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# taz.de -- Gericht hebt in letzer Minute Verbot auf: Grünes Licht für Islam-…
> 1.300 Menschen nahmen am Mittwochabend in Frankfurts City an einer
> Kundgebung des umstrittenen Islam-Predigers Pierre Vogel teil. Das
> Hessische Verwaltungsgericht hatte es möglich gemacht.
Bild: Prediger Pierre Vogel wird von Bodyguards zum Frankfurter Roßmarkt eskor…
FRANKFURT/MAIN dapd | Nach einem heftigen juristischen Tauziehen hat der
umstrittene Islam-Prediger Pierre Vogel am Mittwochabend in Frankfurt am
Main eine Kundgebung abgehalten. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies
unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung eine dagegen gerichtete Beschwerde
der Stadt Frankfurt zurück. Sie hatte die Kundgebung verboten, an der am
Abend auch der als Hassprediger kritisierte Islamist Bilal Philips aus
Kanada teilnahm. Nach Angaben der Polizei kamen rund 1.300 Menschen zu der
Veranstaltung in der Frankfurter Innenstadt.
Vor Ort war auch ein starkes Polizeiaufgebot. Das Verbot der Stadt hatte am
Mittag das Verwaltungsgericht Frankfurt aufgehoben und die Kundgebung unter
Auflagen erlaubt. Die Veranstaltung dufte damit wie geplant am Mittwoch
zwischen 18.00 und 21.00 Uhr am Roßmarkt nahe der Frankfurter Hauptwache
abgehalten werden. Die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen das Urteil wies
der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel kurz vor 18.00 Uhr mit der
Begründung zurück, die erlassenen Auflagen reichten aus, um die Sicherheit
zu gewährleisten.
Das Verwaltungsgericht hatte insgesamt 16 Auflagen erteilt, die der
umstrittene Prediger beachten müsse. So seien nur solche Reden, Sprechchöre
und Transparente zugelassen, die den öffentlichen Frieden wahren. Zudem
wurde "die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen" untersagt.
## Vogel und Philips auf dem Podium
Ein Sprecher des städtischen Ordnungsamts hatte schon vor der
abschließenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs erklärt, dass sich
die Ordnungskräfte unabhängig von dem Richterspruch auf einen Einsatz bei
der Veranstaltung vorbereiten. Das Amt hatte die geplante Kundgebung am
Dienstag mit der Begründung verboten, kurzfristige Änderungen wie die
Ankündigung eines nicht benannten Gastes und nicht erteilte, erforderliche
Angaben hätten es den Sicherheitsbehörden unmöglich gemacht, eine fundierte
Gefahrenprognose zu erstellen.
Unter anderem sollten neben dem Hauptsprecher Vogel zwei weitere Redner bei
der Kundgebung "Islam - die missverstandene Religion" auftreten, darunter
ein nicht benannter "Überraschungsgast", hieß es. Der eingeladene
Islamprediger Abu Ameenah Bilal Philips aus Kanada soll unter anderem die
Todesstrafe für Homosexuelle gefordert haben. Dem Bundesinnenministerium
lagen nach Angaben eines Sprechers bis zum Nachmittag keine Erkenntnisse
über einen Aufenthalt von Philips im Bundesgebiet vor. Gleichwohl wurde er
am Abend vor Ort als Redner angekündigt und war auch neben Vogel auf dem
Podium der Veranstaltung, die um kurz vor 19.00 in der Frankfurter City
begann.
## VGH sieht öffentliche Sicherheit nicht gefährdet
Der Achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs begründete seine Abweisung der
städtischen Beschwerde gegen die Zulassung der Kundgebung mit mangelnder
Gefahr für Sicherheit und Ordnung. Es sei nicht ersichtlich, dass durch die
angemeldete Versammlung eine konkrete Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit drohe, die nicht durch die Auflagen des Frankfurter
Verwaltungsgerichts und deren Durchsetzung verhindert werden könnten.
Die Kundgebung hatte schon zuvor für heftige Proteste gesorgt. Das
Internationale Komitee gegen Steinigung und das Komitee gegen Hinrichtung
riefen zu einer Gegendemonstration auf. Nach Angaben der Stadt wollten
zudem sowohl die rechtsextremistische NPD als auch die linke Antifa gegen
die Veranstaltung protestieren. Die Frankfurter Grünen riefen zu Protest
gegen jedweden Extremismus auf. Am frühen Abend waren jedoch nur wenige
Gegendemonstranten an dem von starken Polizeikräften gesicherten Platz der
Kundgebung zu sehen.
20 Apr 2011
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