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# taz.de -- Urteil gegen NPD bestätigt: "Rückführungsbriefe" strafbar
> Das Landgericht bestätigt ein Urteil gegen Funktionär Hähnel: Zehn Monate
> Haft auf Bewährung wegen Volksverhetzung.
Bild: Die NPD findet, ihre politischen Gegner müssten es ertragen, wenn sie "e…
Teilnahmslos saß der NPD-Funktionär Jörg Hähnel am gestrigen
Freitagnachmittag im Gerichtssaal, die Arme vor der Brust verschränkt, den
Blick gen Boden gerichtet. Einen Freispruch hatte er in seinem
Berufungsprozess verlangt, doch den verwehrte ihm das Berliner Landgericht
- und bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom Dezember
2010.
Darin war der frühere NPD-Landesvorsitzende wegen Volksverhetzung zu zehn
Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt
worden. Dagegen legte Hähnel Berufung ein.
Rund 30 Briefe hatte die NPD im Spätsommer 2009 an Berliner Lokalpolitiker
mit Migrationshintergrund verschickt. Darin informierte ein
"Ausländerrückführungsbeauftragter" über einen "Fünf-Punkte-Plan" zur
Rückführung der Ausländer in ihre "Heimatländer". Dieser Plan wurde auch
auf der NPD-Homepage online gestellt. Daraufhin durchsuchte die Polizei die
NPD-Parteizentrale in Köpenick. Sie stellte fest, dass das Schreiben auf
Hähnels Arbeitscomputer geschrieben worden war.
Während das Gericht für den Aufruf weiterhin Hähnel verantwortlich macht
und darin eine Aufstachelung zum Hass sieht, verwies dessen Anwalt Wolfram
Nahrath auf die Meinungsfreiheit. Seiner Ansicht nach handele es sich bei
den verschickten Briefen um einen Beitrag zur politischen Meinungsbildung.
Außerdem müssten es politische Gegner der NPD ertragen, wenn sie "etwas
härter angegangen" würden. "Das gehört zum politischen Wettstreit", so
Nahrath. Zudem sei nicht bewiesen, dass der Angeklagte für die verschickten
Briefe verantwortlich sei.
Hähnel selbst verweigerte die Aussage und zeigte keinerlei
Unrechtsbewusstsein. Die vorgeladenen Zeugen mit Migrationshintergrund
beachtete er schlichtweg nicht. Bei den Empfängern der Briefe löste die
Argumentation des Anwalts im Gerichtssaal Fassungslosigkeit und
Kopfschütteln aus.
Zu ihnen gehört auch Gülaysan Karaaslan von der Neuköllner Linkspartei.
"Ich empfand den Brief als diskriminierend", sagte sie. Zudem habe sie
Angst um ihre Familie gehabt. Ähnliche Gefühle rief das Schreiben bei dem
SPD-Bezirksverordneten Vincent Paul aus Treptow-Köpenick. "Dieses Schreiben
hat mich getroffen, schockiert und verärgert", sagte er. Unweigerlich habe
Paul an deportiert werdende Menschen denken müssen. "Mein Vater stammt aus
Somalia, aber deshalb bin ich kein Mensch zweiter Klasse." Dementsprechend
zufrieden zeigten er und die anderen Empfänger der "Rückführungsbriefe"
sich nach dem Prozess.
1 Jan 1970
## AUTOREN
Manuel Opitz
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