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# taz.de -- Radikal-islamistische Salafisten: Prediger muss Deutschland verlass…
> Hetzparolen gaben die radikal-islamistischen Prediger Bilal Philips und
> Pierre Vogel in Frankfurt nicht von sich. Dennoch muss der umstrittene
> Salafist Philips Deutschland verlassen.
Bild: Ausreise nach dem Auftritt: Bilal Philips (l.) muss Deutschland verlassen…
FRANKFURT/MAIN dpa | Trotz Protesten und juristischen Auseinandersetzungen
sind die radikal-islamistischen Prediger Pierre Vogel und Bilal Philips in
der Bankenstadt Frankfurt aufgetreten. Vor rund 1500 Menschen - streng
getrennt nach Männern und Frauen - sprachen sie auf dem Roßmarkt in der
Innenstadt rund zwei Stunden über den "Islam - die missverstandene
Religion". Der als Hassprediger kritisierte Philips muss Deutschland nun
jedoch innerhalb von drei Tagen verlassen und darf etwa ein Jahr lang nicht
mehr einreisen.
Diese von der Frankfurter Ausländerbehörde am Mittwoch veranlasste
Ausweisungsverfügung sei Philipps im Anschluss an die Kundgebung übergeben
worden, sagte Polizei-Sprecher Jürgen Linker.
Hetztiraden und Hassparolen hatten die beiden als Hassprediger kritisierten
Salafisten in ihren Reden nicht von sich gegeben. "Wer eine Stelle findet,
wo ich zu Hass aufrufe, dem schenke ich 1000 Euro", gab Vogel zu Beginn die
Richtung vor. Zunächst sprach er auf Arabisch, dann auf Deutsch,
anschließend übersetzte er den Vortrag des in Jamaica geborenen und in
Kanada aufgewachsenen Philips sehr frei aus dem Englischen. Dieser ist nach
Erkenntnissen des Verfassungsschutzes 1972 als 25-Jähriger zum Islam
übergetreten.
Manche der Zuhörerinnen in Frankfurt trugen Kopftücher, Frauen mit Burka
durften den abgesperrten Platz nicht betreten - wegen des
Vermummungsverbots. Hinter einem weißen Lieferwagen - der den Predigern als
Bühne diente - demonstrierten bis zu 500 Menschen gegen die Kundgebung. Zu
Zwischenfällen kam es nach Polizeiangaben nicht.
Erst kurz vor Beginn der Veranstaltung hatte der Hessische
Verwaltungsgerichtshof in Kassel grünes Licht gegeben. Er wies in zweiter
Instanz die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen einen Beschluss des
Verwaltungsgerichts zurück. Dieses hatte die von der Stadt verbotene
Veranstaltung genehmigt, aber 16 Auflagen erlassen.
## "Aufstachelung zum Hass wird untersagt"
So durfte die Trennung der Teilnehmer nach Geschlecht "nicht zwangsweise
durchgesetzt werden". Zugelassen waren zudem "nur solche Reden, Sprechchöre
und Transparente, die den öffentlichen Frieden wahren". Eine andere Auflage
lautete: "Die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu
Gewalt oder Willkürmaßnahmen wird untersagt." Und: "Die Menschenwürde
anderer darf nicht dadurch verletzt werden, dass Teile der Bevölkerung
beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden."
Wie Bilal Philips nach Frankfurt gekommen war, war unklar. Das
Bundesinnenministerium hatte am Nachmittag nach Auskunft eines Sprechers
keine Erkenntnisse, ob er sich in Deutschland aufhielt. Er soll unter
anderem die Todesstrafe für Homosexuelle gefordert haben. Der
Grünen-Politiker Volker Beck hatte die Bundesregierung zuvor aufgefordert,
die Einreise des Mannes zu verhindern und war dabei von Hessens
Innenminister Boris Rhein (CDU) unterstützt worden.
Philips betonte in Frankfurt, Homosexualität sei zwar eine Sünde, er hasse
diese Menschen aber nicht, seine eigene Schwester sei auch homosexuell.
Salafistische Prediger wie Philips und Vogel tragen nach Einschätzung von
Rhein und des Landesamtes für Verfassungsschutz mit ihrer
demokratiefeindlichen Lehre zur Radikalisierung junger Muslime bei. Der
Attentäter vom Frankfurter Flughafen vom 2. März sei insbesondere über
solche Internetseiten und Videos radikalisiert worden. Der 21-Jährige hatte
zwei US-Soldaten erschossen und zwei schwer verletzt.
Die Salafisten streben nach Darstellung des Verfassungsschutzes in letzter
Konsequenz einen islamischen Gottesstaat an, in dem wesentliche Grundrechte
und Verfassungspositionen keine Geltung haben sollen. Im Einzelfall
akzeptieren sie dabei auch den Einsatz von Gewalt.
21 Apr 2011
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