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# taz.de -- Mindestlohn für Weiterbildung: 1.200 Euro brutto sind zu wenig
> Gewerkschaften und Arbeitgeber wollen einen Mindestlohn für die
> Weiterbildung. Er soll im Osten bei 10,98 Euro Stundenlohn liegen. Die
> Chancen stehen gerade recht gut.
Bild: Ver.di und andere wollen einen Mindestlohn für die Weiterbildung durchse…
BERLIN taz | Gewerkschaften und Arbeitgeber versuchen zum zweiten Mal,
einen Mindestlohn für die Weiterbildung branchenweit durchzusetzen. Wie die
Gewerkschaft Ver.di mitteilte, hat sie gemeinsam mit der GEW sowie dem
Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) beim
Arbeitsministerium den Antrag gestellt, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
den derzeit existierenden Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu
erklären.
"Wenn das passiert, dann hätte die Bundesagentur für Arbeit endlich etwas
in der Hand, um Dumpingangebote auszuschließen", sagte Horst Palik vom
Bildungsverband. Die Lohnuntergrenze würde nur für die rund 26.000
Beschäftigten gelten, die - fast ausschließlich im Auftrag der
Bundesagentur - Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II schulen. Geht es
nach den Gewerkschaften und dem Bildungsverband, sollten alle pädagogischen
Kräfte künftig 12,28 Euro (West) oder 10,98 Euro (Ost) erhalten.
Die Branche sei von Niedrigstlöhnen gekennzeichnet, sagt Palik. Renate
Singvogel, bei Ver.di für Weiterbildung zuständig, berichtet, 1.200 bis
1.500 Euro brutto im Monat für eine 39-Stunden-Woche seien "keine
Seltenheit". Das sind zwischen 7,60 oder 9,60 Euro Bruttostundenlohn. Palik
und Singvogel sind optimistisch, dass jetzt der Mindestlohn kommt.
Im Oktober 2010 hatte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) einen solchen mit
Verweis auf mangelndes öffentliches Interesse noch abgelehnt. Der
eingereichte Tarifvertrag sei mit 25 Prozent Tarifbindung nicht
repräsentativ genug. Seither hat der Bildungsverband weitere Arbeitgeber
gewinnen können, die den Tarifvertrag anwenden. Die Tarifbindung liege
jetzt bei mehr als 40 Prozent. Und: "Die Branche wird zu fast 100 Prozent
aus Beitrags- oder Steuergeldern bezahlt - da gab es schon im Oktober ein
öffentliches Interesse", sagt Palik.
Die Chancen für die Lohnuntergrenze stehen aber nicht nur wegen der höheren
Tarifbindung besser als vorher: Im Verlauf des Streits über die Erhöhung
der Hartz-IV-Sätze im Februar hatte sich auch der Vermittlungsausschuss von
Bundestag und Bundesrat für einen Mindestlohn in der Weiterbildung
ausgesprochen. Jetzt ist erst einmal das BMAS am Zug: Es muss den Antrag
erneut prüfen.
4 Jul 2011
## AUTOREN
Eva Völpel
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