# taz.de -- Urteil in den USA: Nimm das, Google! | |
> Google hat einen Rückschlag bei seinen Bemühungen erlitten, das Wissen | |
> der Welt zu digitalisieren und zu vermarkten: Ein US-Richter schob den | |
> Plänen erstmal einen Riegel vor. | |
Bild: Digitalisiert werden sollen sie, aber von wem und zu welchen Bedingungen?… | |
BERLIN taz | Ein Festtag für alle Google-Hasser: Endlich hat der | |
Suchmaschinenkonzern mal juristisch ordentlich eins auf die Fresse | |
gekriegt. Bücher digitalisieren und dafür den Autoren eine einmalige | |
Pauschale zahlen? Nö, urteilte am Dienstag der New Yorker Richter Denny | |
Chin. Das würde Google einen "Vorteil gegenüber anderen Wettbewerbern" | |
geben. | |
Viele europäische Verleger und Autoren feiern, dass der Richter Google in | |
seine Expansionsschranken wies. Hatte der Suchmaschinenkonzern doch 2004 in | |
bester digitaler Gutsherrenart einfach mal damit angefangen, für sein | |
Projekt [1]["Book Search"] Bücher aus Bibliotheken einzuscannen, ohne | |
vorher die Beteiligten um Erlaubnis zu fragen. Dafür mit dem Verweis, dass | |
man ein bisschen mehr Wissen der Welt frei zugänglich mache. Schon klar. | |
Längerfristig plante der Konzern recht offensichtlich, selbst E-Books zu | |
verkaufen - und verleibte sich beim Einscannen nebenbei sogenannte | |
verwaiste Werke ein, also Bücher, die zwar theoretisch noch | |
urheberrechtlich geschützt sind, deren Rechteinhaber aber nicht mehr | |
ermittelbar sind. | |
Dass ein Netzkonzern so aus fremdem geistigem Eigentum Profit zu schlagen | |
suchte, rief natürlich Autoren und Verlage auf den Plan: Zwei US-Verbände | |
klagten 2005 gegen Google Books, verhandelten dann aber doch mit dem | |
Konzern drei Jahre lang an einem gütlichen Vergleich herum, dem sogenannten | |
Google Books Settlement. | |
Genau das lehnte der New Yorker Richter Chin jetzt ab - auf Basis eines | |
Einspruchs, den unter anderem Deutschland mittrug. Denn wenn ganze | |
Bibliotheken eingescannt werden, sind eben auch ein paar zehntausend | |
deutsche Werke dabei, deren Urheberrechte in Deutschland verwaltet werden. | |
## Noch nicht das endgültige Aus | |
So einfach will sich die deutsche Verlagsbranche natürlich nicht die | |
urheberrechtliche Butter vom Brot nehmen lassen - gemeinsam mit anderen | |
EU-Ländern erhob man Einspruch gegen den Deal. Die Gerichtsentscheidung ist | |
noch nicht das endgültige Aus für Googles Onlinebibliothek: Ende April soll | |
noch mal darüber verhandelt werden. | |
Doch bei aller Freude über die Bauchlandung von Google: Wenn der Konzern es | |
nicht machen darf, wird es in den nächsten Jahren wohl überhaupt keine | |
gescheite Onlinebibliotheken geben. Denn immerhin ist der Konzern das | |
weltweit einzige Projekt, das genug Interesse, Geld und technische Potenz | |
mitbringt, um ein derartiges Mammutprojekt zu stemmen. | |
Konkurrenzprojektchen wie [2]["Libreka"] (Deutsche Buchverleger), | |
[3]["Europeana"] (EU) oder das Freiwilligenprojekt [4]["Project Gutenberg"] | |
sind zwar ambitioniert, bleiben aber schon seit Jahren in ihren | |
Kinderschuhen stecken. | |
Bei allem Pochen auf Urheberrechte und Verfluchen des gierigen | |
Google-Kraken: Wer im Netz auffindbar ist, bekommt Aufmerksamkeit. Und die | |
ist im Netzzeitalter vielleicht die wichtigste Währung. Neuerscheinungen | |
will Google ohnehin nicht kostenlos ins Netz stellen, sondern lediglich | |
Ausschnitte, die User durchblättern können. Genau so, wie das heute schon | |
jeder tun kann - im Buchladen. | |
23 Mar 2011 | |
## LINKS | |
[1] http://books.google.com/ | |
[2] http://www.libreka.de/ | |
[3] http://www.europeana.eu/portal/ | |
[4] http://www.gutenberg.org/wiki/Main_Page | |
## AUTOREN | |
Meike Laaff | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Überwachung | |
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