# taz.de -- Kein besserer Schutz von Arbeitnehmern: Schonzeit für korrupte Che… | |
> Die Bundesregierung spielt auf Zeit. Vorerst wird der Schutz von | |
> Arbeitnehmern, die ihre Firma anzeigen, nicht verbessert. SPD und Grüne | |
> erarbeiten eigene Gesetzesvorlagen. | |
Bild: Altenpflegerin Heinisch bezichtigte den Klinikkonzern Vivantes des Betrug… | |
BERLIN taz | Die Bundesregierung will offenbar vorerst keinen besseren | |
Schutz von Arbeitnehmern, die Anzeige erstatten, wenn ihre Arbeitgeber | |
gegen Gesetze verstoßen. Sogenannte Whistleblower müssen demnach auch | |
künftig damit rechnen, für ihre Rechtschaffenheit ihren Job zu verlieren. | |
Die Regierung will erst eine gemeinsame Empfehlung der G-20-Staaten | |
abwarten, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage | |
der Grünen hervorgeht. Die G 20 berät derzeit, wie Whistleblower bei | |
Korruptionsstraftaten ihrer Arbeitgeber besser geschützt werden können. | |
Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, | |
befürchtet bei einer G-20-Empfehlung jedoch zu viele Spielräume. Unklar sei | |
zudem, wann damit zu rechnen sei. "Wir sehen die Antwort auf unsere Anfrage | |
als Bestätigung dafür, dass die Bundesregierung für den besseren Schutz von | |
Whistleblowern nichts tun will", sagte Notz der taz. | |
Anlass der Anfrage war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für | |
Menschenrechte. Das Gericht hatte im Juli die Entlassung der Altenpflegerin | |
Brigitte Heinisch wegen Whistleblowings als Verstoß gegen das Recht auf | |
freie Meinungsäußerung erklärt. Heinisch hatte 2004 Strafanzeige wegen | |
Betrugs gegen ihren Arbeitgeber Vivantes erstattet und die | |
Pflegebedingungen kritisiert. Seit Ende vergangener Woche ist das | |
Straßburger Urteil rechtskräftig. | |
## Mutige Arbeitnehmer müssen geschützt werden | |
Die gekündigte Altenpflegerin strebt nun die Wiederaufnahme des Verfahrens | |
vor dem Landesarbeitsgericht Berlin an. Das befand 2006 die Kündigung durch | |
ihren Arbeitgeber als rechtens. Nach dem Urteil des Gerichtshofs für | |
Menschenrechte im Juli hatten Oppositionspolitiker mehr Informantenschutz | |
gefordert. "Mutige Arbeitnehmer, die in ihren Unternehmen Missstände oder | |
kriminelle Machenschaften frühzeitig aufdecken, müssen gesetzlich besser | |
geschützt werden", sagte Anette Kramme, Sprecherin der | |
SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales. | |
Bereits vor dem Straßburger Urteil hatte die Bundestagsfraktion der Partei | |
Die Linke mehr Schutz für Hinweisgeber angeregt. In einem Antrag forderte | |
sie die Bundesregierung auf, bis Ende 2011 den Entwurf eines Schutzgesetzes | |
für Whistleblower vorzulegen. Das Gesetz soll nicht nur Arbeitnehmer, | |
sondern zum Beispiel auch Leiharbeiter und Berater schützen. Weiter soll es | |
möglich werden, anonym auf Missstände aufmerksam zu machen. | |
Die Bundesregierung hat diesem Vorstoß durch ihre Antwort auf die | |
Grünen-Anfrage nun vorerst eine Absage erteilt. Unterdessen erarbeitet die | |
Opposition eigene Schutzgesetze für Hinweisgeber. Die Fraktionen von SPD | |
und Grünen kündigten an, in den kommenden Wochen Gesetzentwürfe vorzulegen. | |
27 Oct 2011 | |
## AUTOREN | |
Jakob Schulz | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Transparency International: Deutschland ist bestechend unkorrupt | |
Laut Transparency International schmieren deutsche Firmen wenig – | |
allerdings seien sie anfällig für Geldwäsche. Am bestechlichsten sind China | |
und Russland. | |
Urteil zu Whistleblowern: "Deutschland hinkt hinterher" | |
Whistleblower brauchen Schutz vor Kündigung und Diffamierung, sagt der | |
Journalist Hans Leyendecker. Denn sie könnten das Risiko ihrer Taten oft | |
nicht richtig einschätzen. | |
Schutz für Whistleblower: Ein Gesetz fehlt bis heute | |
Nach dem Urteil zugunsten einer Altenpflegerin wollen Opposition und | |
Gewerkschaften generell Whistleblower vor Kündigung schützen. | |
Kommentar Whistleblower Urteil: Auch Strafanzeigen sind erlaubt | |
Das Urteil des Straßburger Gerichts für Menschenrechte zugunsten der | |
Altenpflegerin ist gut für Whistleblower. Auch wenn der Fall sehr speziell | |
ist. | |
Schutz für Whistleblower: Sieg für Altenpflegerin | |
Eine Pflegerin zeigte ihren Arbeitgeber Vivantes an, wurde gekündigt und | |
zog vor den Gerichtshof für Menschenrechte. Mit Erfolg. |