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# taz.de -- Guttenberg hat bei Doktorarbeit getäuscht: Vom Strahleminister zum…
> Das Urteil der Uni Bayreuth ist eindeutig: Guttenberg hat bei seiner
> Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht. Eine strafrechtliche Verurteilung
> wird immer wahrscheinlicher.
Bild: Nix mehr Strahleminister: Die Zeit großer Gesten ist für Guttenberg vor…
BERLIN/FREIBURG taz | Für Exverteidigungsminister Karl-Theodor zu
Guttenberg (CSU) wird ein baldiges politisches Comeback immer
unwahrscheinlicher. Die Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft
der Universität Bayreuth kommt nach dreimonatiger Prüfung zu dem Ergebnis,
dass Guttenberg "die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob
verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat". Über die gesamte Arbeit
hinweg verteilt fänden sich Stellen, die eindeutig als Plagiat zu
identifizieren sind, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Bericht.
Guttenberg, auf den gerade viele in den Reihen der Union große Hoffnungen
setzten und in ihm bereits den nächsten Kanzlerkandidaten sahen, hatte am
1. März seinen Rückzug aus der Politik verkünden müssen, nachdem sich der
Verdacht erhärtete, dass er große Teile seiner an der Uni Bayreuth
abgegebenen Jura-Doktorarbeit von anderen Autoren abgeschrieben hatte, ohne
dies als Zitate zu kennzeichnen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU), aber auch
der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer schlossen eine Rückkehr des 39-Jährigen
in die Politik nicht aus, der über Monate hinweg als beliebtester Politiker
galt.
Aber auch nach seinem Rücktritt zeigte Guttenberg keine Reue, sondern
sprach lediglich von einem "Missverständnis". Und auch juristisch setzte er
sich zur Wehr. Mitte April griffen seine Anwälte die Uni Bayreuth an und
brachten Vorbehalte gegen die Veröffentlichung des Berichts der
Selbstkontrollkommission an. Sie sprachen zudem von einer Vorverurteilung.
Später stimmte er der Veröffentlichung dann doch zu. Die Uni hatte ihm zu
diesem Zeitpunkt den Doktortitel bereits aberkannt.
## Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Mit dem Ergebnis der Uni-Kommission wird nun auch eine strafrechtliche
Verurteilung von Guttenberg wahrscheinlicher. Die Staatsanwaltschaft Hof
hatte Anfang März bereits Ermittlungen eingeleitet. Die "unerlaubte
Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" kann mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Bei derartigen
Urheberrechtsverletzungen kann die Staatsanwaltschaft zwar nur ermitteln,
wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt oder ein
Betroffener Strafantrag stellt. Ein solcher Strafantrag liegt seit Mitte
April vor. Welcher plagiierte Autor die Strafverfolgung forderte, ist
bisher nicht bekannt.
Bisher hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ausgesetzt, um auf den
Prüfbericht der Universität zu warten. Nachdem der Bericht von einer
vorsätzlichen Tat ausgeht, dürfte Guttenberg kaum um eine Bestrafung
herumkommen. In ähnlichen, aber weniger krassen Fällen mussten die
ertappten Plagiatoren einige tausend Euro bezahlen. Da sich die Höhe einer
Geldstrafe nach den persönlichen Verhältnissen richtet, dürfte auf
Guttenberg wohl eine Strafe in fünfstelliger Höhe zukommen. Üblicherweise
werden solche Verfahren per Strafbefehl erledigt.
Die hochschulpolitische Sprecherin der bayerischen Grünen, Ulrike Grote,
erklärte, Guttenbergs Versuche, alles als Missverständnis hinzustellen,
würden nun "besonders erbärmlich" erscheinen. Guttenberg habe bis zuletzt
keinerlei Einsicht entwickelt. Das diskreditiere ihn auch künftig für
politische Ämter."
6 May 2011
## AUTOREN
F. Lee
C. Rath
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