| # taz.de -- Plebiszit in Deutschland: Volksabstimmung für Europa | |
| > Der weiteren europäischen Integration steht das Grundgesetz im Wege. Eine | |
| > neue Verfassung könnte das schaffen - über eine Volksabstimmung. | |
| Bild: Alles in der Schwebe in Europa? | |
| FREIBURG taz | Auch in Deutschland ist eine Volksabstimmung über die EU | |
| denkbar. Verfassungsrichter und Rechtswissenschaftler diskutieren bereits | |
| über die Voraussetzungen. Es wäre ein spektakulärer Schritt, denn dabei | |
| würde das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzt. | |
| Angesichts der europäischen Schuldenkrise glauben viele, dass nur eine | |
| verstärkte Integration solche Zuspitzungen auf Dauer verhindern kann. | |
| Diskutiert wird über eine "europäische Wirtschaftsregierung" mit einer | |
| gemeinsamen Steuer-, Haushalts- und Sozialpolitik. In der CDU hoffen manche | |
| sogar auf die "Vereinigten Staaten" von Europa. Aber auch die bloße | |
| Bewältigung der Überschuldung könnte zu massiven Eingriffen in die | |
| nationale Souveränität führen, etwa wenn die EU einen Sparkommissar | |
| installiert, der in nationale Haushalte eingreifen kann. | |
| Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagte jüngst | |
| in einem Interview mit der FAS: Bei der "Abgabe weiterer Kernkompetenzen" | |
| an die EU "müsste Deutschland sich eine neue Verfassung geben. Dafür wäre | |
| ein Volksentscheid nötig. Ohne das Volk geht es nicht!" Doch wie kommt er | |
| zu dieser Aussage? Eigentlich ist das Grundgesetz eine europafreundliche | |
| Verfassung. An mehreren Stellen ist die Schaffung eines "vereinten Europas" | |
| als Staatsziel benannt. | |
| Doch das Verfassungsgericht hat das Grundgesetz so interpretiert, dass es | |
| "die souveräne Staatlichkeit Deutschlands" voraussetzt, die nicht einmal | |
| per Verfassungsänderung aufgegeben werden dürfe. Deutschland dürfe, solange | |
| das Grundgesetz gilt, deshalb keinem europäischen Bundesstaat beitreten. | |
| ## Haushaltspolitik ist staatliches Kerngebiet | |
| Auch weitere Integrationsschritte unterhalb einer europäischen | |
| Staatsgründung hat das Bundesverfassungsgericht verboten, wenn dem | |
| Bundestag kein "ausreichender Raum zur politischen Gestaltung" mehr bleibt. | |
| Die Steuer- und Haushaltspolitik zählte Karlsruhe ausdrücklich zu den | |
| unaufgebbaren staatlichen Kerngebieten. | |
| Wenn die EU in diese Bereiche der deutschen Staatlichkeit eingreift, müsse | |
| die Bundesrepublik gegensteuern "und im äußersten Fall sogar ihre weitere | |
| Beteiligung an der Europäischen Union verweigern", hieß es 2009 im Urteil | |
| zum Lissabon-Vertrag. Die Verfassungsrichter bekamen für diese | |
| selbstherrliche Entscheidung viel Lob und viel Kritik. Doch sie zeigten | |
| auch einen Weg, wie es mit der Integration weitergehen könnte. | |
| Der Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat sei "allein dem unmittelbar | |
| erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten", steht im | |
| Lissabon-Urteil - ein Verweis auf Artikel 146 des Grundgesetzes. Dort heißt | |
| es, das Grundgesetz "verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine | |
| Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier | |
| Entscheidung beschlossen worden ist". Für weitere Schritte müsste das | |
| Grundgesetz aufgegeben und eine neue Verfassung geschrieben werden. | |
| Wie diese zustande kommt, lässt das Grundgesetz offen. Denkbar ist ein | |
| Volksentscheid, aber auch der Beschluss durch eine große verfassungsgebende | |
| Versammlung. Über das Grundgesetz gab es auch nie eine Volksabstimmung. | |
| Dabei müsste aber nicht unbedingt eine völlig neue Verfassung geschrieben | |
| werden. Man könne auch das Grundgesetz nehmen, sagte Verfassungsrichter | |
| Peter M. Huber jüngst in der SZ, und darin "wenige Sätze" ändern. Doch auch | |
| er geht, wie Voßkuhle, davon aus, dass die neue Verfassung per | |
| Volksabstimmung beschlossen werden müsste. | |
| 4 Nov 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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