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# taz.de -- Schutz für Whistleblower: Ein Gesetz fehlt bis heute
> Nach dem Urteil zugunsten einer Altenpflegerin wollen Opposition und
> Gewerkschaften generell Whistleblower vor Kündigung schützen.
Bild: Recht für eine Altenpflegerin: Europäischer Gerichtshof für Menschenre…
FREIBURG taz | Die Oppositionsparteien SPD, Linke und Grüne sowie der
Deutsche Gewerkschaftsbund forderten nach dem Straßburger Urteil
Konsequenzen. Arbeitnehmer müssten in Deutschland gesetzlich vor
Kündigungen geschützt werden, wenn sie im Interesse der Allgemeinheit
Missstände in ihrem Unternehmen aufdecken.
Bisher gibt es für sogenannte Whistleblower, die ihr Unternehmen bei Presse
oder Behörden verpfeifen, kein spezielles Schutzgesetz. Zunächst einmal
wird ein derartiges Verhalten als Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen
Loyalitätspflicht gewertet.
Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2003 entschieden, dass eine
Strafanzeige durch einen Beschäftigten unter bestimmten Umständen keine
Kündigung erlaube, vor allem wenn er vor dem Gang an die Öffentlichkeit
eine interne Klärung versucht hat. Doch auch auf das interne Vorgehen kann
verzichtet werden: wenn dies nach den bisherigen Erfahrungen keine Abhilfe
erwarten lässt, wenn der Arbeitgeber selbst Straftaten begangen hat (und
nicht nur ein einzelner Kollege) oder wenn es sich um "schwerwiegende
Straftaten" handelte.
Die große Koalition plante 2008 eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zum
Schutz der Whistleblower. Im Bürgerlichen Gesetzbuch hätte der Paragraf
612a auch den Informantenschutz regeln sollen. Zum einen hätte eine im
Gesetz nachlesbare Regelung Whistleblower eher ermutigt als ein bloßes
BAG-Urteil. Zum anderen wollte die Koalition auch etwas über die BAG-Regeln
hinausgehen. So sollte ein Arbeitnehmer sich bei jeder Straftat direkt an
die Behörden wenden können - und nicht nur bei schwerwiegenden Delikten.
Die Regelung scheiterte damals am Protest der Arbeitgeberverbände, die
wildes Denunziantentum und falsche Anschuldigungen befürchteten.
Experten wie der Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth fordern ohnehin
weitergehende Regelungen. Er verweist auf die USA, wo ein Arbeitnehmer, der
sich als Whistleblower betätigte, dann auch davor geschützt wird, alsbald
wegen ganz anderer - vorgeschobener - Gründe gekündigt zu werden.
21 Jul 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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