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# taz.de -- WASSERVERTRÄGE: Wasserbetriebe beschäftigen EU
> Nach der Offenlegung der Verträge über den Teilverkauf der
> Wasserbetriebe, haben sich Verbraucherschützer nun bei der Europäischen
> Kommission beschwert.
Bild: Blick unter die Kanaldeckel: EU soll Berliner Wasserverträge prüfen.
Der Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe beschäftigt nun die Europäische
Kommission. Ein Sprecher bestätigte am Dienstag, dass ein Ersuchen um
Überprüfung der Verträge eingegangen sei. Um ein förmliches Verfahren
handele es sich aber noch nicht - die Absender müssten noch Belege
nachliefern.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency International und Jürgen Keßler,
Vorstandschef der Berliner Verbraucherzentrale hatten sich an die
Kommission gewandt. "Wir haben den Verdacht, dass die Verträge gegen
EU-Recht verstoßen", sagt Müller. So gebe es "erhebliche Zweifel, dass ein
ordnungsemäßes Vergabeverfahren stattgefunden hat", sagt Keßler. Schließe
sich die Kommission dieser Auffassung an, seien die Verträge unwirksam -
und müssten möglicherweise rückabgewickelt werden. Der schwarz-rote Senat
hatte 1999 knapp die Hälfte der Wasserbetriebe an die Unternehmen RWE und
Veolia verkauft. Die Verträge darüber wurde über Jahre geheim gehalten.
## Versteckte Subventionen
Als zweiten Punkt kritisieren Müller und Keßler versteckte Subventionen.
Sie beziehen sich auf eine Rendite-Garantie, die das Land Berlin den
Privaten gegeben hat. Sieht die Kommission hier unzulässige Beihilfen,
müssten die Unternehmen laut Keßler zu Unrecht erhaltene Beträge
zurückzahlen. Zu diesem Punkt hat die zuständige Direktion laut dem
Kommissions-Sprecher nun nähere Belege gefordert. Sollte ein Verfahren
eröffnet werden, würden auch die Beteiligten angehört werden. Wie lange so
ein Verfahren dauere, lasse sich aber nicht abschätzen.
Der Senat hält das Vorgehen der damaligen Regierung für rechtmäßig. In
einer Antwort auf eine kleine Anfrage vom März schreibt die
Finanzverwaltung, das Verfahren sei "intensiv anwaltlich begleitet" und im
Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen durchgeführt worden. Auch
Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) hatte betont, dass es einen
"offenen Bieterwettbewerb in einem diskriminierungfreien Verfahren" gegeben
habe - und damit indirekt bestätigt, dass es keine förmliche Ausschreibung
gab. Während bei einer Ausschreibung die Kriterien für den Vertrag vorher
feststehen, können sie sonst auch später verhandelt werden.
Derzeit verhandelt der Senat mit RWE über einen Rückkauf der Anteile.
Veolia hatte einen Verkauf abgelehnt. Darüber hinaus hatte das
Bundeskartellamt in einer vorläufigen Beurteilung festgestellt, dass die
Wasserpreise in Berlin zu hoch sind. Dagegen klagen die Wasserbetriebe.
Die Organisatoren des Volksbegehrens hatten stets angekündigt, dass sie die
Offenlegung der Verträge wollen, um juristisch dagegen vorzugehen. Daher
soll mit einer Überprüfung auf EU-Ebene noch nicht Schluss sein. "Es gibt
weitere Verstöße verfassungsrechtlicher, haushaltsrechtlicher und
zivilrechtlicher Art", sagt Juristin Sabine Finkenthei. Das genaue Vorgehen
solle noch vor der Abgeordnetenhauswahl feststehen.
19 Jul 2011
## AUTOREN
Svenja Bergt
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