# taz.de -- Flaschenwurf verhandelt: Liebig-14-Protest vor Gericht | |
> Ein 23-Jähriger soll bei einer Soli-Demo eine Flasche geworfen haben. Die | |
> einzige Zeugin, eine Polizistin, kann nur wenig zur Aufklärung beitragen. | |
Bild: Liebig-Liebe auch militant? Am Donnerstag wurde ein Flaschenwurf verhande… | |
"Ich habe das nicht gemacht", sagt Janosch T. Und damit ist seine Aussage | |
vor dem Amtsgericht Tiergarten an diesem Donnerstagmorgen auch schon zu | |
Ende. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen versuchte gefährliche | |
Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs vor. Das gefährliche | |
Werkzeug - eine Glasflasche, die T. als Demonstrant bei einer Kundgebung am | |
28. Januar gezielt in Richtung von Polizisten geworfen haben soll. Ohne | |
jemanden zu treffen. | |
Als einzige Zeugin in dem Strafverfahren hat das Gericht eine Polizistin | |
geladen. Die 21-Jährige tat in Zivil ihren Dienst am Rande jener | |
Demonstration gegen die bevorstehende Räumung des Hausprojekts Liebig 14 in | |
Friedrichshain. Sie beschuldigt den Angeklagten: "Während die Demonstranten | |
Sprechchöre skandierten, hat er zuerst mit der Glasflasche gestikuliert. | |
Deshalb ist er mir aufgefallen." Irgendwann habe der Demonstrant aus der | |
Menge heraus die Flasche "mit einer großen Ausholbewegung nach vorne in | |
Richtung der Polizeibeamten geworfen". Die leere Bierflasche sei am Kopf | |
eines Polizisten vorbeigeflogen und hinter den Beamten auf der Straße | |
zersplittert. "Die Menge jubelte über den Flaschenwurf." Sie habe das alles | |
aus nächster Nähe beobachtet, versichert die Polizistin. | |
## Ungenaue Beschreibung | |
Nach ihren Angaben trug der Flaschenwerfer einen "dunklen Kapuzenpulli", | |
ein "dunkles Käppi" und einen Bart. Eine Personenbeschreibung, die der | |
Richterin nicht ganz genügt: "Er war ja sicher nicht der einzige | |
Demonstrant, der dunkel gekleidet war mit Kapuzenpulli und Basecap!" Wie es | |
genau zu der Festnahme von Janosch T. gekommen sei, hakt die Richterin | |
nach. | |
Doch diese Frage will die Polizistin nicht beantworten. "Das ist Teil der | |
Einsatztaktik", erläutert sie, "das darf ich nicht sagen." Nur so viel: Sie | |
habe den Werfer eindeutig identifiziert und ihre Informationen an Kollegen | |
weitergeleitet, die Janosch T. festnahmen. Falls das Gericht mehr wissen | |
wolle, müsse es im Zweifelsfall "den Polizeipräsidenten" persönlich | |
befragen. Richterin und Staatsanwalt reagieren verblüfft. In vergleichbaren | |
Prozessen hätten Polizisten sehr wohl erläutern dürfen, wie es zur | |
Festnahme eines Verdächtigen gekommen sei, versichern sie der Beamtin. Das | |
sei schließlich kein Staatsgeheimnis. Ob sie vielleicht ihren Vorgesetzten | |
falsch verstanden habe? Die Zeugin lässt sich nicht umstimmen. Der Prozess | |
soll am 5. Mai fortgesetzt werden. | |
28 Apr 2011 | |
## AUTOREN | |
Astrid Geisler | |
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