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# taz.de -- Kommentar Mietendemonstration: Tatorte zugänglich machen
> Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt auch, wenn die Gefahr
> besteht, dass ein paar Fassaden bekleckert werden könnten.
Bild: Objekte italienischer Begierde: klassizistische Altabaufassaden in Berlin…
Es ist ein Problem, das viele Menschen in dieser Stadt nicht nur bewegt,
sondern manchmal sogar in die Verzweiflung treibt: die Misere auf dem
Wohnungsmarkt. Ist bereits heute die Wohnungssuche in manchen Teilen der
Stadt so gut wie aussichtslos, steht zu befürchten, dass durch den neuen
Mietenspiegel eine Welle von Mieterhöhungen auf die Hamburger zurollt, so
dass diese um ihre dann nicht mehr bezahlbare Bleibe bangen müssen.
Jeder Aufschrei gegen die derzeitige Wohnungspolitik ist da absolut
berechtigt. Und angesichts dessen, dass die Mieten in die Höhe treibende
Stadtentwicklungsprojekte gerade auch auf St. Pauli alteingesessene
Bewohner unter Druck setzen, ist es nur konsequent, an den Tatorten der
Gentrifizierung protestieren zu wollen.
Umso weniger ist es vertretbar, dass die Polizei-Granden in der
Versammlungsbehörde versuchen, diesen Aufschrei zu behindern - man könne
die Sicherheit von Objekten wie den Tanzenden Türmen oder dem
Astra-Hochhaus nicht garantieren.
Es gibt nun mal im Grundgesetz das Recht auf Versammlungsfreiheit: Es
garantiert den Bürgern, selbst zu bestimmen, wann und wo sie demonstrieren
wollen. Dieses Grundrecht muss ein höheres Gut sein als die bloße
Möglichkeit, eine Hausfassade könnte mit Farbe bekleckst werden.
25 Oct 2011
## AUTOREN
Kai von Appen
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