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# taz.de -- Kritik an Anlageberatung: Banken verschweigen Provision
> Trotz BGH-Urteil: Wie früher bei Lehman-Zertifikaten verweigern
> Kreditinstitute ihren Kunden Auskunft - ein Trauerspiel, klagen
> Verbraucherschützer.
Bild: Alle Provisionen offengelegt? Verbraucherschützer kritisieren intranspar…
BERLIN taz | Auch drei Jahre nach dem Lehman-Skandal scheint den Banken das
Wohl ihrer Kunden nicht sonderlich am Herzen zu liegen. Die meisten
Institute weigern sich, Provisionen, die sie für Wertpapiergeschäfte
einstreichen, offenzulegen - obwohl sie dazu verpflichtet sind. Das ist das
Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter der
Verbraucherzentralen. "Die Institute spielen nach wie vor mit verdeckten
Karten", sagt Gerd Billen, der Chef des Bundesverbands der
Verbraucherzentralen (vzbv).
Zwei von drei Instituten missachten laut Studie gegenüber ihren Kunden die
Pflicht, Provisionen für Wertpapiere wie Zertifikate, Aktien oder
Investmentfonds offenzulegen. Entweder verweigerten die Geldhäuser die
Auskunft ganz oder sie informierten unzureichend. "Das Ergebnis ist für die
Banken ein Trauerspiel", so vzbv-Chef Billen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Verbraucher erfahren,
welche Vergütungen Banken für eine Finanzvermittlung erhalten. Dies kann
Aufschluss darüber geben, ob die jeweilige Bank eine unabhängige Beratung
anbietet oder nur im Auftrag eines Fondsanbieters handelt. Das Problem: Das
BGH-Urteil bezieht sich nur auf Kommissionsgeschäfte, bei denen die Banken
als Vermittler agieren. Für sogenannte Festpreisgeschäfte, bei denen die
Institute Wertpapiere auf eigene Rechnung kaufen, gilt es nicht.
Mit fadenscheinigen Argumenten, auch mit dem des Festpreisgeschäftes, so
die Verbraucherschützer, wimmelten die Geldhäuser ihre Kunden ab. "In 25
Prozent der Fälle lehnten die Kreditinstitute eine Auskunft mit der
Behauptung ab, bei dem Produkt habe es sich um ein Festpreisgeschäft
gehandelt", erläutert die Kapitalanlagenexpertin des vzbv, Dorothea Mohn.
Ob die Behauptung stimmt, ist für Verbraucher nicht überprüfbar.
Zweifel, so Billen, seien zumindest bei der Targobank (ehemals Citybank)
angebracht. Diese habe behauptet, ihren Kunden Zertifikate ausnahmslos als
Festpreisgeschäft verkauft zu haben. Die Abrechnungen wiesen allerdings
Kommissionsgeschäfte aus. Mit einem Computerfehler erklärte die Targobank
die Unstimmigkeit.
Die Verbraucherzentralen sehen sich anhand dieser Ergebnisse in ihrer
Annahme bestätigt, dass die Kreditinstitute bei Finanzproduktempfehlungen
viel mehr von der Höhe der Provisionen getrieben sind, als vom Wohl ihrer
Kunden. "Banken haben großes Interesse daran, die Intransparenz aufrecht zu
erhalten", meint vzbv-Expertin Mohn.
Vom Gesetzgeber verlangen die Verbraucherschützer nun, für Rechtsklarheit
zu sorgen. Explizit solle gesetzlich geregelt werden, dass Provisionen
offengelegt werden müssen - unabhängig davon, ob es sich um
Kommissionsgeschäfte oder Festpreisgeschäfte der Kreditinstitute handelt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müsse den Markt
besser überwachen.
Für die nicht repräsentative Untersuchung hatten die Verbraucherzentralen
280 Anleger aufgerufen, ihre Geldhäuser um eine Auflistung der Provisionen
zu bitten, die sie für Anlageempfehlungen erhalten hatten. Nur drei Banken
legten die Vergütungen klar und in Euro und Cent offen: die Deutsche Bank,
die Hypovereinsbank und die Sparkasse Hannover. "Das ist ein Zeichen, dass
es geht", urteilt vzbv-Chef Billen - und es zeige, wie wenig belastbar die
Argumente der anderen Institute seien.
14 Sep 2011
## AUTOREN
Mandy Kunstmann
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