Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Datenweitergabe an Behörden erlaubt: Twitterleaks
> Ein US-Gericht erlaubt die Weitergabe von Daten prominenter Twitter-User
> an die Behörden. Im Rahmen einer Anklage gegen Wikileaks-Chef Julian
> Assange.
Bild: Der öffentliche Teil von Birgitta Jonsdóttirs Twitter-Account.
Das US-Justizministerium ist seinem Ziel näher gekommen, auf interne Daten
des Internetkommunikationsdienstes Twitter Zugriff zu erhalten. Daten, die
man offenbar im Rahmen einer möglichen Anklage gegen WikiLeaks-Chef Julian
Assange verwenden möchte. Ein Gericht in Virginia wies am Freitag einen
Antrag von Twitter-Usern ab, die sich gegen eine Weitergabe ihrer Daten
gewandt hatten.
Mitte Dezember letzten Jahres hatte dieses Gericht eine Anordnung
("Subpoena") gegen Twitter erlassen, von fünf Benutzern dieses Dienstes die
User- und Nick-Names, Telefonnummern, E-Mail- und Wohnsitzadressen,
Bankdaten sowie alle Aufzeichnungen über den Zugriff auf diese Accounts bis
zurück zum 1. November 2009 herauszugeben.
Die fraglichen Accounts gehören Julian Assange, dem als Whistleblower
verdächtigen US-Armeeangehörigen Bradley Manning, den beiden
Internetsicherheitsexperten und zeitweiligen Wikileaks-Mitarbeitern Jacob
Applebaum und Rop Gonggrijp sowie der ehemaligen Wikileakssprecherin und
isländischen Parlamentsabgeordneten Birgitta Jónsdóttir.
Nur weil Twitter diese Anordnung nicht akzeptierte, erfuhren diese
überhaupt von dem eigentlich geheimen Verfahren und konnten sich gegen die
"Subpoena" wehren. Applebaum, Gonggrijp und Jónsdóttir begründeten ihre
Beschwerde gegen die Anordnung mit ihrem ansonsten verletzten Recht auf
Meinungs- und Informationsfreiheit. Die zuständige Richterin verneint dies
nun: Das Justizministerium wolle nur den Zugang zu technischen Daten, nicht
zum eigentlichen Inhalt der Twitter-Kommunikation haben. Im Übrigen hätten
die User durch ihre Teilnahme an diesem Kommunikationsdienst die fraglichen
persönlichen Daten freiwillig offenbart und damit einen Verzicht auf diesen
Teil ihrer Privatsphäre in Kauf genommen.
Die Anwälte der Bürgerrechtsinitiativen Electronic Frontier Foundation und
American Civil Liberties Union, von denen sich Applebaum, Gonggrijp und
Jónsdóttir vertreten ließen, kritisieren diese Argumentation. Man räume
damit der US-Administration prinzipiell das Recht ein, massenweise
Informationen über die private Internetkommunikation zu erhalten. Sie
kündigten an, Berufung gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. "Bleibt
das Urteil bestehen, könnten solche Internet-Kommunikationsdienste einen
USA-Standort für ihre Zentralen oder Server eigentlich nicht mehr
rechtfertigen", meint Jónsdóttir.
Bezüglich ihrer Person lehnte das Gericht im Übrigen auch einen möglichen
Verstoß gegen ihre parlamentarische Immunität als Althing-Abgeordnete durch
das Ermittlungsverfahren Washingtons ab: Die fraglichen Twitterdaten würden
ihre Rolle als Parlamentarierin nicht tangieren. Und das Gericht wies auch
einen weiteren Antrag der Anwälte ab: Die hatten Auskunft begehrt, ob das
Gericht dem Justizministerium Zugriff auf die Daten anderer Internetdienste
wie Facebook, Google-Mail oder Skype, gewährt habe. Mögliche "Subpoenas"
also, über die deren User überhaupt nicht informiert worden seien. "Die
Antragsteller haben kein Recht auf Einsicht in diese vertraulichen
Dokumente", teilt das Gericht mit.
14 Mar 2011
## AUTOREN
Reinhard Wolff
## ARTIKEL ZUM THEMA
Wikileaks-Informant im Gefängnis: Bessere Haftbedingungen für Manning
Bradley Manning, der vermeintliche Informant der Enthüllungsplattform
Wikileaks, soll bessere Haftbedingungen erhalten. Zuvor hatte Amnesty diese
kritisiert.
Assange-Buch über Hackerszene der 90er: Des Hackers Menschwerdung
Der Tatsachenroman "Underground", mitverfasst von Julian Assange, gewährt
seltene Einblicke in die bisher verschlossene australische Hackerszene der
90er Jahre.
Demo für Leaker Bradley Manning: Größter Verräter und größter Held
Unterstützer demonstrierten weltweit für Bradley Manning, die angebliche
Quelle von Wikileaks. Im Zentrum der Kritik stehen die brutalen
Haftbedingungen.
Fünf Jahre Tweets und Retweets: #HappyBirthday, Twitter!
Fünf Jahre alt ist der Kurznachrichtendienst nun geworden. Verbreiteter als
je zuvor, sucht Twitter nach wie vor nach einem Geschäftsmodell.
US-Militärjustiz und Wikileaks: Bradley Manning schwer beschuldigt
Wegen mutmaßlicher Weitergabe geheimer US-Dokumente an Wikileaks wurde er
verhaftet. Jetzt wird der US-Gefreite Bradley Manning 22 weiterer
Verbrechen angeklagt.
Antisemitismusvorwurf gegen Assange: Von Wikileaks zu Wikilügs?
Julian Assange soll sich über "eine jüdische Verschwörung" gegen ihn
beklagt haben. Das behauptet jedenfalls der Chefredakteur der britischen
Satirezeitschrift "Private Eye".
Forscher über Proteste und Social Media: Facebook will kein Revoluzzer sein
Ist Facebook der Star der arabischen Revolten? US-Netzforscher Ethan
Zuckerman spricht mit der taz über den Einfluss sozialer Medien und die
Kunst des Zuhörens.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.