# taz.de -- Prozess nach Hausräumng: Polizisten widersprechen sich | |
> Nach Liebig 14-Demo soll ein 36-Jähriger Stein auf Polizisten geworfen | |
> haben. Gericht spricht ihn vom Vorwurf der Körperverletzung frei. | |
> Geldstrafe für Widerstand. | |
Bild: Das Polizeiaufgebot bei der Räumung der Liebig 14. | |
Auch sechs belastende PolizistInnenaussagen reichten nicht: Am Dienstag | |
verurteilte das Amtsgericht einen Briten lediglich zu einer Geldstrafe | |
wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Vom Hauptvorwurf - ein | |
Steinwurf während der Krawalle um die Räumung des Hausprojekts Liebig 14 - | |
wurde der 36-Jährige freigesprochen. | |
Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten | |
unterschiedlicher nicht sein können. "Es gibt keinen vernünftigen Zweifel, | |
dass der Angeklagte der Täter war", bekundete der Staatsanwalt und forderte | |
eine Gefängnisstrafe von 15 Monaten für Graham B. wegen Körperverletzung | |
und Widerstand. Die Verteidigerin des Dreadlockträgers plädierte auf | |
Freispruch. Die Zeugen hätten sich in "erhebliche Widersprüche" verstrickt. | |
Zuvor hatten drei Polizisten ausgesagt, "definitiv" B. als Werfer im | |
Anschluss an eine Demo gegen die Räumung gesehen zu haben. Zwei weitere | |
meinten, ihn "ohne Unterbrechung" bis zur Festnahme verfolgt zu haben. | |
Unvermummt sei B. aus der Menge herausgetreten und habe "mit voller Wucht" | |
den Stein auf einen Beamten geworfen. Der Polizist blieb aufgrund seiner | |
Schutzkleidung unverletzt. Markant sie der "verzottelte Bart" des Werfers | |
gewesen, sagten die Beamten. Dann gingen die Erinnerungen auseinander: Die | |
einen meinten, B. sei schwarz gekleidet gewesen, die anderen sprachen von | |
einer hellen Jacke. | |
"Es bleiben Zweifel, und wenn es Zweifel gibt, muss der Angeklagte | |
freigesprochen werden", begründete Richterin Karin Nissing ihr Urteil. | |
"Vielleicht war er's, ich glaube es eher nicht." Nur für den Widerstand | |
gegen seine Festnahme erteilte Nissing eine Geldstrafe von 600 Euro. | |
Graham B. nahm das Urteil ungerührt auf. Im Prozess hatte er die Aussage | |
verweigert, als Schlusswort nur gesagt, dass "50 Prozent der Leute auf | |
linken Demos aussehen wie ich". Drei Wochen hatte der nicht vorbestrafte | |
Arbeitslose, der in Hamburg lebt, in U-Haft gesessen. Der Staatsanwalt will | |
eine Berufung prüfen. | |
Im Internet wurde unterdessen bereits um Neumieter ab Juni für das geräumte | |
Haus in der Liebigstraße geworben. Angeboten wurden dabei Ein- bis | |
Vier-Zimmerwohnungen, zwischen 44 und 199 Quadratmeter groß. | |
Nettokaltmiete: gut sieben Euro. Nach Medienberichten ist das Angebot | |
inzwischen wieder aus dem Immobilienportal verschwunden. | |
29 Mar 2011 | |
## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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