Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Mensch-Tier-Chimären in der Forschung: Mier und Tensch sollen tabu…
> Das Austragen von Mischwesen zwischen Tier und Mensch soll nicht erlaubt
> werden. Das fordert einhellig der Deutsche Ethikrat. Da hört es mit der
> Einigkeit aber auch auf.
Bild: Berühmtes Mischwesen: Skulptur einer Sphynx im Londoner Kristallpalast.
BERLIN taz | Der Deutsche Ethikrat will die biologische Trennung von Mensch
und Tier aufrechterhalten. In seiner am Dienstag vorgelegten Stellungnahme
„Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung“ setzte er sich deshalb dafür ein,
das Embryonenschutzgesetz zu erweitern.
Es solle kein Lebewesen heranwachsen können, bei dem die Zuordnung als
Mensch oder Tier „nicht sicher“ sei. Die Übertragung solcher Mischwesen in
eine Gebärmutter soll laut der 26 Mitglieder des Ethikrates verboten
bleiben. Ob die schleichende Aufhebung der Trennlinie zwischen Mensch und
Tier mit den Empfehlungen aufgehalten werden kann, ist jedoch fraglich.
Mischwesen zwischen Mensch und Tier gibt es derzeit schon sehr viele. Zum
Beispiel die transgene Ziege, die mit ihrer Milch ein menschliches Protein
ausscheidet, es wird als Arzneimittel genutzt. Aber auch die abertausenden
von unterschiedlichen transgenen Mäusen gehören dazu, die weltweit als
Modelltiere für menschliche Krankheiten genutzt werden. Nach Angaben des
SPD-Politikers und Ethikratmitglieds Wolf-Michael Catenhusen würde allein
in Deutschland jedes Jahr eine sechsstellige Anzahl von transgenen Mäusen
geboren.
## Heilen mit Chimären
In der Parkinson-Forschung hat man zum Beispiel versucht, die Krankheit
durch die Transplantation von menschlichen Stammzellen in das Gehirn zu
stoppen. Ausprobiert und getestet wurde das an Tieren, sogenannten
Gehirnschimären. Diese Versuche wurden auch schon mit Primaten gemacht.
Derartige Forschungen veranlassten den Rat, die jetzt vorgestellten
Empfehlungen in einem zwei Jahre dauernden Diskussionsprozess zu erstellen.
Die dritte Gruppe von Mischwesen sind die sogenannten Zybride. Sie
entstehen, wenn beim Klonen der Zellkern einer menschlichen Körperzelle in
die Hülle einer tierischen Eizelle übertragen wird. Mit dieser Methode
möchten die Forscher embryonale Stammzellen mit menschlichen Eigenschaften
herstellen. Der US-Firma ACT gelang nach eigenen Angaben schon vor gut
zwölf Jahren, das Erbgut menschlicher Hautzellen mit entkernten Eizellen
von Kühen zu verschmelzen. In China wurde ähnliche Experimente mit
Kaninchenzellen gemacht. In Großbritannien wird derzeit versucht,
menschenähnliche Stammzellen mit den Eizellhüllen von Kühen herzustellen.
##
Die Hoffnung ist, dass diese Zellen eines Tages zur Behandlung der
Parkinson- oder Alzheimer-Krankheit eingesetzt werden können, ohne dass sie
vom Immunsystem wieder abgestoßen werden. Ein Vorteil ist auch, dass bei
dieser Methode keine menschlichen Eihüllen gebraucht werden. Denn
menschliche Spendereizellen sind rar, zudem ist die Spende für Frauen nicht
ohne Risiko.
## Artübergreifende Befruchtung
In Deutschland ist nach dem Embryonenschutzgesetz von 1991 zwar die
Erzeugung eines entwicklungsfähigen Embryos durch die artübergreifende
Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen von Mensch oder Tier verboten. Das
Klonen einer menschlichen Körperzelle in einer tierischen Eihülle fällt
nach Ansicht des Ethikrates jedoch nicht unter dieses Verbot.
Im Ethikrat besteht kein Konsens darüber, ob die Herstellung von Zybriden
künftig verboten werden soll. Elf Mitglieder möchten, dass diese
Verbotslücke im Embryonenschutzgesetz geschlossen wird. Zwölf Ethikexperten
wollen die Forschung weiter erlauben.
Genenerell verboten sein sollen nach Ansicht des Ethikrates alle
Mischexperimente zwischen Mensch und Menschenaffen. Hier bestehe die größte
Gefahr, dass Tiere mit menschlichen Eigenschaften entstehen, heißt es.
Deshalb dürfe auch die Übertragung von Menschengenen auf Primaten nur als
Ausnahme zugelassen werden.
27 Sep 2011
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
## TAGS
Embryonen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Embryonenschutzgesetz in Deutschland: Auf das Alter kommt es an
Der deutsche Embryonenschutz ist im europäischen Vergleich besonders
strikt. Für die Forschung wurde er jedoch schon zweimal untergraben.
Primaten kennen keine Fairness: Schimpansen teilen ungerecht
Menschen machen sich viele Gedanken über ein faires Verhalten gegenüber
anderen – anders als bestimmte Arten von Menschanaffen. Sie sind „rationale
Maximierer“.
Urteil zu Stammzellen: Kein Patent erlaubt
Der Europäische Gerichtshof verbietet Patente auf embryonale Stammzellen
und legt damit den Schutz von Embryonen weit aus. Das Urteil schmälert die
Aussicht auf Profite.
Kommentar Stammzellen-Urteil: Forschen bleibt erlaubt
Der Schutz des Embryos "von Anfang an" ist kein Ziel. Ab wann ein Embryo
zum Mensch wird und damit tabu ist, sollte allein von der Gesellschaft
beantwortet werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.