich gelassen. Geld für
eventuelle Rückzahlungen will der Vorstand nicht zu Seite legen. "Wir gehen
davon aus, dass wir vor Gericht siegen werden."
Sicher ist nur: Falls am Ende tatsächlich eine Preissenkung im jetzt
avisierten Umfang vorgeschrieben wird, kann das Unternehmen "das nicht aus
eigener Kraft abfangen", sagte BWB-Chef Simon. "Dann muss auch die
Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals auf den Tisch."
Diese Verzinsung war den Konzernen RWE und Veolia 1999 vom damaligen
CDU-SPD-Senat garantiert worden, als sie 49 Prozent der bis dahin
landeseigenen Wasserbetriebe kauften. Die Zinsgarantie führte dazu, dass im
vergangenen Jahr rund 25 Prozent aller Einnahmen der Wasserbetriebe als
Rendite an die Anteilseigner flossen. Um diese Vorgabe zu knacken, hatte
Wirtschaftssenator Harald Wolf, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der BWB,
das Kartellamt um Überprüfung der Wasserpreise gebeten.
10 Mar 2011
## AUTOREN
Gereon Asmuth
## ARTIKEL ZUM THEMA
Weltwasserwoche in Stockholm: Wer Durst hat, braucht sauberes Wasser
Eine Milliarde Menschen auf der Welt haben keinen Zugang zu sauberem
Trinkwasser. Auf der Weltwasserwoche in Stockholm werden Auswege aus dieser
Misere gesucht.
Kommentar Wasserpreise: SPD und CDU vertuschen ihre Fehler
SPD und CDU greifen den linken Wirtschaftssenator an. Das ist
Volksverdummung im Wahlkampf.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.