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# taz.de -- Kein besserer Schutz von Arbeitnehmern: Schonzeit für korrupte Che…
> Die Bundesregierung spielt auf Zeit. Vorerst wird der Schutz von
> Arbeitnehmern, die ihre Firma anzeigen, nicht verbessert. SPD und Grüne
> erarbeiten eigene Gesetzesvorlagen.
Bild: Altenpflegerin Heinisch bezichtigte den Klinikkonzern Vivantes des Betrug…
BERLIN taz | Die Bundesregierung will offenbar vorerst keinen besseren
Schutz von Arbeitnehmern, die Anzeige erstatten, wenn ihre Arbeitgeber
gegen Gesetze verstoßen. Sogenannte Whistleblower müssen demnach auch
künftig damit rechnen, für ihre Rechtschaffenheit ihren Job zu verlieren.
Die Regierung will erst eine gemeinsame Empfehlung der G-20-Staaten
abwarten, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage
der Grünen hervorgeht. Die G 20 berät derzeit, wie Whistleblower bei
Korruptionsstraftaten ihrer Arbeitgeber besser geschützt werden können.
Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion,
befürchtet bei einer G-20-Empfehlung jedoch zu viele Spielräume. Unklar sei
zudem, wann damit zu rechnen sei. "Wir sehen die Antwort auf unsere Anfrage
als Bestätigung dafür, dass die Bundesregierung für den besseren Schutz von
Whistleblowern nichts tun will", sagte Notz der taz.
Anlass der Anfrage war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte. Das Gericht hatte im Juli die Entlassung der Altenpflegerin
Brigitte Heinisch wegen Whistleblowings als Verstoß gegen das Recht auf
freie Meinungsäußerung erklärt. Heinisch hatte 2004 Strafanzeige wegen
Betrugs gegen ihren Arbeitgeber Vivantes erstattet und die
Pflegebedingungen kritisiert. Seit Ende vergangener Woche ist das
Straßburger Urteil rechtskräftig.
## Mutige Arbeitnehmer müssen geschützt werden
Die gekündigte Altenpflegerin strebt nun die Wiederaufnahme des Verfahrens
vor dem Landesarbeitsgericht Berlin an. Das befand 2006 die Kündigung durch
ihren Arbeitgeber als rechtens. Nach dem Urteil des Gerichtshofs für
Menschenrechte im Juli hatten Oppositionspolitiker mehr Informantenschutz
gefordert. "Mutige Arbeitnehmer, die in ihren Unternehmen Missstände oder
kriminelle Machenschaften frühzeitig aufdecken, müssen gesetzlich besser
geschützt werden", sagte Anette Kramme, Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales.
Bereits vor dem Straßburger Urteil hatte die Bundestagsfraktion der Partei
Die Linke mehr Schutz für Hinweisgeber angeregt. In einem Antrag forderte
sie die Bundesregierung auf, bis Ende 2011 den Entwurf eines Schutzgesetzes
für Whistleblower vorzulegen. Das Gesetz soll nicht nur Arbeitnehmer,
sondern zum Beispiel auch Leiharbeiter und Berater schützen. Weiter soll es
möglich werden, anonym auf Missstände aufmerksam zu machen.
Die Bundesregierung hat diesem Vorstoß durch ihre Antwort auf die
Grünen-Anfrage nun vorerst eine Absage erteilt. Unterdessen erarbeitet die
Opposition eigene Schutzgesetze für Hinweisgeber. Die Fraktionen von SPD
und Grünen kündigten an, in den kommenden Wochen Gesetzentwürfe vorzulegen.
27 Oct 2011
## AUTOREN
Jakob Schulz
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