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# taz.de -- Rundfunkfreiheit in Deutschland: Zensur gegen Kurdensender gescheit…
> Mit seinem Verbot der Ausstrahlung von Roj-TV 2008 ist das deutsche
> Innenministerium vor dem Europäischen Gerichtshof unterlegen.
Bild: Demonstration von Unterstützern des kurdischen Senderns Roy-TV im vergan…
FREIBURG taz | Deutschland durfte die Ausstrahlung des prokurdischen
Fernsehsender Roj-TV nicht verbieten. Das hat jetzt der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Sonstige Aktivitäten des
Senders bleiben in Deutschland aber untersagt.
Roj-TV ist ein Sender, der mit einer dänischen Lizenz überwiegend in
Belgien produziert wird und in ganz Europa über Satellit verbreitet wird.
Er berichtet über die kurdischen Landesteile der Türkei. Ankara versucht,
die Ausstrahlung zu verhindern, weil Roj-TV der verbotenen kurdischen
Arbeiterpartei PKK nahestehen soll, die mit Anschlägen und Guerillaaktionen
für kurdische Autonomie kämpft.
Die Türkei beantragte 2006 und 2007 beim dänischen Radio- und
Fernsehausschuss, dass Roj-TV die Lizenz entzogen wird, weil der Sender
Hass schüre. Der Ausschuss lehnte den Antrag ab. Roj-TV übermittele
Informationen und Nachrichten. Bilder mit gewalttätigen Inhalten spiegelten
nur die Realität in den kurdischen Gebieten wieder.
Weil Roj-TV weitersenden konnte, verbot das deutsche Innenministerium im
Juni 2008 die Ausstrahlung des Senders in Deutschland. Der damalige
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stützte sich auf das Vereinsgesetz.
Der Sender richte sich gegen den "Gedanken der Völkerverständigung" und
werbe für die in Deutschland verbotene PKK. Ein Studio von Roj-TV in
Wuppertal wurde geschlossen, die Anlagen beschlagnahmt.
Roj-TV klagte gegen das Ausstrahlungsverbot und erzielte beim
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Mai 2009 einen ersten Erfolg. Die
Klage habe aufschiebende Wirkung, so die Richter. Roj-TV darf seither
vorläufig in Deutschland wieder ausgestrahlt werden. Das
Bundesverwaltungsgericht fand zwar, dass sich Roj-TV gegen die
Völkerverständigung richte und den bewaffneten Kampf der PKK verherrliche.
Es legte das Verfahren jedoch dem EuGH vor und fragte, ob das deutsche
Sendeverbot für einen "dänischen" Sender mit EU-Recht vereinbar sei.
Der EuGH entschied nun, dass für die Frage, ob Roj-TV zu Hass aufstachele,
nach der EU-Fernsehrichtlinie die dänischen Behörden zuständig sind. Dazu
gehöre auch die nach deutschem Recht relevante Frage, ob ein Sender gegen
den Gedanken der Völkerverständigung verstößt. Deutschland durfte deshalb
die Ausstrahlung von Roj-TV in Deutschland nicht beschränken, solange der
Sender eine dänische Sendelizenz besitzt.
Darüber hinausgehende vereinsrechtliche Maßnahmen in Deutschland seien aber
möglich, so der EuGH. So könne Deutschland verbieten, dass Roj-TV in
Deutschland Sendungen produziert. Zudem dürfen Roj-TV und seine
Muttergesellschaft Mesopotamie Broadcast dort keine Veranstaltungen
durchführen. Abschließend muss nun das Bundesverwaltungsgericht die
EuGH-Vorgaben umsetzen. Doch der Anwalt von Roj-TV, Reinhard Marx, sprach
gestern schon von einem "großen Erfolg". (Az: C-244/10)
22 Sep 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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