# taz.de -- Kündigung im Öffentlichen Dienst: Gerichtssache NPDler-Rauswurf | |
> Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über die Klage eines | |
> rechtsgerichteten Angestellten. Baden-Württemberg sieht durch ihn das | |
> "Ansehen der Finanzverwaltung" bedroht. | |
Bild: Dürfen Rechte in der öffentlichen Verwaltung arbeiten? NPD-Demo in Brem… | |
FREIBURG taz | Reicht eine aktive NPD-Mitgliedschaft, um einem Angestellten | |
im öffentlichen Dienst zu kündigen? Das entscheidet am Donnerstag das | |
Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. | |
Konkret geht es um den NPD-Aktivisten L., der seit 2003 bei der | |
Oberfinanzdirektion Karlsruhe in der Druckerei arbeitet. 2007 machte der | |
Verfassungsschutz den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass L. aktives | |
NPD-Mitglied sei. Er leite Veranstaltungen und verschicke im Namen der | |
örtlichen NPD Rundbriefe, so der Geheimdienst. | |
Das Land kündigte L. daraufhin fristlos und sicherheitshalber auch noch | |
fristgemäß. Die NPD sei eine verfassungsfeindliche Partei, hieß es zur | |
Begründung, die Beschäftigung L.s beschädige das "Ansehen der | |
Finanzverwaltung". L. klagte gegen die Kündigung. Er habe seine Arbeit | |
"unpolitisch und korrekt" erledigt. Dafür habe er stets positive | |
Beurteilungen erhalten. Er stehe voll zur freiheitlich-demokratischen | |
Grundordnung und lehne Neonazismus strikt ab. | |
Das Landesarbeitsgericht (LAG) erklärte im Juni 2009 die Kündigungen für | |
unwirksam. Bei einem Angestellten könne nicht die gleiche Verfassungstreue | |
wie bei einem Beamten verlangt werden. Dies würde sonst die Grundrechte der | |
Beschäftigen unnötig einschränken. Es komme deshalb nur auf die | |
Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes an, so das LAG und stützte sich | |
dabei auf alte BAG-Urteile aus den 80er Jahren. Damals ging es um die | |
Deutsche Kommunistische Partei (DKP), doch kommt dies nun auch der NPD | |
zugute. Bei einem Mitarbeiter der Druckerei reiche die aktive | |
Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei für eine Kündigung | |
noch nicht aus. | |
Gegen dieses Urteil reichte das Land Baden-Württemberg Revision ein, über | |
die das Bundesarbeitsgericht jetzt entscheiden wird. Derzeit ist L. von der | |
Arbeit freigestellt und erneut gekündigt, weil er weiter für NPD aktiv war. | |
11 May 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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