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# taz.de -- Kommentar Pfefferspray-Einsatz: Keine Nahkampfwaffe
> Wer Studenten angreift, die friedlich ein paar Zelte auf dem Rathausmarkt
> aufbauen, begeht eine Körperverletzung im Amt - selbst wenn das Gebiet
> zur Bannmeile erklärt wurde. Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
Bild: Im Februar 2009 wurde in Berlin gegen den 12. Europäischen Polizeikongre…
Seit Anfang 2000 setzt die Hamburger Polizei Pfefferspray ein. Inzwischen
sind Tausende dieser Reizgassprühgeräte (RSG) verschiedener Typen
angeschafft worden. Sie sollen im normalen Polizeivollzugsdienst die
Beamten in schwierigen Situationen in die Lage versetzen, unmittelbaren
Zwang bei der Amtstätigkeit auszuüben, ohne sich handfest prügeln oder die
Schusswaffe einsetzen zu müssen. Pfefferspray sollte ein milderes Mittel
als die Pistole sein, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu
tragen - also eine Defensivwaffe.
Deshalb sollen Reizgassprühgeräte vor allem aus der Distanz eingesetzt
werden - ihr Strahl reicht zweieinhalb bis vier Meter weit. Doch was in den
letzten Monaten gerade bei den so genannten "geschlossen Einheiten" zu
beobachten ist, zeigt eine ganz andere Tendenz. Da scheinen ganze Einheiten
und einzelne Beamte eine neue Nahkampfwaffe entdeckt zu haben.
Ohne jegliche Hemmungen wird aus kürzester Distanz Demonstranten
Pfefferspray direkt ins Gesicht gesprüht, nur weil einige Polizisten
meinen, harmlose Demonstranten als "Störer" einstufen zu müssen. Wer
Studenten angreift, die friedlich ein paar Zelte auf dem Rathausmarkt
aufbauen, begeht eine Körperverletzung im Amt - selbst wenn das Gebiet zur
Bannmeile erklärt wurde. Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
24 Jun 2011
## AUTOREN
Kai von Appen
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