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# taz.de -- Kommentar Anklage Gaddafi: Eine Warnung an Staatsterroristen
> Internationale Haftbefehle demonstrieren den Anspruch der Opfer des
> Staatsterrorismus auf Gerechtigkeit. Selbst dann, wenn sie nicht
> vollstreckt werden können.
Der Haftbefehl des Haager Internationalen Strafgerichtshofs gegen Muammar
al-Gaddafi, Saif al-Islam und Abdullah al-Senoussi sendet ein positives
Signal aus.
Denn er ermutigt alle, die den schwierigen Kampf gegen die "Kultur der
Straflosigkeit" führen, die nach wie vor in vielen Staaten verbrecherische
Machthaber in Ruhe schlafen lässt. Amnesty International spricht von einem
"impunity gap", der Kluft zwischen international gültigen
Menschenrechtsstandards und der täglichen Praxis, sie ungestraft mit Füßen
zu treten.
Internationale Haftbefehle des Haager Gerichts können, wie im Fall des
sudanesischen Präsidenten al-Baschir, nicht vollstreckt werden, weil das
nicht in der Macht der Anklagebehörde steht. Aber sie demonstrieren den
Anspruch der Opfer des Staatsterrorismus auf Gerechtigkeit.
Saif al-Islam hat dem Haager Gericht vorgeworfen, nichts als ein Instrument
zu sein, das sich die Europäische Union zur Beherrschung Afrikas zugelegt
hat. Auf der rechtlichen Ebene ist der Fall klar. Nicht die EU, sondern der
Weltsicherheitsrat der UNO hat die Ermittlungen des Haager Gerichts gegen
Gaddafi genehmigt, entsprechend der Satzung und übrigens einstimmig. Bei
seiner Ablehnung des Haager Gerichts versucht Saif, sich auf das Argument
"Ihr messt mit zweierlei Maß" zu stützen.
Tatsächlich: Wo zu starke Interessen "des Westens" im Spiel sind oder der
Staatsverbrecher zu mächtig ist, unterbleibt jede Strafverfolgung. Auch
lehnen Staaten wie die USA und China den Strafgerichtshof ab und schwächen
damit seine universelle Geltung. Aber das sind keine Argumente gegen den
Anspruch, Staatsverbrechen dort zu verfolgen, wo es schon jetzt möglich
ist. Und vielleicht abschreckend zu wirken auf potenzielle Verbrecher.
27 Jun 2011
## AUTOREN
Christian Semler
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