| # taz.de -- "Gas geben" im Berliner Wahlkampf: Rechte werben, wo sie wollen | |
| > Die NPD hat in der Nähe des Holocaust-Mahnmals den Slogan "Gas geben" | |
| > plakatiert. Der Bezirk kann dagegen nichts tun. Der "RBB" hingegen | |
| > verweigert NPD Wahl-Spot. | |
| Bild: Protest gegen NPD Kundgebung. | |
| Die Berliner Bezirke müssen rechte Wahlwerbung auf den Straßen genehmigen, | |
| auch wenn sie an "historisch belasteten" Orten aufgehängt werden soll. Das | |
| ergab eine Recherche der taz. Dagegen hat sich der öffentlich-rechtliche | |
| Sender RBB geweigert, einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD | |
| auszustrahlen. | |
| "Gas geben" - mit diesem Spruch wirbt ausgerechnet die NPD um Stimmen bei | |
| der Berlinwahl. Bis vor wenigen Tagen tat sie das sogar in der Umgebung des | |
| Holocaust-Mahnmals, wo der Slogan seine Widerwärtigkeit ganz besonders | |
| offenbart. Die Neonazi-Plakate wurden zwar inzwischen entfernt - "von | |
| Unbekannten", wie der zuständige Stadtrat von Mitte, Ephraim Gothe (SPD), | |
| sagt. Doch die NPD könnte sie jederzeit wieder aufhängen. Denn kein Gesetz | |
| verbietet solche Wahlwerbung an historisch heiklen Orten. | |
| In Berlin sind die Bezirke für die Genehmigungen, Wahlplakate aufzuhängen, | |
| zuständig. Meist gehört dies zu den Aufgaben der Ordnungsämter. In Mitte | |
| ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig, das zu den | |
| Verwaltungsbereichen von Stadtentwicklungsstadtrat Gothe gehört. "Die | |
| Parteien beantragen, das Amt genehmigt, so einfach", sagt Gothe. Der | |
| Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichte die Behörden dazu, allen zur Wahl | |
| zugelassenen Parteien gleichermaßen die Gelegenheit zum Plakatieren zu | |
| geben. | |
| Gründe für eine Ablehnung seien nur die Gefährdung von | |
| VerkehrsteilnehmerInnen durch Sichtbehinderung oder Verdeckung von | |
| Verkehrszeichen durch Plakate, aber auch Verstöße gegen den Umweltschutz, | |
| erklärt Joachim Wenz, Leiter des Ordnungsamtes von | |
| Friedrichshain-Kreuzberg: "Das Plakatieren an Bäumen etwa ist grundsätzlich | |
| nicht erlaubt." Sonderbestimmungen regeln zudem, dass "historische | |
| Lichtmaste" wie auf der Karl-Marx-Allee in Friedrichshain oder am | |
| Neuköllner Richardplatz von Wahlwerbung frei zu bleiben haben. Auch vor dem | |
| Jüdischen Museum in Kreuzberg könnte die NPD also legal plakatieren. | |
| ## 25 Plätze auf der Ausschlussliste | |
| Der Bezirk Mitte hat sogar eine besonders lange Ausschlussliste, in der 25 | |
| Plätze und Straßen konkret aufgeführt sind, an denen keine Wahlplakate | |
| aufgehängt oder -gestellt werden dürfen: etwa der Pariser Platz, die Allee | |
| Unter den Linden, die Straße des 17. Juni, der Große Stern, auch der | |
| Marlene-Dietrich-Platz und der Gendarmenmarkt sowie viele Straßen um das | |
| Bundeskanzleramt und den Bundestag. "Historisch gewachsen" sei diese Liste, | |
| erklärt Bezirksstadtrat Gothe: Bundesinstitutionen etwa hätten sich | |
| ausgebeten, dass in ihrem Umfeld keine Wahlplakate gehängt würden. Die | |
| Straßen um das Holocaust-Mahnmal stünden bislang nicht auf der Liste, "weil | |
| sich bisher niemand darüber aufgeregt hat", so Gothe. Er sei "wahrlich kein | |
| Freund der NPD: Aber wir müssen denen eine Genehmigung erteilen nach den | |
| gleichen Richtlinien wie den anderen Parteien auch." | |
| Zudem könne man nicht einer Partei die Werbung an einem bestimmten Ort | |
| verbieten. "Und wenn die Plakate inhaltlich nicht mit unserer | |
| demokratischen Grundordnung übereinstimmen, muss Anzeige erstattet und die | |
| Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden." In den Zuständigkeitsbereich der | |
| Ordnungs- oder Grünflächenamter gehöre die inhaltliche Prüfung der Plakate | |
| nicht: "Wir können bei einem Antrag nicht ersehen, was auf den Plakaten | |
| draufsteht." Das Amt prüfe nur, ob die Parteien vom Landeswahlleiter zur | |
| Wahl zugelassen seien. | |
| Ergäbe sich aber aus der politischen Diskussion um das Thema die Anregung, | |
| weitere Orte in die Negativliste aufzunehmen, wäre er offen, so Gothe: "Das | |
| könnte aus der BVV, aber auch von der Stiftung des Holocaustmahnmals selber | |
| kommen." | |
| ## RBB-Abendschau verlängert | |
| Der TV-Spot der NPD sollte eigentlich am Montagabend kurz nach der | |
| RBB-Abendschau laufen. Stattdessen verlängerte sich die Nachrichtensendung | |
| um eine Minute. Am Freitag hatte sich der RBB gegen die Ausstrahlung des | |
| Spots entschieden. Nach Ansicht der Rundfunkanstalt erfüllt die Wahlwerbung | |
| den Straftatbestand der Volksverhetzung. Bis Montag, 10 Uhr, hätte die NPD | |
| ein neues Video einreichen können. Sie ließ die Frist jedoch verstreichen. | |
| Ein Eilantrag, um den Werbespot doch noch ausstrahlen zu können, lag zu | |
| Redaktionsschluss nicht vor. | |
| Die NPD will trotzdem rechtliche Schritte einleiten. Spätestens heute solle | |
| ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingehen. Die Neonazis fordern einen | |
| neuen Sendetermin. Ob sie damit Erfolg haben werden, ist unklar. "Das hat | |
| das Gericht zu entscheiden", sagte Volker Schreck, stellvertretender | |
| Sprecher des RBB. "Wir sehen die Kombination von Text und Bild kritisch." | |
| Im Werbespot werden Menschen nichtdeutscher Herkunft gezeigt. Vor dem | |
| Hintergrund dieser Bilder beklagt die NPD die wachsende Kriminalität in | |
| Berlin. | |
| 15 Aug 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Julia Fiedler | |
| Alke Wierth | |
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