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# taz.de -- Prozess nach Hausräumng: Polizisten widersprechen sich
> Nach Liebig 14-Demo soll ein 36-Jähriger Stein auf Polizisten geworfen
> haben. Gericht spricht ihn vom Vorwurf der Körperverletzung frei.
> Geldstrafe für Widerstand.
Bild: Das Polizeiaufgebot bei der Räumung der Liebig 14.
Auch sechs belastende PolizistInnenaussagen reichten nicht: Am Dienstag
verurteilte das Amtsgericht einen Briten lediglich zu einer Geldstrafe
wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Vom Hauptvorwurf - ein
Steinwurf während der Krawalle um die Räumung des Hausprojekts Liebig 14 -
wurde der 36-Jährige freigesprochen.
Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten
unterschiedlicher nicht sein können. "Es gibt keinen vernünftigen Zweifel,
dass der Angeklagte der Täter war", bekundete der Staatsanwalt und forderte
eine Gefängnisstrafe von 15 Monaten für Graham B. wegen Körperverletzung
und Widerstand. Die Verteidigerin des Dreadlockträgers plädierte auf
Freispruch. Die Zeugen hätten sich in "erhebliche Widersprüche" verstrickt.
Zuvor hatten drei Polizisten ausgesagt, "definitiv" B. als Werfer im
Anschluss an eine Demo gegen die Räumung gesehen zu haben. Zwei weitere
meinten, ihn "ohne Unterbrechung" bis zur Festnahme verfolgt zu haben.
Unvermummt sei B. aus der Menge herausgetreten und habe "mit voller Wucht"
den Stein auf einen Beamten geworfen. Der Polizist blieb aufgrund seiner
Schutzkleidung unverletzt. Markant sie der "verzottelte Bart" des Werfers
gewesen, sagten die Beamten. Dann gingen die Erinnerungen auseinander: Die
einen meinten, B. sei schwarz gekleidet gewesen, die anderen sprachen von
einer hellen Jacke.
"Es bleiben Zweifel, und wenn es Zweifel gibt, muss der Angeklagte
freigesprochen werden", begründete Richterin Karin Nissing ihr Urteil.
"Vielleicht war er's, ich glaube es eher nicht." Nur für den Widerstand
gegen seine Festnahme erteilte Nissing eine Geldstrafe von 600 Euro.
Graham B. nahm das Urteil ungerührt auf. Im Prozess hatte er die Aussage
verweigert, als Schlusswort nur gesagt, dass "50 Prozent der Leute auf
linken Demos aussehen wie ich". Drei Wochen hatte der nicht vorbestrafte
Arbeitslose, der in Hamburg lebt, in U-Haft gesessen. Der Staatsanwalt will
eine Berufung prüfen.
Im Internet wurde unterdessen bereits um Neumieter ab Juni für das geräumte
Haus in der Liebigstraße geworben. Angeboten wurden dabei Ein- bis
Vier-Zimmerwohnungen, zwischen 44 und 199 Quadratmeter groß.
Nettokaltmiete: gut sieben Euro. Nach Medienberichten ist das Angebot
inzwischen wieder aus dem Immobilienportal verschwunden.
29 Mar 2011
## AUTOREN
Konrad Litschko
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