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# taz.de -- Automatische Gesichtserkennung: Rechtliche Schritte gegen Facebook
> Der Hamburger Datenschützer verliert im Streit um die automatische
> Gesichtserkennung die Geduld. Nun sollen rechtliche Schritte gegen
> Facebook folgen.
Bild: Die Hamburger Datenschützer behalten Facebook im Blick.
Berlin dpa | Im Streit um die automatische Gesichtererkennung auf
Facebook-Fotos haben Datenschützer den Druck auf das US-Unternehmen erhöht.
Das Soziale Online-Netzwerk sei nicht der Aufforderung nachgekommen, die
Funktion mit deutschen und europäischen Regelungen in Einklang zu bringen,
erklärte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz Johannes Caspar am
Donnerstag. Nun bereite man rechtliche Schritte vor.
Facebook entgegnete in einer Stellungnahme, die Ankündigung rechtlicher
Schritte durch Caspar halte man "für absolut unnötig". Die
Markierungsvorschläge von Facebook seien mit den europäischen
Datenschutzgesetzen konform, sagte eine Firmen-Sprecherin.
Facebook-Anwender können Fotos auf die Plattform hochladen und die Bilder
mit Namen der abgebildeten Personen aus dem Kreis der eigenen Kontakte
verknüpfen. Einmal markierte Facebook-"Freunde" können danach automatisch
in den Bildern des Anwenders gefunden werden - möglich macht dies eine
Software zur automatischen Gesichtserkennung.
Wer das verhindern will, muss die Funktion extra abstellen. Die
Einstellungen lassen sich in den "Privatsphäre-Einstellungen" überprüfen
(unter dem Punkt "Funktionsweise von Markierungen").
## Nutzer nicht ausreichend informiert
Die Hamburger Datenschützer kritisierten, Facebook habe die
Gesichtserkennungsfunktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu
informieren und ohne eine "unmissverständliche Einwilligung" einzuholen.
Diese sei für die Erhebung und Verarbeitung biometrischer Gesichtsprofile
jedoch erforderlich. Caspar hatte dem Unternehmen im Oktober eine Frist
gesetzt, um auf seine Forderungen einzugehen.
"Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der
Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle
Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung
stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen", erklärte Caspar. Mögliche
Konsequenzen seien ein Bußgeld sowie eine Ordnungsverfügung, mit der man
Facebook das beanstandete Verhalten untersage.
Eine Firmen-Sprecherin sagte, Facebook haben seine Nutzer "umfassend über
die Markierungsvorschläge informiert und benachrichtigt". "Unsere Nutzer
können dieses Feature jederzeit leicht und unkompliziert in ihren
Kontoeinstellungen abschalten, wenn sie davon keinen Gebrauch mehr machen
möchten."
Im Dialog mit den Datenschützern habe das Unternehmen "sorgsam verschiedene
Möglichkeiten abgewogen und vorgeschlagen, um unsere Nutzer noch deutlicher
auf die Datenschutz-Einstellungen aufmerksam zu machen. Wir sind enttäuscht
darüber, dass Herr Caspar unsere Vorschläge nicht angenommen hat", heißt es
in der Stellungnahme.
10 Nov 2011
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