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# taz.de -- Polizisten klagen gegen Kennzeichnung: Der Schilder-Kampf geht weit…
> Vier Polizeibeamte ziehen mit Musterklagen gegen die
> Kennzeichnungspflicht vor Gericht. Gewerkschaft der Polizei unterstützt
> sie - notfalls bis zum Verfassungsgericht.
Bild: Schöne Bescherung: Polizisten mögen das Namensschild nicht
Mehr als 30 Jahre lang haben Gewerkschaften und Personalräte der Polizei
erbitterten Widerstand gegen die Einführung der Kennzeichnungspflicht
geleistet. Eigentlich müssten sie nun öffentlich eingestehen: Der Kampf ist
verloren. Denn seit dem 25. Juli sind in der Polizeibehörde kleine silberne
Schildchen in Umlauf, die jede Polizistin und jeder Polizist fortan an der
Uniform tragen muss. Aber die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt nicht
auf. Vier Polizisten würden stellvertretend für ihre Kollegen gegen "die
Zwangskennzeichnung" klagen, kündigte der GdP-Landeschef Michael Purper am
Dienstag an. Es dürfte ein langer Rechtsstreit werden.
Berlin ist das erste und bislang einzige Bundesland, das seine Polizisten
zum Tragen von Namens- beziehungsweise Nummernschildern verpflichtet. Die
entsprechende Geschäftsanweisung war noch vom früheren Polizeipräsidenten
Dieter Glietsch erlassen worden. Eigentlich ist sie schon seit Anfang des
Jahres in Kraft, umgesetzt wird sie aber erst seit Ende Juli, weil die
Beschaffung der Schilder so lange gedauert hat. Auch jetzt sind noch nicht
alle der rund 13.000 Uniformträger ausgestattet. Die letzten, die an der
Reihe sind, sind die Angehörigen der geschlossenen Einheiten. In ihrem Fall
geht es um eine Spezialanfertigung auf Stoff in Form einer fünfstelligen
Nummer, die am Einsatzanzug auf Brust und Rücken angebracht wird. Normale
Streifenbeamte hingegen bekommen zwei silberne Schildchen - eins mit ihrem
Namen und eins mit einer fünfstelligen Nummer. Mit welchem sie sich dem
Bürger präsentieren, ist ihnen selbst überlassen.
Die vier Kläger aus den Reihen der Polizei - "unsere Top vier", wie GdP
Chef Purper sagte - standen den Journalisten am Dienstag auf der
GdP-Pressekonferenz Rede und Antwort. Über ihre Identität verrieten sie nur
so viel: Sie seien zwischen 35 bis 49 Jahre alt, auf Abschnitten der
Direktionen 3 und 4 sowie beim Verkehrsdienst tätig. Zwei von ihnen trugen
an ihrem blauen Uniformhemd das besagte Silberschildchen mit einer
schwarzen, fünfstelligen Nummer. "Die GdP ist auf uns zugekommen", sagte
einer. Die Zwangskennzeichnung werde vom Gros der Kollegen abgelehnt. Die
meisten Kollegen trauten sich aber nicht, sich zu wehren. "Sie haben Angst,
nicht befördert zu werden." Es sei schon genug damit, dass man am 1. Mai in
Kreuzberg und bei ganz alltäglichen Einsätzen gegen häusliche Gewalt und
gewalttätige Jugendliche ständig den Kopf hinhalte, sagte der Beamte mit
der Nummer 19214. "Aber ich habe keine Lust, mich zum gläsernen Bürger
machen zu lassen." In Zeiten der elektronischen Medien biete auch eine
Nummer keinen Schutz der Privatsphäre. Die Kollegen befürchteten
Nachstellungen von Kriminellen und hätten Angst um ihre Familien.
Der Justiziar der GdP, Joachim Tetzner, kündigte an, die Klage durch alle
Instanzen bis hin zum Verfassungsgericht zu treiben. Es gehe darum, endlich
Klärung herbeizuführen. Immerhin stehe das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung auf dem Spiel. Die Chance für die GdP, das Verfahren zu
gewinnen, schätzte er auf "50 zu 50". Purper verwies darauf, dass die
Deutsche Bahn es einigen Zugbegleitern erlaube, auf ihren Namensschildern
ein Pseudonym zu verwenden. Als Plädoyer für die Nummer wollte er das
allerdings nicht verstanden wissen.
16 Aug 2011
## AUTOREN
Plutonia Plarre
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