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# taz.de -- Ausbildung steuerlich absetzbar: Politik akzeptiert Finanzhof-Urteil
> Die Kosten für ein Studium sind bei späteren beruflichen Einkünften
> steuerlich absetzbar. Eine Ärztin und ein Pilot haben das Urteil
> erstritten.
Bild: Welche Kosten konkret berücksichtigt werden können, ließ der Bundesfin…
KARLSRUHE/BERLIN taz/dpa | Die Politik will das Urteil des Bundesfinanzhofs
(BFH) zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten akzeptieren. Das
sagte der Fraktionsvize der CDU/CSU, Michael Meister. "Wir müssen nur
sehen, wie stark dieses Urteil die Steuereinnahmen beeinträchtigt."
Nichtanwendungserlasse für die Finanzämter wolle die Koalition aber
möglichst unterlassen, sagte er der Rheinischen Post.
Am Mittwoch entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten einer
Erstausbildung, zum Beispiel eines Studiums, bei den späteren beruflichen
Einkünften steuermindernd wirken können. Eine Ärztin und ein Pilot hatten
diese Grundsatzentscheidung erstritten.
## Azubis waren bisher im Vorteil gegenüber Studenten
Bisher konnten jährlich bis zu 4.000 Euro Ausbildungskosten als
Sonderausgaben steuermindernd abgesetzt werden - allerdings nur in dem
Jahr, in dem die Kosten entstanden. Das nutzte Azubis, die eine
Ausbildungsvergütung bekommen, nicht aber Studenten, die in der Regel keine
steuerpflichtigen Einnahmen haben. Ein Verlustvortrag für spätere
Steuererklärungen war nicht möglich. Dies ermöglichte jetzt der BFH. Der
Verlustvortrag ist vier Jahre lang möglich. Das heißt, in der
Steuererklärung können Ausbildungskosten der letzten vier Jahre als
Werbungskosten berücksichtigt werden.
Welche Kosten konkret berücksichtigt werden können, ließ der BFH offen.
Sicher können aber die Kosten für Studiengebühren, Fachbücher oder
Laborbedarf abgerechnet werden. Ein Computer, der auch privat genutzt wird,
dürfte schon problematisch sein. Die Miete der Wohnung ist grundsätzlich
nicht absetzbar, weil man ja auch ohne Studium Miete bezahlen müsste. Große
Summen dürften so nicht zusammenkommen.
Laut BFH kann auch nicht jedes Studium steuerlich berücksichtigt werden. Es
muss vielmehr einen konkreten Bezug zum späteren Beruf haben. Wer als
Taxifahrer arbeitet, kann die Kosten seines Germanistikstudiums nicht
absetzen. Offen ist noch, was gilt, wenn die Studienkosten von den Eltern
bezahlt oder über Bafög und Stipendien gedeckt wurden.
## Kosten des Studiums auf eine fünfstellige Summe steigen
Der als links geltende studentische Dachverband fzs begrüßte das Urteil:
"Seit vielen Jahren steigen die Kosten für ein Studium an. So kommt im
Laufe eines Studiums schnell eine fünfstellige Summe zusammen, die die
AbsolventInnen anschließend als Schuldenberg vor sich hertragen", so ein
Sprecher. Wenn diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden könnten,
sorge das für eine deutliche Entlastung der Studierenden.
Die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Nicole Gohlke,
äußerte sich kritischer: "Die steuerliche Absetzbarkeit ist die falsche
Art, Ausbildungen zu fördern. Davon hat nur jemand etwas, der ein
steuerpflichtiges Einkommen hat." Auch der hochschulpolitische Sprecher der
Grünen, Kai Gehring, gab zu bedenken: "Die Förderung sollte nicht über das
Steuerrecht, sondern muss direkt während der Ausbildung erfolgen." Nur eine
bessere staatliche Studienförderung trage dazu bei, mehr
Studienberechtigten aus bildungsfernen Schichten ein Studium zu
ermöglichen.
Politiker von Union und FDP begrüßten das Urteil: "Diese Entscheidung ist
für die Bildungsfinanzierung eine wirkliche Trendwende", so der
FDP-Hochschulexperte Patrick Meinhardt. Es müsse jetzt im Sinne einer
fairen Bildungsfinanzierung offensiv von der Regierung genutzt werden. Das
Bundesfinanzministerium erklärte, zunächst würden das Urteil und seine
Begründung ausgewertet. CHR, ALE
18 Aug 2011
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