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# taz.de -- Mindestlohn für Arbeitslosen-Ausbilder: 11,25 Euro für 28.000 Pä…
> Vor sechs Monaten hatte das Bundesarbeitsministerium eine Mindestlohn für
> Pädagogen abgelehnt, die Arbeitslose weiterbilden. Nun soll es den doch
> geben.
Bild: Besser bezahlt: Leute, die Arbeitslose ausbilden.
BERLIN taz | Lehrkräfte, die Arbeitslose schulen, sollen künftig einen
Mindestlohn erhalten. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat eine
Verordnung auf den Weg gebracht, um einen Brutto-Stundenlohn von 12,60 Euro
im Westen und 11,25 Euro im Osten bundesweit für allgemein verbindlich zu
erklären.
Profitieren würden davon rund 28.000 Lehrkräfte, schätzt das BMAS. Es geht
dabei nur um Pädagogen, die öffentlich geförderte Weiterbildung für
Arbeitslose nach dem zweiten und dritten Sozialgesetzbuch anbieten. Viele
der Lehrkräfte bekämen Löhne, die sich kaum von Hartz IV unterschieden,
hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert.
Da der Mindestlohn im Arbeitnehmerentsendegesetz verankert würde, müssten
ihn auch Firmen zahlen, die vom Ausland aus Lehrpersonal anbieten. Für
Praktikanten soll die Lohnuntergrenze nicht gelten. Wohl aber für
Leiharbeiter, die als Lehrer für Arbeitslose angeheuert werden. Sie hätten
davon deutliche Vorteile, denn der Mindestlohn für Leiharbeiter liegt bei
7,89 Euro (West) bzw. 7,01 Euro (Ost).
Alle Anläufe, eine Lohnuntergrenze für die Pädagogen zu vereinbaren, waren
bisher gescheitert. Das BMAS hatte erst im Oktober 2011 einen
entsprechenden Antrag von Arbeitgebern sowie den Gewerkschaften Ver.di und
GEW abgelehnt. Zur Begründung hieß es unter anderem, es mangele an
öffentlichem Interesse für eine Lohnuntergrenze.
## Ein breites Spektrum wird vertreten
Seither hat sich die Lage geändert. Die Arbeitgeber mit dem sperrigen Namen
„Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger
beruflicher Bildung“ haben mehr Mitglieder gewonnen, die bereits den mit
Ver.di und der GEW ausgehandelten Tarifvertrag anwenden. „Die
Zweckgemeinschaft vertritt jetzt ein breites Spektrum der Branche. Deswegen
liegt jetzt ein öffentliches Interesse für den Mindestlohn vor“, sagte eine
BMAS-Sprecherin zur taz. Deswegen könne der Branchentarifvertrag nun für
bundesweit gültig erklärt werden.
Noch knapp zwei Wochen kann dagegen beim BMAS Einspruch erhoben werden.
Einstimmig zustimmen muss dem Ganzen auch noch der Tarifausschuss. In ihm
sitzen jeweils drei Vertreter des Arbeitgeberverbandes BDA sowie des
Deutschen Gewerkschaftsbund. Auch das Kabinett muss die Initiative noch
abnicken.
Update 10.04.: In einer früheren Fassung dieses Artikels hieß es 11.000
Lehrkräfte würden von dem geplanten Mindestlohn profitieren. Laut
Arbeitsministerium sind es tatsächlich 28.000 Lehrende.
9 Apr 2012
## AUTOREN
Eva Völpel
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