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# taz.de -- Bildersuche im Netz: Google darf bunt bleiben
> Der Gewinner heißt Google, der Verlierer ist ein Fotograf: Der
> Bundesgerichtshof hat die Bildervorschau des Internetkonzerns für
> rechtmäßig erklärt.
Bild: So bebildert Google Google.
KÖLN taz | Manchmal dauert der Gang des Rechts doch etwas länger. 10 Jahre
nachdem Google seine Bildersuche vorstellte, hat der Bundesgerichtshof dem
Dienst nun zum zweiten Mal seinen juristischen Segen gegeben und die Klage
eines Fotografen abgewiesen.
Auslöser des Streits waren Bilder der Moderatorin Collien Fernandez, die
vom Hamburger Fotografen Michael Bernhard stammen. Der Fotograf klagte
dagegen, dass die Bilder in der Google-Bildersuche als Thumbnail
auftauchten und auf Webseiten verwiesen, die die Verwendung des Motivs
nicht lizenziert hatten.
Inwieweit Google für die Inhalte der Seiten verantwortlich gemacht werden
kann, die auf den Suchergebnisseiten auftauchen, ist immer wieder Grund für
juristische Auseinandersetzungen. In diesem Fall hatte das Landgericht
Hamburg dem Fotografen Recht gegeben und Google zur Unterlassung
verurteilt. Im Juni 2010 entschied das Oberlandesgericht gegenteilig. Der
Bundesgerichtshof wies nun die von Bernhard angestrengte Revision endgültig
ab.
## Google muss keine Lizenzen suchen
"Die von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers durch Einstellen von
Abbildungen des Werkes ins Internet wirksam erklärte Einwilligung in die
Anzeige in Vorschaubildern ist nicht auf die Anzeige von Abbildungen des
Werkes beschränkt, die mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt
worden sind", erklärt der BGH.
Sprich: Da Bernhard der Veröffentlichung im Internet prinzipiell zugestimmt
hat, muss er mit den Kleinversionen der Bilder auf Google leben. Dass die
Suchmaschine die Bilder auch auf Seiten gefunden hat, die Bernhard nicht
bezahlt haben, ist nicht Googles Fehler.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der BGH [1][entschieden,] dass
Webseiteneigentümer gegen die Google-Bildersuche nicht vorgehen können.
Denn es ist ohne weiteres möglich, die Suchalgorithmen von Google
abzuweisen, wenn man seine gesamte Website oder Teile davon nicht erfassen
lassen will. Dazu muss nur eine kleine [2][Textdatei] auf dem Server
abgelegt werden, die den Suchmaschinen klare Anweisungen gibt.
In der damaligen Entscheidung hatte der BGH noch offen gelassen, ob Google
bei vorliegenden Urheberrechtverletzungen eventuell anders handeln müsse.
Das wäre allerdings der Todesstoß für die Google-Bildersuche in Deutschland
gewesen. Denn die Suchprogramme von Google können unmöglich ermitteln, ob
die Milliarden Fotos im Index ordentlich lizenziert sind. Entsprechend
erleichtert zeigte sich das Unternehmen.
## Google enttarnt Rechtsverletzer
Für Fotografen sind keine wesentlichen Nachteile zu erwarten. "Das Urteil
orientiert sich am wirklichen Leben", sagte Fischmann der
Nachrichtenagentur dpa. Statt Google zu verklagen, können sie den Dienst
nutzen. "Das ist eine Möglichkeit, um Rechtsverletzungen zu entdecken",
sagt Fischmann.
Besonders nützlich ist eine Funktion, die Google kürzlich eingeführt hat:
Statt nur nach Textbeschreibungen der Bilder zu suchen, kann man bei Google
seit wenigen Wochen auch die eigenen Bilder hochladen und die Suchmaschine
gibt identische oder ähnliche Bilder aus. Fotografen wie Bernhard können so
schnell entdecken, wenn ihre Bilder unlizenziert verwendet werden und den
Betreibern der Websites direkt Rechnungen schicken.
Ende September wurde über diese Möglichkeit schon ein prominenter
Rechtsverletzer gefunden: Ausgerechnet der CDU-Abgeordnete Siegfried
Kauder, der [3][für ein scharfes Eintreteten gegen Filesharer eintritt,]
verbreitete auf der eigenen Homepage mehrere unlizenzierte Bilder.
Völlig frei von juristischen Einschränkungen ist die Suchmaschine
allerdings nicht. Allein im zweiten Halbjahr 2010 [4][verzeichnet Google]
61 Entscheidungen deutscher Gerichte, Inhalte aus dem Index zu entfernen.
Der Konzern hat deshalb 1513 Webseiten und 4 Bilder von den Ergebnisseiten
ausgeschlossen. Meist geht es um Verleumdungsklagen, doch auch die von der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierten Inhalte werden
ausgeschlossen.
Wie effektiv dieser Schritt ist, ist allerdings nicht klar – die US-Version
der Suchmaschine ohne diese Einschränkungen ist nur einen Mausklick
entfernt.
21 Oct 2011
## LINKS
[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich…
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Robots.txt
[3] http://netzpolitik.org/2011/doppelmoral-siegfried-kauder-und-das-urheberrec…
[4] http://www.google.com/transparencyreport/governmentrequests/DE/?p=2010-12&a…
## AUTOREN
Torsten Kleinz
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