# taz.de -- Bildersuche im Netz: Google darf bunt bleiben | |
> Der Gewinner heißt Google, der Verlierer ist ein Fotograf: Der | |
> Bundesgerichtshof hat die Bildervorschau des Internetkonzerns für | |
> rechtmäßig erklärt. | |
Bild: So bebildert Google Google. | |
KÖLN taz | Manchmal dauert der Gang des Rechts doch etwas länger. 10 Jahre | |
nachdem Google seine Bildersuche vorstellte, hat der Bundesgerichtshof dem | |
Dienst nun zum zweiten Mal seinen juristischen Segen gegeben und die Klage | |
eines Fotografen abgewiesen. | |
Auslöser des Streits waren Bilder der Moderatorin Collien Fernandez, die | |
vom Hamburger Fotografen Michael Bernhard stammen. Der Fotograf klagte | |
dagegen, dass die Bilder in der Google-Bildersuche als Thumbnail | |
auftauchten und auf Webseiten verwiesen, die die Verwendung des Motivs | |
nicht lizenziert hatten. | |
Inwieweit Google für die Inhalte der Seiten verantwortlich gemacht werden | |
kann, die auf den Suchergebnisseiten auftauchen, ist immer wieder Grund für | |
juristische Auseinandersetzungen. In diesem Fall hatte das Landgericht | |
Hamburg dem Fotografen Recht gegeben und Google zur Unterlassung | |
verurteilt. Im Juni 2010 entschied das Oberlandesgericht gegenteilig. Der | |
Bundesgerichtshof wies nun die von Bernhard angestrengte Revision endgültig | |
ab. | |
## Google muss keine Lizenzen suchen | |
"Die von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers durch Einstellen von | |
Abbildungen des Werkes ins Internet wirksam erklärte Einwilligung in die | |
Anzeige in Vorschaubildern ist nicht auf die Anzeige von Abbildungen des | |
Werkes beschränkt, die mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt | |
worden sind", erklärt der BGH. | |
Sprich: Da Bernhard der Veröffentlichung im Internet prinzipiell zugestimmt | |
hat, muss er mit den Kleinversionen der Bilder auf Google leben. Dass die | |
Suchmaschine die Bilder auch auf Seiten gefunden hat, die Bernhard nicht | |
bezahlt haben, ist nicht Googles Fehler. | |
Bereits im vergangenen Jahr hatte der BGH [1][entschieden,] dass | |
Webseiteneigentümer gegen die Google-Bildersuche nicht vorgehen können. | |
Denn es ist ohne weiteres möglich, die Suchalgorithmen von Google | |
abzuweisen, wenn man seine gesamte Website oder Teile davon nicht erfassen | |
lassen will. Dazu muss nur eine kleine [2][Textdatei] auf dem Server | |
abgelegt werden, die den Suchmaschinen klare Anweisungen gibt. | |
In der damaligen Entscheidung hatte der BGH noch offen gelassen, ob Google | |
bei vorliegenden Urheberrechtverletzungen eventuell anders handeln müsse. | |
Das wäre allerdings der Todesstoß für die Google-Bildersuche in Deutschland | |
gewesen. Denn die Suchprogramme von Google können unmöglich ermitteln, ob | |
die Milliarden Fotos im Index ordentlich lizenziert sind. Entsprechend | |
erleichtert zeigte sich das Unternehmen. | |
## Google enttarnt Rechtsverletzer | |
Für Fotografen sind keine wesentlichen Nachteile zu erwarten. "Das Urteil | |
orientiert sich am wirklichen Leben", sagte Fischmann der | |
Nachrichtenagentur dpa. Statt Google zu verklagen, können sie den Dienst | |
nutzen. "Das ist eine Möglichkeit, um Rechtsverletzungen zu entdecken", | |
sagt Fischmann. | |
Besonders nützlich ist eine Funktion, die Google kürzlich eingeführt hat: | |
Statt nur nach Textbeschreibungen der Bilder zu suchen, kann man bei Google | |
seit wenigen Wochen auch die eigenen Bilder hochladen und die Suchmaschine | |
gibt identische oder ähnliche Bilder aus. Fotografen wie Bernhard können so | |
schnell entdecken, wenn ihre Bilder unlizenziert verwendet werden und den | |
Betreibern der Websites direkt Rechnungen schicken. | |
Ende September wurde über diese Möglichkeit schon ein prominenter | |
Rechtsverletzer gefunden: Ausgerechnet der CDU-Abgeordnete Siegfried | |
Kauder, der [3][für ein scharfes Eintreteten gegen Filesharer eintritt,] | |
verbreitete auf der eigenen Homepage mehrere unlizenzierte Bilder. | |
Völlig frei von juristischen Einschränkungen ist die Suchmaschine | |
allerdings nicht. Allein im zweiten Halbjahr 2010 [4][verzeichnet Google] | |
61 Entscheidungen deutscher Gerichte, Inhalte aus dem Index zu entfernen. | |
Der Konzern hat deshalb 1513 Webseiten und 4 Bilder von den Ergebnisseiten | |
ausgeschlossen. Meist geht es um Verleumdungsklagen, doch auch die von der | |
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierten Inhalte werden | |
ausgeschlossen. | |
Wie effektiv dieser Schritt ist, ist allerdings nicht klar – die US-Version | |
der Suchmaschine ohne diese Einschränkungen ist nur einen Mausklick | |
entfernt. | |
21 Oct 2011 | |
## LINKS | |
[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich… | |
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Robots.txt | |
[3] http://netzpolitik.org/2011/doppelmoral-siegfried-kauder-und-das-urheberrec… | |
[4] http://www.google.com/transparencyreport/governmentrequests/DE/?p=2010-12&a… | |
## AUTOREN | |
Torsten Kleinz | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Google hebt Klarnamenpflicht auf: Bei G+ geht's jetzt auch anonym | |
Lange hat es gedauert, nun ist es geschafft: Google gibt den Forderungen | |
seiner Nutzer nach und erlaubt in seinem Netzwerk G+ künftig Pseudonyme. | |
Google wirbt mit und für Wheelmap: Eine Landkarte gegen die Peinlichkeit | |
Auf der Onlinekarte können Nutzer die Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude | |
prüfen. Davon sollen Rollstuhlfahrer und Ältere profitieren. | |
Google steigert Gewinn um ein Viertel: Milliardengewinn trotz teurer Vorstöße | |
Der Internetkonzern Google steckt riesige Summen in neue Entwicklungen. Und | |
doch steigt der Gewinn unaufhörlich. Quelle des Geldsegens ist das | |
Werbegeschäft. |