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# taz.de -- Abstimmung im Bundestag: PID könnte zulässig bleiben
> Nach langer Debatte entscheidet das Parlament über Gentests an Embryonen.
> Viele Abgeordnete sind unentschlossen. Am Ende bleibt vielleicht alles,
> so wie es ist.
Bild: Bis zuletzt erhitzt die heikle ethische Frage der Gentests an Embryonen d…
BERLIN taz | Wenige Stunden vor der Abstimmung über die
[1][Präimplantationsdiagnostik] (PID) im Bundestag am Donnerstag zeichnet
sich eine relative Wahrscheinlichkeit dafür ab, dass die PID weiterhin in
Deutschland in bestimmten Fällen angewendet werden darf. Grund hierfür ist
das parlamentarische Abstimmungsverfahren, für das sich der Ältestenrat
ausgesprochen hat.
Danach soll über die [2][drei vorliegenden Gesetzentwürfe] (Totalverbot;
Verbot mit sehr eingeschränkten Ausnahmen; Verbot mit großzügigen
Ausnahmen) im Stimmzettelverfahren abgestimmt werden. Die beiden
Gesetzentwürfe, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten, kommen
in einen zweiten Wahlgang. Dies dürften, gemessen an der Zahl der
bisherigen Unterstützer, der Antrag auf Totalverbot einerseits sein
(bislang 192 Unterstützer) sowie der Antrag auf ein Verbot mit großzügigen
Ausnahmen andererseits (bislang 215 Unterstützer).
Aus diesem zweiten Wahlgang wiederum geht sodann entweder ein Gesetzentwurf
als Sieger hervor. Oder aber es erreicht (aufgrund zahlreicher Enthaltungen
oder Neinstimmen; immerhin 178 Abgeordnete sind bislang noch
unentschlossen) keiner der beiden Entwürfe die notwendige Mehrheit der
abgegebenen Stimmen. In diesem Fall gäbe es weiterhin keine gesetzliche
Regelung der PID. Stattdessen würde der [3][Beschluss des
Bundesgerichtshofs] von 2010 gelten. Danach ist die PID mit dem deutschen
Embryonenschutzgesetz vereinbar - und somit nur mit wenigen Einschränkungen
grundsätzlich zulässig.
Die Gruppe der 36 Unterstützer um die Abgeordneten René Röspel (SPD) und
Priska Hinz (Grüne), die ein Verbot mit sehr eingeschränkten Ausnahmen
fordern und dies zuletzt als "Kompromiss" bewarben, will nach Informationen
der taz im zweiten Wahlgang mit Nein gegen die beiden verbliebenen
Gesetzentwürfe stimmen. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass kein
Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht.
Röspel kündigte an, mit einer Debatte zur Geschäftsordnung am Donnerstag
erreichen zu wollen, dass der Abstimmungsmodus noch kurzfristig verändert
wird. Würde über die drei Gesetzentwürfe einzeln und nacheinander
abgestimmt, dann sei das fairer, weil es die Chancen seines eigenen
Gesetzentwurfs erhöhe, findet Röspel. Er hatte auf die Stimmen der vielen
unentschlossenen Parlamentarier gehofft. Die Erfolgsaussichten für eine
Änderung des Abstimmungsverfahrens sind angesichts des Votums des
Ältestenrats aber eher gering.
6 Jul 2011
## LINKS
[1] /1/politik/deutschland/artikel/1/da-bin-ich-gerne-radikal/
[2] /1/politik/deutschland/artikel/1/embryonen-gentests-bald-geregelt/
[3] /1/politik/deutschland/artikel/1/musterprozess-um-musterkinder/
## AUTOREN
Heike Haarhoff
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