Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil in den USA: Nimm das, Google!
> Google hat einen Rückschlag bei seinen Bemühungen erlitten, das Wissen
> der Welt zu digitalisieren und zu vermarkten: Ein US-Richter schob den
> Plänen erstmal einen Riegel vor.
Bild: Digitalisiert werden sollen sie, aber von wem und zu welchen Bedingungen?…
BERLIN taz | Ein Festtag für alle Google-Hasser: Endlich hat der
Suchmaschinenkonzern mal juristisch ordentlich eins auf die Fresse
gekriegt. Bücher digitalisieren und dafür den Autoren eine einmalige
Pauschale zahlen? Nö, urteilte am Dienstag der New Yorker Richter Denny
Chin. Das würde Google einen "Vorteil gegenüber anderen Wettbewerbern"
geben.
Viele europäische Verleger und Autoren feiern, dass der Richter Google in
seine Expansionsschranken wies. Hatte der Suchmaschinenkonzern doch 2004 in
bester digitaler Gutsherrenart einfach mal damit angefangen, für sein
Projekt [1]["Book Search"] Bücher aus Bibliotheken einzuscannen, ohne
vorher die Beteiligten um Erlaubnis zu fragen. Dafür mit dem Verweis, dass
man ein bisschen mehr Wissen der Welt frei zugänglich mache. Schon klar.
Längerfristig plante der Konzern recht offensichtlich, selbst E-Books zu
verkaufen - und verleibte sich beim Einscannen nebenbei sogenannte
verwaiste Werke ein, also Bücher, die zwar theoretisch noch
urheberrechtlich geschützt sind, deren Rechteinhaber aber nicht mehr
ermittelbar sind.
Dass ein Netzkonzern so aus fremdem geistigem Eigentum Profit zu schlagen
suchte, rief natürlich Autoren und Verlage auf den Plan: Zwei US-Verbände
klagten 2005 gegen Google Books, verhandelten dann aber doch mit dem
Konzern drei Jahre lang an einem gütlichen Vergleich herum, dem sogenannten
Google Books Settlement.
Genau das lehnte der New Yorker Richter Chin jetzt ab - auf Basis eines
Einspruchs, den unter anderem Deutschland mittrug. Denn wenn ganze
Bibliotheken eingescannt werden, sind eben auch ein paar zehntausend
deutsche Werke dabei, deren Urheberrechte in Deutschland verwaltet werden.
## Noch nicht das endgültige Aus
So einfach will sich die deutsche Verlagsbranche natürlich nicht die
urheberrechtliche Butter vom Brot nehmen lassen - gemeinsam mit anderen
EU-Ländern erhob man Einspruch gegen den Deal. Die Gerichtsentscheidung ist
noch nicht das endgültige Aus für Googles Onlinebibliothek: Ende April soll
noch mal darüber verhandelt werden.
Doch bei aller Freude über die Bauchlandung von Google: Wenn der Konzern es
nicht machen darf, wird es in den nächsten Jahren wohl überhaupt keine
gescheite Onlinebibliotheken geben. Denn immerhin ist der Konzern das
weltweit einzige Projekt, das genug Interesse, Geld und technische Potenz
mitbringt, um ein derartiges Mammutprojekt zu stemmen.
Konkurrenzprojektchen wie [2]["Libreka"] (Deutsche Buchverleger),
[3]["Europeana"] (EU) oder das Freiwilligenprojekt [4]["Project Gutenberg"]
sind zwar ambitioniert, bleiben aber schon seit Jahren in ihren
Kinderschuhen stecken.
Bei allem Pochen auf Urheberrechte und Verfluchen des gierigen
Google-Kraken: Wer im Netz auffindbar ist, bekommt Aufmerksamkeit. Und die
ist im Netzzeitalter vielleicht die wichtigste Währung. Neuerscheinungen
will Google ohnehin nicht kostenlos ins Netz stellen, sondern lediglich
Ausschnitte, die User durchblättern können. Genau so, wie das heute schon
jeder tun kann - im Buchladen.
23 Mar 2011
## LINKS
[1] http://books.google.com/
[2] http://www.libreka.de/
[3] http://www.europeana.eu/portal/
[4] http://www.gutenberg.org/wiki/Main_Page
## AUTOREN
Meike Laaff
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Google-Books-Streit in Frankreich beigelegt: Mit jedem Verlag verhandeln
Google und der französische Verlegerverband SNE haben ihren Rechtsstreit um
die Digitalisierung von vergriffenen Büchern beigelegt. Google muss mit
jedem Verlag einzeln verhandeln.
Neue Funktion der Suchmaschine: Google kann jetzt bis 1 zählen
Sie heißt "+1", steht in einer Probeversion zur Verfügung und soll das Netz
individueller machen: Google hat seiner Suchmaschine eine neue Funktion
verpasst.
Geldstrafe gegen Google: 100.000 Euro wegen Street View
Es geht doch! Zumindest in Frankreich. Dort hat die Datenschutzbehörde eine
Geldstrafe gegen Google verhängt – wegen illegaler Datensammlungen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.