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# taz.de -- Faule Zertifikate vor dem Bundesgerichtshof: Kein Geld für Lehman-…
> Der Bundesgerichtshof spricht Anlegern, die Zertifikate der Lehman-Bank
> gekauft hatten, keinen Anspruch auf Schadenersatz zu.
Bild: Keine Entschädigung für Käufer der Lehman-Papiere.
KARLSRUHE taz | Anleger, die in der Vergangenheit Zertifikate der
Pleite-Bank Lehman Brothers gekauft haben, gehen leer aus. Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in einem Pilotprozess zwei Klagen
gegen die Hamburger Sparkasse zurück gewiesen. Die Bank habe beim Verkauf
der Zertifikate ihre Gewinninteressen nicht offen legen müssen.
Lehman Brothers war die drittgrößte US-Investment-Bank. 2008 ging sie im
Zuge der Finanzkrise in Konkurs. Anleger, die so genannte "Zertifikate" von
Lehman gekauft hatten, besaßen plötzlich völlig wertlose Papiere. Nach
Agenturschätzungen waren davon in Deutschland mehr als 40.000 Personen
betroffen, die insgesamt Verluste in Höhe von etwa 750 Millionen Euro
erlitten.
Einige hundert von ihnen beschritten jedoch den Klageweg. Sie warfen den
Banken, die ihnen die Zertifikate verkauft hatten, eine schlechte Beratung
vor. Rund vierzig Verfahren sind bereits beim BGH anhängig, der nun über
die ersten beiden Klagen entschied.
Konkret ging es um zwei Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa): eine
Ernährungsberaterin und einen pensionierten Lehrer. Beide hatten jeweils
für 10 000 Euro Lehman-Zertifikate gekauft. Von der Haspa wollten sie das
Geld nun in voller Höhe plus Zinsen und Anwaltskosten zurückbekommen. Beim
Landgericht Hamburg hatten sie Erfolg, das Oberlandesgericht Hamburg hatte
ihre Klage jedoch abgewiesen.
Geklärt wurde in den unteren Instanzen schon, dass die Haspa über die
Risiken des Geschäfts ausreichend aufgeklärt hatte. Beide Anleger waren
darauf hingewiesen worden, dass bei solchen Zertifikaten
(Inhaberschuldverschreibungen) im Falle der Insolvenz das ganze verliehene
Kapital verloren ist. Auf ein konkretes Risiko mussten die Banken beim
Verkauf der Zertifikate 2006 und 2007 jedoch nicht hinweisen. Denn eine
Insolvenz von Lehman Brothers war damals überhaupt noch nicht absehbar.
## Keine Transparenz
Zu klären war beim BGH vor allem die Frage, ob die Haspa ihr
Eigeninteresse, insbesondere ihre Gewinnmarge, ausreichend offen gelegt
hat. Der BGH sah hier jedoch keine Pflicht zur Transparenz. "Es ist für den
Kunden offensichtlich, dass die Bank eigene Gewinninteressen verfolgt",
sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers, "darauf muss die Bank nicht
ausdrücklich hinweisen."
Damit müssen nun wohl auch die meisten anderen Lehman-Anleger ihre
Hoffnungen auf Schadensersatz endgültig abschreiben. Richter Wiechers
betonte allerdings ausdrücklich, dass jeder Fall anders gelagert sei. Die
Zertifikate seien unterschiedlich komplex gewesen - und damit auch die
Anforderungen an eine Beratung. Im vorliegenden Fall handelte es sich um
relativ einfach strukturierte Anleihen und die Anleger waren in Geldfragen
einigermaßen erfahren.
Der klagende Lehrer war kurz vor dem Prozess in Karlsruhe verstorben. Seine
Witwe sagte nach dem Urteil, sie sei "traurig und wütend, dass die Bank in
allen Punkten Recht bekommen hat."
27 Sep 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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