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# taz.de -- Nach Schiedsspruch am Gericht: Apotheker müssen blechen
> Das Berliner Sozialgericht kippt den Apothekenabschlag. Die gesetzlichen
> Krankenkassen hoffen nun auf 320 Millionen Euro Mehreinnahmen – zu Lasten
> der Apotheken.
Bild: Kein Geld zum Stapeln: Apotheken in Deutschland.
BERLIN taz | In ihrem jahrelangen Streit mit dem Apothekerverband haben
jetzt die gesetzlichen Krankenkassen einen ersten juristischen Erfolg
errungen, der ihnen zu Lasten der Apotheker Mehreinnahmen in Höhe von bis
zu 320 Millionen Euro einbringen könnte: Das Berliner Sozialgericht
entschied am Dienstag, den Apothekenabschlag für 2009 aufzuheben. Er muss
jetzt von der Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung neu festgesetzt
werden.
Der Schiedsspruch, mit dem die Schiedsstelle den umstrittenen Abschlag für
2009 festgesetzt habe, "enthält gravierende Mängel", urteilte das
Sozialgericht. Die Schiedsstelle habe "die Grenzen des
Beurteilungsspielraums verletzt", denn: "Insbesondere hat sie sich nicht
mit dem Umstand befasst, dass den gestiegenen Personal- und Sachkosten der
Apotheken ein deutlich gestiegener Umsatz gegenüberstand."
Im Streit über den angemessenen Apothekenabschlag geht es um die Frage,
welchem Akteur im deutschen Gesundheitssystem wie viel zusteht vom
lukrativen Geschäft mit den verschreibungspflichtigen Medikamenten, die die
70 Millionen gesetzlich Versicherten jedes Jahr verbrauchen. Bislang ging
das so: Für jede rezeptpflichtige Medikamentenpackung, die die Apotheker an
ihre Kunden abgeben, bekommen sie von den Krankenkassen zunächst pauschal
8,10 Euro plus drei Prozent des jeweiligen Einkaufspreises. Das ist
gesetzlich so festgelegt und quasi das Einkommen der Apotheker. Weil aber
die Apotheker Teil des Gesundheitssystems sind, müssen sie sich wiederum
mit einem Abschlag, ebenfalls erhoben pro Packung, an der Finanzierung des
Krankenversicherungssystems beteiligen. Sie sollen so einen Beitrag zur
Kostendämpfung leisten.
Gesetzlich festgesetzt wurde dieser Betrag vor ein paar Jahren auf 2,30
Euro. Sprich: Von den 8,10 Euro ziehen die Kassen wieder 2,30 Euro ab. Ab
2009 sollten Kassen und Apothekerverband diesen Abschlag selbst aushandeln.
Weil sie sich nicht einigen konnten, riefen sie die Schiedsstelle an. Doch
deren Spruch - er senkte den Abschlag von 2,30 Euro auf 1,75 Euro ab - habe
die steigenden Erlöse der Apotheken zu wenig berücksichtigt, bemängelte
jetzt das Sozialgericht.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen wertete das Urteil als "ein gutes
Signal für die Beitragszahler". Das Urteil ist jedoch noch nicht
rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zugelassen. Für 2011 wurde der
Abschlag übrigens wieder per Gesetz festgelegt. Er liegt nun bei 2,05 Euro
pro Packung.
3 May 2011
## AUTOREN
Heike Haarhoff
## TAGS
Apotheken
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