# taz.de -- Radikal-islamistische Salafisten: Prediger muss Deutschland verlass… | |
> Hetzparolen gaben die radikal-islamistischen Prediger Bilal Philips und | |
> Pierre Vogel in Frankfurt nicht von sich. Dennoch muss der umstrittene | |
> Salafist Philips Deutschland verlassen. | |
Bild: Ausreise nach dem Auftritt: Bilal Philips (l.) muss Deutschland verlassen… | |
FRANKFURT/MAIN dpa | Trotz Protesten und juristischen Auseinandersetzungen | |
sind die radikal-islamistischen Prediger Pierre Vogel und Bilal Philips in | |
der Bankenstadt Frankfurt aufgetreten. Vor rund 1500 Menschen - streng | |
getrennt nach Männern und Frauen - sprachen sie auf dem Roßmarkt in der | |
Innenstadt rund zwei Stunden über den "Islam - die missverstandene | |
Religion". Der als Hassprediger kritisierte Philips muss Deutschland nun | |
jedoch innerhalb von drei Tagen verlassen und darf etwa ein Jahr lang nicht | |
mehr einreisen. | |
Diese von der Frankfurter Ausländerbehörde am Mittwoch veranlasste | |
Ausweisungsverfügung sei Philipps im Anschluss an die Kundgebung übergeben | |
worden, sagte Polizei-Sprecher Jürgen Linker. | |
Hetztiraden und Hassparolen hatten die beiden als Hassprediger kritisierten | |
Salafisten in ihren Reden nicht von sich gegeben. "Wer eine Stelle findet, | |
wo ich zu Hass aufrufe, dem schenke ich 1000 Euro", gab Vogel zu Beginn die | |
Richtung vor. Zunächst sprach er auf Arabisch, dann auf Deutsch, | |
anschließend übersetzte er den Vortrag des in Jamaica geborenen und in | |
Kanada aufgewachsenen Philips sehr frei aus dem Englischen. Dieser ist nach | |
Erkenntnissen des Verfassungsschutzes 1972 als 25-Jähriger zum Islam | |
übergetreten. | |
Manche der Zuhörerinnen in Frankfurt trugen Kopftücher, Frauen mit Burka | |
durften den abgesperrten Platz nicht betreten - wegen des | |
Vermummungsverbots. Hinter einem weißen Lieferwagen - der den Predigern als | |
Bühne diente - demonstrierten bis zu 500 Menschen gegen die Kundgebung. Zu | |
Zwischenfällen kam es nach Polizeiangaben nicht. | |
Erst kurz vor Beginn der Veranstaltung hatte der Hessische | |
Verwaltungsgerichtshof in Kassel grünes Licht gegeben. Er wies in zweiter | |
Instanz die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen einen Beschluss des | |
Verwaltungsgerichts zurück. Dieses hatte die von der Stadt verbotene | |
Veranstaltung genehmigt, aber 16 Auflagen erlassen. | |
## "Aufstachelung zum Hass wird untersagt" | |
So durfte die Trennung der Teilnehmer nach Geschlecht "nicht zwangsweise | |
durchgesetzt werden". Zugelassen waren zudem "nur solche Reden, Sprechchöre | |
und Transparente, die den öffentlichen Frieden wahren". Eine andere Auflage | |
lautete: "Die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu | |
Gewalt oder Willkürmaßnahmen wird untersagt." Und: "Die Menschenwürde | |
anderer darf nicht dadurch verletzt werden, dass Teile der Bevölkerung | |
beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden." | |
Wie Bilal Philips nach Frankfurt gekommen war, war unklar. Das | |
Bundesinnenministerium hatte am Nachmittag nach Auskunft eines Sprechers | |
keine Erkenntnisse, ob er sich in Deutschland aufhielt. Er soll unter | |
anderem die Todesstrafe für Homosexuelle gefordert haben. Der | |
Grünen-Politiker Volker Beck hatte die Bundesregierung zuvor aufgefordert, | |
die Einreise des Mannes zu verhindern und war dabei von Hessens | |
Innenminister Boris Rhein (CDU) unterstützt worden. | |
Philips betonte in Frankfurt, Homosexualität sei zwar eine Sünde, er hasse | |
diese Menschen aber nicht, seine eigene Schwester sei auch homosexuell. | |
Salafistische Prediger wie Philips und Vogel tragen nach Einschätzung von | |
Rhein und des Landesamtes für Verfassungsschutz mit ihrer | |
demokratiefeindlichen Lehre zur Radikalisierung junger Muslime bei. Der | |
Attentäter vom Frankfurter Flughafen vom 2. März sei insbesondere über | |
solche Internetseiten und Videos radikalisiert worden. Der 21-Jährige hatte | |
zwei US-Soldaten erschossen und zwei schwer verletzt. | |
Die Salafisten streben nach Darstellung des Verfassungsschutzes in letzter | |
Konsequenz einen islamischen Gottesstaat an, in dem wesentliche Grundrechte | |
und Verfassungspositionen keine Geltung haben sollen. Im Einzelfall | |
akzeptieren sie dabei auch den Einsatz von Gewalt. | |
21 Apr 2011 | |
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