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# taz.de -- Runder Tisch über sexuellen Missbrauch: Täter sollen zahlen, Kirc…
> Die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch sollen verlängert werden,
> Opfer sollen kein Vetorecht haben. Die Kirche gibt immer noch keine
> Zahlen für die Entschädigungen an.
Bild: Beginn der Sitzung des "Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch" in Ber…
BERLIN taz | Die katholische Kirche hat am Donnerstag erklärt, wie sie
Opfer sexuellen Missbrauchs entschädigen will. Konkrete Summen wollen die
Bischöfe allerdings erst noch mit dem runden Tisch der Bundesregierung
abstimmen.
Das Gremium, das gestern zum zweiten Mal in großer Runde zusammenkam,
beriet außerdem über erste inhaltliche Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen.
Der Vorschlag der Bischofs- und Ordensoberkonferenz zur Entschädigung sieht
die Einrichtung eines Präventionsfonds vor sowie die Übernahme der
Therapiekosten von Betroffenen.
Schadenersatz soll prinzipiell von den Tätern erbracht werden, nur
"subsidiär" will sich die Kirche daran beteiligen. Kirchensteuermittel
sollen nicht verwandt werden.
Bei den Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen des runden Tischs bleiben vor
allem Fragen der Justiz-AG von Ministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) umstritten. Hierbei geht es unter anderem
um die Verlängerung der Verjährungsfristen bei Fällen von sexuellem
Missbrauch.
Nach Vorstellung des Ministeriums soll die zivilrechtliche Frist von
derzeit drei (gerechnet ab dem 21. Lebensjahr) auf 30 Jahre gestreckt
werden. Die Frist zeigt an, wie lange Schadenersatzansprüche gestellt
werden können.
Die Verjährungsfrist im Strafrecht soll hingegen bei fünf Jahren (ab dem
18. Lebensjahr) belassen werden. Eine Verlängerung würde auch viele andere
Straftaten betreffen.
Diese Vorschläge gehen der SPD nicht weit genug. Die Bundestagsfraktion
erklärte am Mittwoch, in den kommenden Wochen einen Gruppenantrag in den
Bundestag einzubringen, der eine Verlängerung der strafrechtlichen
Verjährungsfrist auf 20 Jahre vorsehe.
Debattiert wird zudem die Frage, wann die Staatsanwaltschaft in
Ermittlungen eingeschaltet werden soll. Fest steht offenbar, dass es kein
Vetorecht für Opfer geben wird. Ermittlungen sollen also auch gegen den
Willen von Betroffenen eingeleitet werden können.
Die für Prävention zuständige Arbeitsgruppe unter Federführung von
Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sprach sich dafür aus, die
Einhaltung von Präventionsstandards zur Bedingung staatlicher Förderung von
Schulen und Vereinen zu machen.
Die dritte beteiligte Ministerin, Bildungsministerin Annette Schavan (CDU),
kündigte an, mit 32 Millionen Euro Forschungsprojekte zum Kindesmissbrauch
zu unterstützen. Davon soll der größte Teil, 20 Millionen Euro, in ein
Forschungsnetz aus Medizinern, Psychologen und Sozialwissenschaftlern
fließen.
Außerdem will Ministerin Schavan für eine verbesserte Datengrundlage
sorgen: Die letzte repräsentative Erhebung zum Thema stammt aus dem Jahr
1992. Gleichzeitig wird von einer hohen Dunkelziffer an Betroffenen
ausgegangen.
30 Sep 2010
## AUTOREN
Niklas Wirminghaus
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