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# taz.de -- Zugang zu Masterstudiengängen: Der Bund soll's regeln
> Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft fordert ein Bundesgesetz
> um den Zugang zum Masterstudium zu regeln. Die Hochschulen fürchten um
> ihre Autonomie.
Bild: Die Zahl der Bachelorabsolventen steigt Jahr für Jahr, die Nachfrage nac…
BERLIN taz | Hat man den Bachelorabschluss in der Tasche, hat man die Wahl:
bewirbt man sich um einen Job oder setzt man noch einen Master drauf?
Letzteres könnte sich jedoch als schwierig erweisen. Denn die Zahl der
Bachelorabsolventen steigt Jahr für Jahr, die Nachfrage nach
Masterstudienplätzen folglich auch. Die Hochschulen legen die Hürden daher
hoch; bereits jeder vierte Masterstudiengang ist über Eignungstests oder
Auswahlverfahren zulassungsbeschränkt, zudem werden vielerorts überhaupt
nur Studierende als Bewerber zugelassen, deren Bachelornote
überdurchschnittlich gut ist.
"Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium entwickelt sich im Ergebnis
mehr und mehr zum schwer passierbaren Nadelöhr", fürchtet der
Hochschulexperte der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Andreas
Keller, und fordert: „Diesem Treiben sollte der Bund nicht länger tatenlos
zusehen, sondern eingreifen.“ Ergo ein Bundesgesetz muss her.
Mit einem Rechtsgutachten, dass die GEW am Donnerstag vorstellt,
untermauert sie ihre Forderung nach bundeseinheitlichen und freien
Zugängen. Denn eigentlich fühlt sich der Bund, und speziell das von Annette
Schavan (CDU) geführte Bundesbildungsministerium, für solche Appelle gar
nicht zuständig. Regeln doch die Länder nach der Föderalismusreform
Hochschulangelegenheiten selbst.
Nach Auffassung des Anwalts für Hochschulrecht, Wilhelm Achelpöhler, der
das Gutachten im Auftrag der GEW ertellte, gibt es jedoch rechtliche
Hintertüren, die der Bund nutzen könnte. Achelpöhler beruft sich auf
Grundgesetzartikel 74, wonach der Bund Hochschulzulassung und –abschlüsse
regeln darf. Und die Zulassung, so argumentiert Achelpöhler, umfasse auch
weiterführende Masterstudiengänge. „Denn es gibt keine „Zulassung zur
Hochschule“, sondern nur eine Zulassung zu einem Studium an einer
Hochschule“, heißt es in dem Gutachten, das der taz vorliegt. Außerdem sei
der Bund geradezu in der Pflicht auch die Frage des Zugangs, einheitlich zu
regeln. Und da schlägt die GEW vor bestehende Zugangshürden ganz zu
beseitigen. "Der Bund hat es in der Hand, für die uneingeschränkte
Durchlässigkeit vom Bachelor- zum Masterstudium zu sorgen", erklärte
Keller. "Der Bundestag muss jetzt politisch abwägen, was schwerer wiegt:
das Recht der Hochschulen, sich eine kleine Elite angeblich besonders
geeigneter Studierender auszusuchen, oder das Recht auf freien Masterzugang
für alle.
Die Hochschulen sind nicht erbaut von dieser Vorstellung. "Es würde uns
hart treffen", sagt der Sprecher der TU München, Markus Bernhards. Wer sich
hier für ein Masterstudium bewirbt, muss seine Zeugnisse aber auch ein
Motivationsschreiben einreichen. „Es wird geschaut, was hinter den Noten
steckt, also was die Studenten im Studium tatsächlich gelernt haben.“ Zum
Sommersemester, das im Mai startet, haben sich über 1.200 Studenten
beworben, rund 700 wurden zugelassen, 300 abgelehnt, 200 können noch
hoffen. Ob jemand angenommen wird, richte sich allein nach seinen
Fähigkeiten, betont Bernhards. „Wir nehmen alle die talentiert und
engagiert sind.“
Im GEW-Gutachten vertritt Anwalt Achelpöhler dagegen die Auffassung, die
Autonomie der Hochschulen sei von einer bundeseinheitlichen Regelung nicht
berührt. Eine Zugangsregelung zum Masterstudium könne nur dann zum Konflikt
führen, wenn die Funktionsfähigkeit der Hochschulen gefährdet würde. „Dav…
ist sicherlich nicht auszugehen“, heißt es im Gutachten.
Einen Haken gibt es aber doch: so könnte der Bund zwar ein Gesetz erlassen,
die Länder hätten aber die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen,
sprich den Masterzugang wieder je nach Gusto zu begrenzen. Die Vorsitzende
des Bundestagsbildungsausschusses, Ulla Burchardt (SPD), meint daher: „Ein
Rechtsanspruch nützt wenig, wenn es nicht gleichzeitig genügend
Studienplätze gibt.“
Wie die Aussichten der Studierende auf ein Masterstudium verbessert werden
können, darüber will Bundesbildungsministerin Schavan am 6. Mai mit
Vertretern von Länder und Hochschulen auf der Bologna-Konferenz reden.
14 Apr 2011
## AUTOREN
Anna Lehmann
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