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# taz.de -- Prozess gegen Waffenlobbyist: BGH kippt Schreiber-Urteil
> Alles auf Anfang: Der Prozess gegen den früheren Waffenlobbyisten
> Karlheinz Schreiber muss neu aufgerollt werden. Das hat der
> Bundesgerichtshof beschlossen. Der Grund: Ein Rechtsfehler.
Bild: War Karlheinz Schreiber überhaupt in Deutschland steuerpflichtig?
KARLSRUHE dpa/dapd | Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das
Urteil gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber gekippt. Der
Prozess muss demnach erneut aufgerollt werden. Der BGH verwies den Fall am
Dienstag in der Revisionsverhandlung an das Landgericht Augsburg zurück.
Das Gericht soll jetzt klären, ob Schreiber zum Tatzeitraum zwischen 1988
und 1993 seinen Lebensmittelpunkt in Kanada oder in Deutschland hatte.
Damit stellt sich die Frage, ob er überhaupt in Deutschland steuerpflichtig
war.
Außerdem müssen die Richter überprüfen, ob der Vorwurf der Bestechung des
damaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) tatsächlich
verjährt ist.
Die Anwälte von Schreiber und auch die Bundesanwaltschaft hatten Fehler im
Urteil des Augsburger Landgerichts von 2010 kritisiert, in dem Schreiber
[1][wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt] wurde. Auch
der Senat hatte im Revisionsverfahren durchblicken lassen, dass er an einer
Stelle Schwierigkeiten mit dem Vorgehen der Augsburger Richter habe.
6 Sep 2011
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[1] /Urteil-im-Schreiber-Prozess/!52125/
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Waffenlobby
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