# taz.de -- Entscheidung am Europäischen Gerichtshof: Gleiche Rente für Homop… | |
> Der Europäische Gerichtshof beendet die Diskriminierung von | |
> Lebenspartnern bei der Zusatzversorgung. Die Homopartnerschaft sei mit | |
> Hetero-Ehen gleichsetzbar. | |
Bild: Dürfen nicht weniger Rente kriegen: Homosexuelle bei Trauung in Hannover. | |
FREIBURG taz | Eingetragene HomopartnerInnen müssen bei Besoldung und Rente | |
mit Verheirateten gleichgestellt werden. Dies hat jetzt der Europäische | |
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Grundsatzurteil angeordnet. Die | |
Klage war vom Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) unterstützt | |
worden. | |
Ausgelöst hat das Urteil der Verwaltungsangestellte Jürgen Römer, der von | |
1950 bis zum Ruhestand 1990 für die Stadt Hamburg arbeitete. Ab 1969 lebte | |
er mit seinem Freund zusammen, den er nach Einführung der eingetragenen | |
Partnerschaft 2001 heiratete. Römer bekam aber dennoch rund 300 Euro | |
weniger Ruhegehalt, als wenn er eine Frau geheiratet hätte. Die Stadt | |
begründete dies mit Regelungen des Hamburger Zusatzversorgungsgesetzes. | |
Römer klagte vor dem Hamburger Arbeitsgericht gegen die Diskriminierung. | |
Die Hamburger Richter legten den Streit beim EuGH in Luxemburg vor, weil es | |
um die Auslegung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ging. | |
Der EuGH stellte nun fest, dass die Ungleichbehandlung unzulässig ist. Die | |
Situation von eingetragenen Homopartnern und Verheirateten sei im | |
Wesentlichen gleich. Insbesondere hätten Homopaare die gleichen Fürsorge- | |
und Unterstützungspflichten wie in einer traditionellen Ehe. Es gebe daher | |
keine Rechtfertigung für unterschiedliche Rentenbezüge, so der EuGH. Römer | |
kann nun rückwirkend zum Dezember 2003 den monatlichen Differenzbetrag von | |
rund 300 Euro nachfordern. Der EuGH wählte diesen Stichtag, weil bis zum | |
Dezember 2003 das EU-Antidiskriminierungrecht in nationales Recht | |
umzusetzen war. | |
Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober 2009 in einem ählichen | |
Fall bereits zugunsten von Homopartnerschaften entschieden. Damals ging es | |
ebenfalls um die Zusatzversorgung der Pensionäre im öffentlichen Dienst. | |
Allerdings gilt in Hamburg eine Sonderregelung, sodass das Karlsruher | |
Urteil nicht direkt wirkte. | |
Die Gleichstellung Homosexueller war zunächst vor allem von der Politik | |
ausgegangen: In Deutschland beschloss Rot-Grün 2000 das Gesetz über die | |
eingetragenen Partnerschaften. Auf europäischer Ebene wurde ein | |
Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung eingeführt. | |
Eine weitergehende Gleichstellung wurde von den Gerichten zunächst nicht | |
forciert. Diese verwiesen vielmehr auf den Gestaltungsspielraum des | |
Gesetzgebers. Erst 2008 forderte der EuGH eine Gleichbehandlung bei | |
gleichen Sachverhalten, überließ die nähere Bestimmung aber zunächst den | |
nationalen Gerichten. In Deutschland rechtfertigte damals der Zweite Senat | |
des Bundesverfassungsgerichts noch die Ungleichbehandlung, weil | |
Homosexuelle keine Kinder bekommen könnten. Damit machte aber der Erste | |
Senat des Verfassungsgerichts ein Jahr später Schluss und verlangte | |
Gleichbehandlung. Insofern ist es nur konsequent, dass nun auch der EuGH | |
die Gleichstellung offensiv einfordert. | |
10 May 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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