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# taz.de -- Runder Tisch Missbrauch: Maximal 10.000 Euro Entschädigung
> Es gibt noch viele offene Fragen, aber immerhin eine Zahl: Mit bis zu
> 10.000 Euro sollen Missbrauchsopfer entschädigt werden. Die Kosten müssen
> die beschuldigten Institutionen zahlen.
Bild: Das Konzept zu den Entschädigungszahlungen muss noch vom Runden Tisch be…
BERLIN epd | Rund zwei Monate vor der abschließenden Sitzung des Runden
Tisches Missbrauch zeichnen sich Details der geplanten Entschädigung für
die Opfer ab. Eine Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium einigte sich
vorläufig darauf, Missbrauchsopfern Hilfen in einer Höhe von maximal 10.000
Euro zur Verfügung zu stellen. Das Konzept muss noch vom Runden Tisch
beschlossen werden. Dessen Abschlusssitzung soll am 30. November
stattfinden.
Die Arbeitsgruppe war sich einig, dass Institutionen, in denen Kinder und
Jugendliche sexuell missbraucht wurden, selbst für die Hilfen aufkommen
sollen, vor allem, wenn es um Schmerzensgeld geht. Die Verantwortung der
Täter dürfe nicht verwischt werden, heißt es im Entwurf für die
Empfehlungen an den Runden Tisch. Für Opfer familiären Missbrauchs sollen
Bund und Länder die Kosten für Hilfen übernehmen.
Eine unabhängige Clearing-Stelle soll über jeden Einzelfall entscheiden.
Dabei geht es nur um Missbrauchsfälle, die in der Vergangenheit
stattgefunden haben. Nach welchen Regelungen bei künftigen Fällen verfahren
wird, ist offenbar noch nicht endgültig beschlossen. Kann das Opfer vor
Gericht Ansprüche durchsetzen, so soll das Vorrang haben.
Nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe sollen für verschiedene Leistungen
die Kosten übernommen werden, wenn sie nicht von den Krankenkassen
finanziert werden können: für psychotherapeutische Hilfen, für Fahrten zu
Behörden oder Ärzten, für Tätigkeiten in Selbsthilfegruppen sowie für Heil-
und Hilfsmittel. Ferner soll es Lotsen geben, die den Betroffenen bei der
Suche nach zuständigen Behörden, Ärzten oder Therapeuten helfen. Auch
Weiterbildungen sollen finanziert werden, wenn der Betroffene durch den
Missbrauch berufliche Nachteile hatte.
Mit ihren Empfehlungen folgt die Arbeitsgruppe weitgehend den Vorschlägen
der von der Bundesregierung eingesetzten unabhängigen
[1][Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann (SPD)]. Anfang Oktober soll
im Bundesjustizministerium erneut über das Konzept beraten werden.
15 Sep 2011
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