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# taz.de -- RBB muss TV-Spot nicht ausstrahlen: NPD-Werbung volksverhetzend
> Der RBB weigert sich, einen NPD-Spot zur Berlin-Wahl im dritten Programm
> auszustrahlen. Das Verwaltungsgericht gibt ihm nun Recht. Auch gegen das
> "Gas geben"-Plakat regt sich Widerstand.
Bild: Ohne Worte.
BERLIN dpa/taz | Der RBB muss einen Wahlkampfspot der NPD nicht
ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag
entschieden. Der Werbefilm für die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September
erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei zurecht vom
öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) abgelehnt worden,
teilte das Verwaltungsgericht nach einem Eilverfahren mit (Az.: VG 2 L
131.11). Die NPD kündigte an, dass sie gegen die Entscheidung Beschwerde
vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen wolle.
Außerdem stellten zwei Organisationen Strafanzeige wegen des NPD-Plakates
"Gas geben". Sowohl die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
als auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregime. Letztere sehen
darin eine "Verhöhnung der Toten der Gaskammern von Auschwitz und
Treblinka".
## Als ob nur Ausländer Verbrechen begingen
Der RBB hatte die Ausstrahlung des Spots abgelehnt, weil in dem Beitrag der
Eindruck erweckt werde, dass die darin gezeigten Straftaten ausschließlich
von Ausländern begangen würden. Das Gericht bestätigte die Ansicht des
Senders – die NPD hatte Einspruch erhoben.
"Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es
dabei: Wir werden den Spot nicht senden", erklärte RBB-Intendantin Dagmar
Reim.
Der Film verletze die Menschenwürde der in Berlin lebenden Ausländer,
insbesondere der Muslime, erklärte das Gericht. Ausländer würden von der
NPD böswillig verächtlich gemacht. In dem Spot werde suggeriert, dass
Ausländer stets kriminell seien und rohe Gewalttaten gegen Deutsche
ausübten.
Auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit sei keine andere Bewertung
des Werbespots möglich, erklärte das Gericht. Die Aussage, Ausländer seien
per se Straftäter und damit unwert und unwürdig, sei verwerflich. Eine
solche Meinung sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
18 Aug 2011
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Schwerpunkt Wahlen in Berlin
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