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# taz.de -- Freispruch für geräumte Besetzer: Keine Strafe für letzte Liebig…
> Trotz schwerer Barrikaden: Die letzten Bewohner des im Februar geräumten
> Berliner Hausprojektes Liebigstraße 14 kommen straffrei davon.
Bild: Eine Küche in der Liebigstraße 14 nach der Räumung durch die Polizei
Wie jetzt bekannt wurde, kommen die letzten Bewohner der Liebig 14, die
sich während der Räumung im Februar in dem linken Hausprojekt verschanzt
hatten, straffrei davon. Das Amtsgericht Tiergarten sprach Anfang November
einen 37-jährigen Italiener frei. Darauf wurden laut dessen Anwältin auch
die Verfahren gegen sieben weitere Bewohner eingestellt. Nur ein
Beteiligter akzeptierte einen Strafbefehl.
Er sei "ziemlich froh" über den Freispruch, sagte der 37-Jährige. "Wir
haben nichts Unrechtes getan, wir waren nur in unserem Haus." Nach
jahrelangen Rechtsstreitigkeiten hatte der Eigentümer des 1990 besetzten
Hauses Anfang Februar räumen lassen. Fünf Stunden brauchte die Polizei, um
hinter schweren Barrikaden im dritten Stock auf die letzten Bewohner zu
stoßen: drei Italiener, einen Spanier, eine Französin sowie je zwei
deutsche Frauen und Männer.
Sachbeschädigungen wurden den neun nicht vorgeworfen, offenbar schien es
nicht aussichtsreich, ihnen eine Beteiligung am Barrikadenbau nachzuweisen.
Stattdessen erließ das Amtsgericht Strafbefehle wegen Hausfriedensbruchs
von rund 600 Euro, so Anna Luczak, Anwältin des 37-Jährigen. Diesen
widersprachen acht der neun Beschuldigten, für den ersten war es nun zum
Prozess gekommen.
Im Fokus stand dort laut Luczak die Frage, ob die Räumungstitel "den
Richtigen" galten: den in den Titeln genannten Personen oder - wie von den
Bewohnern angegeben - dem Verein "Liebig14". Ein als Zeuge geladener
Exbewohner, der das Haus 1990 mit besetzt hatte, soll geschildert haben,
dass bereits mit der Legalisierung 1992 der Verein als alleiniger
Verfügungsberechtigter fungierte. Damit seien die Räumungstitel falsch
gewesen, so Luczak. "Diese Sicht hat dann auch die Staatsanwaltschaft
geteilt." Die vor Ort Angetroffenen hätten sich demnach nicht
widerrechtlich im Haus aufgehalten. Ein Strafgerichtssprecher bestätigte
den Freispruch.
2008 war ein ähnliches Urteil zur Räumung der Yorckstraße 59 erfolgt. Weil
auch hier keine korrekten Räumungstitel vorlagen, wurde eine Frau vom
Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen.
Mehr als 20 Strafprozesse gab es bisher nach der Liebig-Räumung, zumeist
wegen Straftaten auf Demonstrationen. Auch in den Monaten danach notierte
die Polizei noch mehr als 40 Vandalismusdelikte am Haus.
Zweieinhalb Jahre habe er in der Liebig 14 gewohnt, sagte der
Freigesprochene, der wieder in Rom lebt. "Statt einem Ort mit einzigartiger
Atmosphäre läuft jetzt die Maschine der Gentrifizierung weiter." Den
Freispruch aber habe man gefeiert: mit einem Lasagne-Essen auf dem Dach des
inzwischen sanierten Hauses.
14 Nov 2011
## AUTOREN
Konrad Litschko
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