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# taz.de -- Verfassungsgericht gibt Eilantrag statt: Zweifel an EFSF-Sondergrem…
> Ein Sondergremium sollte in eiligen Fällen über die Hilfen des
> Rettungsschirms entscheiden. Doch das Bundesverfassungsgericht zweifelt
> an dessen Rechtmäßigkeit.
Bild: Ein Sondergremium kann den Bundestag nicht ersetzen: Abgeordnete bei der …
KARLSRUHE rtr/dapd | Das Bundesverfassungsgericht hegt Zweifel an der
Rechtmäßigkeit eines neuen Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle
des Euro-Rettungsschirms EFSF.
Das Gericht in Karlsruhe gab am Freitag einem Antrag der
SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz auf einstweilige
Anordnung statt. Das bedeutet, dass das neunköpfige Bundestagsgremium
vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF
fällen darf.
Im Eilantrag heißt es, die Einsetzung der Gruppe verletze das Recht von
Schulz und Danckert, "an der Arbeit des Bundestages mit gleichen Rechten
und Pflichten teilzunehmen". Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die
beiden Sozialdemokraten auch auf eine Analyse der Wissenschaftlichen
Dienste des Bundestags.
Darin heißt es, die Übertragung der Entscheidungsbefugnis des
Bundestagsplenums auf das Sondergremium sei "problematisch" und verhindere
die "garantierte Beteiligung aller Abgeordneten am parlamentarischen
Willensbildungsprozess". Es sei "fraglich", dass das entsprechende Gesetz
einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalte.
Das Sondergremium war vor kurzem ins Leben gerufen worden, um in besonders
eiligen Fällen rasch grünes Licht für EFSF-Hilfen zu geben. Die
Entscheidung in Karlsruhe könnte also die Abstimmung im Bundestag über den
weiteren Einsatz deutscher Kreditgarantien im Rahmen des
Euro-Rettungsschirms verlangsamen.
28 Oct 2011
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