| # taz.de -- RBB muss TV-Spot nicht ausstrahlen: NPD-Werbung volksverhetzend | |
| > Der RBB weigert sich, einen NPD-Spot zur Berlin-Wahl im dritten Programm | |
| > auszustrahlen. Das Verwaltungsgericht gibt ihm nun Recht. Auch gegen das | |
| > "Gas geben"-Plakat regt sich Widerstand. | |
| Bild: Ohne Worte. | |
| BERLIN dpa/taz | Der RBB muss einen Wahlkampfspot der NPD nicht | |
| ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag | |
| entschieden. Der Werbefilm für die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September | |
| erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei zurecht vom | |
| öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) abgelehnt worden, | |
| teilte das Verwaltungsgericht nach einem Eilverfahren mit (Az.: VG 2 L | |
| 131.11). Die NPD kündigte an, dass sie gegen die Entscheidung Beschwerde | |
| vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen wolle. | |
| Außerdem stellten zwei Organisationen Strafanzeige wegen des NPD-Plakates | |
| "Gas geben". Sowohl die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" | |
| als auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregime. Letztere sehen | |
| darin eine "Verhöhnung der Toten der Gaskammern von Auschwitz und | |
| Treblinka". | |
| ## Als ob nur Ausländer Verbrechen begingen | |
| Der RBB hatte die Ausstrahlung des Spots abgelehnt, weil in dem Beitrag der | |
| Eindruck erweckt werde, dass die darin gezeigten Straftaten ausschließlich | |
| von Ausländern begangen würden. Das Gericht bestätigte die Ansicht des | |
| Senders – die NPD hatte Einspruch erhoben. | |
| "Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es | |
| dabei: Wir werden den Spot nicht senden", erklärte RBB-Intendantin Dagmar | |
| Reim. | |
| Der Film verletze die Menschenwürde der in Berlin lebenden Ausländer, | |
| insbesondere der Muslime, erklärte das Gericht. Ausländer würden von der | |
| NPD böswillig verächtlich gemacht. In dem Spot werde suggeriert, dass | |
| Ausländer stets kriminell seien und rohe Gewalttaten gegen Deutsche | |
| ausübten. | |
| Auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit sei keine andere Bewertung | |
| des Werbespots möglich, erklärte das Gericht. Die Aussage, Ausländer seien | |
| per se Straftäter und damit unwert und unwürdig, sei verwerflich. Eine | |
| solche Meinung sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden. | |
| 18 Aug 2011 | |
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