# taz.de -- Kommentar Whistleblower Urteil: Auch Strafanzeigen sind erlaubt | |
> Das Urteil des Straßburger Gerichts für Menschenrechte zugunsten der | |
> Altenpflegerin ist gut für Whistleblower. Auch wenn der Fall sehr | |
> speziell ist. | |
Der Erfolg der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch ermutigt andere | |
Whistleblower. Heinisch hatte ihren Arbeitgeber angezeigt, weil er gute | |
Pflege versprach, dies nach ihrer Ansicht aber nicht erfüllte. Sie wurde | |
gekündigt, mit Billigung der deutschen Justiz. Der Straßburger Gerichtshof | |
für Menschenrechte hat dies jetzt beanstandet. | |
Trotzdem ist dieser Fall etwas speziell. Es ging weniger darum, ob sich | |
eine Beschäftigte in ihrer Gewissensnot überhaupt an die Öffentlichkeit | |
wenden darf, sondern vor allem um die Form und den Inhalt ihrer | |
Anschuldigungen. | |
Tatsächlich hatte der strafrechtliche Vorwurf des Betrugs etwas | |
Dramatisierendes. Neben den konkreten Missständen wurde dabei zugleich eine | |
kriminelle Profitgier des Pflegeheim-Betreibers angeprangert. Der | |
Betrugsvorwurf war nun aber auch nicht völlig abwegig, wie das | |
Landesarbeitsgericht Berlin meinte. Wenn ein Betreiber die vereinbarte | |
Pflege mit dem vorhandenen Personal schon rein rechnerisch gar nicht | |
erfüllen kann, dann darf man das Wort Betrug schon mal in den Mund nehmen. | |
Dass die Staatsanwaltschaft zunächst gar nicht ermittelte, spricht nicht | |
gegen den Vorwurf - vermutlich hatte sie einfach keine Lust, nun zur | |
Oberaufsicht über alle Pflegeheime Berlins zu werden. | |
Trotz des begrüßenswerten Straßburger Urteils ist der Vorgang unter dem | |
Strich alles andere als erfreulich. Brigitte Heinisch bekommt nun zwar | |
etwas Schadensersatz, aber kaum ihren Arbeitsplatz zurück. Auf der anderen | |
Seite ist Vivantes zwar die aufmüpfige Pflegerin los, hat nun aber einen | |
doppelten Imageschaden: wegen schlechter Pflege und Missachtung von | |
Grundrechten. | |
Der Fall zeigt: Unternehmen sollten mit interner Kritik konstruktiv | |
umgehen, statt zu mauern und zu mobben. Dann haben alle etwas davon: die | |
Beschäftigten, der Arbeitgeber und - hier - auch die Bewohner der | |
Pflegeheime. | |
21 Jul 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Kein besserer Schutz von Arbeitnehmern: Schonzeit für korrupte Chefs | |
Die Bundesregierung spielt auf Zeit. Vorerst wird der Schutz von | |
Arbeitnehmern, die ihre Firma anzeigen, nicht verbessert. SPD und Grüne | |
erarbeiten eigene Gesetzesvorlagen. | |
Schutz für Whistleblower: Ein Gesetz fehlt bis heute | |
Nach dem Urteil zugunsten einer Altenpflegerin wollen Opposition und | |
Gewerkschaften generell Whistleblower vor Kündigung schützen. | |
Schutz für Whistleblower: Sieg für Altenpflegerin | |
Eine Pflegerin zeigte ihren Arbeitgeber Vivantes an, wurde gekündigt und | |
zog vor den Gerichtshof für Menschenrechte. Mit Erfolg. |