# taz.de -- Gericht hebt in letzer Minute Verbot auf: Grünes Licht für Islam-… | |
> 1.300 Menschen nahmen am Mittwochabend in Frankfurts City an einer | |
> Kundgebung des umstrittenen Islam-Predigers Pierre Vogel teil. Das | |
> Hessische Verwaltungsgericht hatte es möglich gemacht. | |
Bild: Prediger Pierre Vogel wird von Bodyguards zum Frankfurter Roßmarkt eskor… | |
FRANKFURT/MAIN dapd | Nach einem heftigen juristischen Tauziehen hat der | |
umstrittene Islam-Prediger Pierre Vogel am Mittwochabend in Frankfurt am | |
Main eine Kundgebung abgehalten. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies | |
unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung eine dagegen gerichtete Beschwerde | |
der Stadt Frankfurt zurück. Sie hatte die Kundgebung verboten, an der am | |
Abend auch der als Hassprediger kritisierte Islamist Bilal Philips aus | |
Kanada teilnahm. Nach Angaben der Polizei kamen rund 1.300 Menschen zu der | |
Veranstaltung in der Frankfurter Innenstadt. | |
Vor Ort war auch ein starkes Polizeiaufgebot. Das Verbot der Stadt hatte am | |
Mittag das Verwaltungsgericht Frankfurt aufgehoben und die Kundgebung unter | |
Auflagen erlaubt. Die Veranstaltung dufte damit wie geplant am Mittwoch | |
zwischen 18.00 und 21.00 Uhr am Roßmarkt nahe der Frankfurter Hauptwache | |
abgehalten werden. Die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen das Urteil wies | |
der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel kurz vor 18.00 Uhr mit der | |
Begründung zurück, die erlassenen Auflagen reichten aus, um die Sicherheit | |
zu gewährleisten. | |
Das Verwaltungsgericht hatte insgesamt 16 Auflagen erteilt, die der | |
umstrittene Prediger beachten müsse. So seien nur solche Reden, Sprechchöre | |
und Transparente zugelassen, die den öffentlichen Frieden wahren. Zudem | |
wurde "die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen" untersagt. | |
## Vogel und Philips auf dem Podium | |
Ein Sprecher des städtischen Ordnungsamts hatte schon vor der | |
abschließenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs erklärt, dass sich | |
die Ordnungskräfte unabhängig von dem Richterspruch auf einen Einsatz bei | |
der Veranstaltung vorbereiten. Das Amt hatte die geplante Kundgebung am | |
Dienstag mit der Begründung verboten, kurzfristige Änderungen wie die | |
Ankündigung eines nicht benannten Gastes und nicht erteilte, erforderliche | |
Angaben hätten es den Sicherheitsbehörden unmöglich gemacht, eine fundierte | |
Gefahrenprognose zu erstellen. | |
Unter anderem sollten neben dem Hauptsprecher Vogel zwei weitere Redner bei | |
der Kundgebung "Islam - die missverstandene Religion" auftreten, darunter | |
ein nicht benannter "Überraschungsgast", hieß es. Der eingeladene | |
Islamprediger Abu Ameenah Bilal Philips aus Kanada soll unter anderem die | |
Todesstrafe für Homosexuelle gefordert haben. Dem Bundesinnenministerium | |
lagen nach Angaben eines Sprechers bis zum Nachmittag keine Erkenntnisse | |
über einen Aufenthalt von Philips im Bundesgebiet vor. Gleichwohl wurde er | |
am Abend vor Ort als Redner angekündigt und war auch neben Vogel auf dem | |
Podium der Veranstaltung, die um kurz vor 19.00 in der Frankfurter City | |
begann. | |
## VGH sieht öffentliche Sicherheit nicht gefährdet | |
Der Achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs begründete seine Abweisung der | |
städtischen Beschwerde gegen die Zulassung der Kundgebung mit mangelnder | |
Gefahr für Sicherheit und Ordnung. Es sei nicht ersichtlich, dass durch die | |
angemeldete Versammlung eine konkrete Gefährdung der öffentlichen | |
Sicherheit drohe, die nicht durch die Auflagen des Frankfurter | |
Verwaltungsgerichts und deren Durchsetzung verhindert werden könnten. | |
Die Kundgebung hatte schon zuvor für heftige Proteste gesorgt. Das | |
Internationale Komitee gegen Steinigung und das Komitee gegen Hinrichtung | |
riefen zu einer Gegendemonstration auf. Nach Angaben der Stadt wollten | |
zudem sowohl die rechtsextremistische NPD als auch die linke Antifa gegen | |
die Veranstaltung protestieren. Die Frankfurter Grünen riefen zu Protest | |
gegen jedweden Extremismus auf. Am frühen Abend waren jedoch nur wenige | |
Gegendemonstranten an dem von starken Polizeikräften gesicherten Platz der | |
Kundgebung zu sehen. | |
20 Apr 2011 | |
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