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# taz.de -- Flaschenwurf verhandelt: Liebig-14-Protest vor Gericht
> Ein 23-Jähriger soll bei einer Soli-Demo eine Flasche geworfen haben. Die
> einzige Zeugin, eine Polizistin, kann nur wenig zur Aufklärung beitragen.
Bild: Liebig-Liebe auch militant? Am Donnerstag wurde ein Flaschenwurf verhande…
"Ich habe das nicht gemacht", sagt Janosch T. Und damit ist seine Aussage
vor dem Amtsgericht Tiergarten an diesem Donnerstagmorgen auch schon zu
Ende. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen versuchte gefährliche
Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs vor. Das gefährliche
Werkzeug - eine Glasflasche, die T. als Demonstrant bei einer Kundgebung am
28. Januar gezielt in Richtung von Polizisten geworfen haben soll. Ohne
jemanden zu treffen.
Als einzige Zeugin in dem Strafverfahren hat das Gericht eine Polizistin
geladen. Die 21-Jährige tat in Zivil ihren Dienst am Rande jener
Demonstration gegen die bevorstehende Räumung des Hausprojekts Liebig 14 in
Friedrichshain. Sie beschuldigt den Angeklagten: "Während die Demonstranten
Sprechchöre skandierten, hat er zuerst mit der Glasflasche gestikuliert.
Deshalb ist er mir aufgefallen." Irgendwann habe der Demonstrant aus der
Menge heraus die Flasche "mit einer großen Ausholbewegung nach vorne in
Richtung der Polizeibeamten geworfen". Die leere Bierflasche sei am Kopf
eines Polizisten vorbeigeflogen und hinter den Beamten auf der Straße
zersplittert. "Die Menge jubelte über den Flaschenwurf." Sie habe das alles
aus nächster Nähe beobachtet, versichert die Polizistin.
## Ungenaue Beschreibung
Nach ihren Angaben trug der Flaschenwerfer einen "dunklen Kapuzenpulli",
ein "dunkles Käppi" und einen Bart. Eine Personenbeschreibung, die der
Richterin nicht ganz genügt: "Er war ja sicher nicht der einzige
Demonstrant, der dunkel gekleidet war mit Kapuzenpulli und Basecap!" Wie es
genau zu der Festnahme von Janosch T. gekommen sei, hakt die Richterin
nach.
Doch diese Frage will die Polizistin nicht beantworten. "Das ist Teil der
Einsatztaktik", erläutert sie, "das darf ich nicht sagen." Nur so viel: Sie
habe den Werfer eindeutig identifiziert und ihre Informationen an Kollegen
weitergeleitet, die Janosch T. festnahmen. Falls das Gericht mehr wissen
wolle, müsse es im Zweifelsfall "den Polizeipräsidenten" persönlich
befragen. Richterin und Staatsanwalt reagieren verblüfft. In vergleichbaren
Prozessen hätten Polizisten sehr wohl erläutern dürfen, wie es zur
Festnahme eines Verdächtigen gekommen sei, versichern sie der Beamtin. Das
sei schließlich kein Staatsgeheimnis. Ob sie vielleicht ihren Vorgesetzten
falsch verstanden habe? Die Zeugin lässt sich nicht umstimmen. Der Prozess
soll am 5. Mai fortgesetzt werden.
28 Apr 2011
## AUTOREN
Astrid Geisler
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