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# taz.de -- Zensus in Berlin: Schweigen ist bei Strafe verboten
> Zehn Fragen und Antworten zu Befragung, Zwangsgeldern und falschen
> Antworten.
Bild: Falscher Zensus: Brav öffnen Berliner ihre Wohnungstüren und beantworte…
Was ist der Zensus?
Im Kern eine Datensammlung. Auf der einen Seite werden die Daten von
verschiedenen staatlichen Stellen, den Meldeämtern, der Bundesagentur für
Arbeit und öffentlichen Arbeitgebern zusammengeführt. Auf der anderen Seite
werden Mieter und Immobilienbesitzer befragt.
Wer hat ihn beschlossen?
Die EU sieht vor, dass es in jedem Mitgliedsstaat 2011 einen Zensus geben
soll. Für Deutschland hat die große Koalition 2009 das Zensusgesetz
beschlossen.
Wozu soll der Zensus gut sein?
Für die Planung. So leben in Deutschland möglicherweise weniger Menschen
als angenommen, sie leben an anderen Orten oder in anderen Verhältnissen,
als bislang bekannt ist. Verändern sich die Einwohnerzahlen, könnte das
beispielsweise Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich haben oder auf
die Wahlkreise.
Wer wird gefragt?
Es gibt drei Erhebungen: In einer werden alle Immobilienbesitzer befragt,
das sind in Berlin 223.000 und in Brandenburg 557.000 Menschen. In einer
zweiten gibt es eine Stichprobe der Haushalte, das wird rund 126.000
Berliner und 300.000 Brandenburger betreffen. Und in einer dritten Erhebung
werden Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen befragt - zum Beispiel von
Studenten- oder Seniorenwohnheimen. Genau wie die Befragung der
Immobilienbesitzer ist das eine Vollerhebung, das heißt, jeder, der dort
wohnt, muss auch Fragen beantworten. Weil sich die einzelnen Gruppen
überschneiden, kann es passieren, dass manche Fragebögen für zwei
Erhebungen ausfüllen müssen.
Was dürfen die Interviewer?
Zunächst mal müssen sie sich durch einen speziellen Ausweis identifizieren.
Zutritt zur Wohnung dürfen sie nicht verlangen, genauso wenig wie
Unterschriften oder Kontodaten. Wer seine Antworten nicht dem Interviewer
diktieren will, kann den Fragebogen auch selbst ausfüllen.
Was wird gefragt?
In der Haushaltsstichprobe wird auf zehn Seiten unter anderem nach Name,
Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Religion, Familienstand, Herkunft und
Bildungsstand gefragt.
Wo ist das Problem?
Auf Werbeplakaten wird der Zensus etwa damit beworben, dass dann die Zahl
der Studienplätze besser geplant werden könnte. Das würde voraussetzen,
dass die derzeitige Überfüllung der Hörsäle allein daran liegt, dass keine
Daten über potenzielle Studienanfänger vorliegen - eine zu einfache
Erklärung. Kritiker befürchten zudem, dass die persönlichen Daten nach der
Erhebung erst spät anonymisiert werden und diese Anonymisierung durch
Informationen aus anderen Quellen umkehrbar ist. Datenhacks und
Begehrlichkeiten, die entstehen, wenn es erst mal eine Datensammlung gibt,
könnten weitere Probleme bringen.
Was passiert, wenn man nicht antwortet?
Dann folgt eine Aufforderung, zu antworten, später die Androhung eines
Zwangsgeldes. Anders als etwa eine Geldstrafe, die für eine Tat nur einmal
verhängt werden darf, kann ein Zwangsgeld wiederholt angeordnet werden. "Es
gibt eine Auskunftspflicht, und die werden wir auch durchsetzen", sagt der
Zensuskoordinator für Berlin, Karsten Wenzel.
Was passiert, wenn man falsch antwortet?
Vermutlich nichts. "Falsche Antworten fallen höchstens auf, wenn die
Angaben nicht zusammenpassen", sagt Wenzel. Wenn sich also etwa der
Hausmeister einer Universität im Fragebogen als Hochschullehrer ausgibt,
aber als Schulabschluss den Realschulabschluss nennt.
Was kostet das Ganze?
In Berlin 27 Millionen Euro, in Brandenburg 33 Millionen. Einen Teil davon
zahlt der Bund.
8 May 2011
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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