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# taz.de -- Linke moniert Umgang der Polizei mit Pfefferspray: Der ätzende Str…
> Polizisten setzen immer häufiger bei Demonstrationen Pfefferspray ein.
> Dabei gilt dessen Verwendung in Polizeikreisen als nicht unproblematisch.
Bild: Aus nächster Nähe abgedrückt: Ein Polizist besprüht einen Demonstrant…
Ob bei der Besetzung des ehemaligen Altonaer Finanzamtes zu Ostern, beim
Flashmob im Verlauf des Kongresses Recht auf Stadt an der Rinderhalle an
der Feldstraße oder ob beim Studentenprotest auf dem Rathausmarkt:
Polizisten setzen immer häufiger Pfefferspray aus kurzer Distanz ein und
zielen direkt ins Gesicht der Protestler. Die innenpolitische Sprecherin
der Linkspartei, Christiane Schneider, rügt den, wie sie findet,
"unverhältnismäßigen Einsatz von Reizsprühgeräten" und verlangt, dass sich
der Innenausschuss der Bürgerschaft mit der Polizeiverordnung (PDV 350) zum
Umgang mit Reizgas befasst, die von der Innenbehörde als "nur für den
Dienstgebrauch - streng vertraulich" klassifiziert worden ist.
"Die mit der Anwendung von Reizgas verbundenen gesundheitlichen Risiken
sind bekanntlich groß", sagt Schneider. Der wissenschaftliche Dienst des
Bundestages warnte sogar vor Langzeitfolgen. "Beim Einsatz mittels
Pfefferspray kann Capsaicin bleibende Schädigungen der Hornhaut jedenfalls
dann verursachen, wenn der Abschuss aus kurzer Distanz und mit einer hohen
Austreibungswucht vorgenommen wird", stellte er fest. Aber auch bei
Asthmatikern, Allergikern oder blutdrucklabilen Personen kann der Einsatz
schwere Folgen haben.
Doch beim Studierendenprotest wären nicht einmal Rettungssanitäter oder
Ärzte im Einsatz gewesen, die den betroffenen Studierenden hätten beistehen
können, kritisiert Schneider. Sie fordert von Innensenator Michael Neumann
(SPD), "den zunehmenden Einsatz von gefährlichen Reizgassprühgeräten durch
die Polizei bei öffentlichen Versammlungen sofort zu beenden".
Der Senat hatte auf Anfrage der Linkspartei eingeräumt, dass der
Pfeffersprayeinsatz gefährlich sei. "Deshalb führen die Kräfte der
geschlossenen Einheiten bei größeren Einsätzen Augenspülflaschen mit",
teilte er mit. Nach dem Einsatz von Reizstoffen sei betroffenen Personen im
Rahmen notwendiger Hilfeleistung Linderung zu verschaffen und zwar durch
frische Luft, Entfernung besprühter Kleidung und Spülung des Augenumfeldes
und der Haut mit klarem Wasser", so die Vorgaben.
Wenn ein Betroffener Reizgas eingeatmet habe und Atembeschwerden zeige,
solle beruhigend auf ihn eingewirkt werden und ihm möglichst durch eine
Mundspülung mit Wasser sowie Hinzuziehen von Rettungskräften geholfen
werden. "Bei allen nachhaltigen Beschwerden ist in jedem Fall für ärztliche
Behandlung zu sorgen", heißt es in der Senatsantwort. Die
Landesbereitschaftspolizei stelle bei Großeinsätzen eigenes
Sanitätspersonal mit einer Ärztin bereit. "Diese versorgen
erforderlichenfalls verletzte Einsatzkräfte wie auch andere Verletzte."
Die Polizei hat sich bei dem Studierendenprotest auf dem Rathausmarkt nicht
an diese Vorgaben gehalten, wie eine weitere Anfrage der Linksfraktion zu
Tage brachte. "Insbesondere waren weder Augenspülflaschen vorhanden noch
Sanitätspersonal oder gar eine augenärztliche Versorgung gewährleistet",
schimpft Schneider.
24 Jun 2011
## AUTOREN
Kai von Appen
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