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# taz.de -- Kündigung im Öffentlichen Dienst: Gerichtssache NPDler-Rauswurf
> Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über die Klage eines
> rechtsgerichteten Angestellten. Baden-Württemberg sieht durch ihn das
> "Ansehen der Finanzverwaltung" bedroht.
Bild: Dürfen Rechte in der öffentlichen Verwaltung arbeiten? NPD-Demo in Brem…
FREIBURG taz | Reicht eine aktive NPD-Mitgliedschaft, um einem Angestellten
im öffentlichen Dienst zu kündigen? Das entscheidet am Donnerstag das
Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Konkret geht es um den NPD-Aktivisten L., der seit 2003 bei der
Oberfinanzdirektion Karlsruhe in der Druckerei arbeitet. 2007 machte der
Verfassungsschutz den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass L. aktives
NPD-Mitglied sei. Er leite Veranstaltungen und verschicke im Namen der
örtlichen NPD Rundbriefe, so der Geheimdienst.
Das Land kündigte L. daraufhin fristlos und sicherheitshalber auch noch
fristgemäß. Die NPD sei eine verfassungsfeindliche Partei, hieß es zur
Begründung, die Beschäftigung L.s beschädige das "Ansehen der
Finanzverwaltung". L. klagte gegen die Kündigung. Er habe seine Arbeit
"unpolitisch und korrekt" erledigt. Dafür habe er stets positive
Beurteilungen erhalten. Er stehe voll zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung und lehne Neonazismus strikt ab.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) erklärte im Juni 2009 die Kündigungen für
unwirksam. Bei einem Angestellten könne nicht die gleiche Verfassungstreue
wie bei einem Beamten verlangt werden. Dies würde sonst die Grundrechte der
Beschäftigen unnötig einschränken. Es komme deshalb nur auf die
Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes an, so das LAG und stützte sich
dabei auf alte BAG-Urteile aus den 80er Jahren. Damals ging es um die
Deutsche Kommunistische Partei (DKP), doch kommt dies nun auch der NPD
zugute. Bei einem Mitarbeiter der Druckerei reiche die aktive
Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei für eine Kündigung
noch nicht aus.
Gegen dieses Urteil reichte das Land Baden-Württemberg Revision ein, über
die das Bundesarbeitsgericht jetzt entscheiden wird. Derzeit ist L. von der
Arbeit freigestellt und erneut gekündigt, weil er weiter für NPD aktiv war.
11 May 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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