| # taz.de -- Abmahnung vom Kartellamt: Wasserpreise gehen baden | |
| > Das Bundeskartellamt wird die Wasserbetriebe abmahnen. Der halbstaatliche | |
| > Monopolist muss die Preise in der Folge wohl um 25 Prozent senken. | |
| Bild: Dürfte günstiger werden: Flüssiges aus dem Wasserhahn. | |
| Die Berliner Wasserpreise könnten im nächsten Jahr um rund ein Viertel | |
| sinken. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, kündigte am | |
| Dienstag an, den Wasserbetrieben in den nächsten Wochen eine Abmahnung zu | |
| schicken. "Wir sind bemüht, wirklich die exzessiven Fälle herauszugreifen | |
| und Transparenz herzustellen", sagte Mundt auf einer Veranstaltung der | |
| Industrie- und Handelskammer. | |
| Im Jahr 1999 hatte die Koalition aus CDU und SPD unter dem Regierenden | |
| Bürgermeister Eberhard Diepgen einen Anteil von 49,9 Prozent an den | |
| Wasserbetrieben verkauft. Den neuen Miteigentümern wurde dabei eine | |
| garantierte Rendite auf das Kapital versprochen, das für den Betrieb der | |
| Wasserbetriebe notwendig ist. Das Ergebnis: In Berlin kostet 1 Kubikmeter | |
| Wasser 2,21 Euro, in vielen anderen Großstädten liegen die Preise bei 1,60 | |
| Euro bis 2,10 Euro. Von jedem Euro, den die Berliner für ihr Wasser zahlen, | |
| bleibt den Wasserbetrieben derzeit ein Gewinn von 25 Cent. Dieser Gewinn - | |
| im vergangenen Jahr knapp 300 Millionen Euro - fließt an die Eigentümer der | |
| Wasserbetriebe, also an das Land Berlin, RWE und Veolia. | |
| Seit dem Frühjahr 2010 prüft das Bundeskartellamt, ob die Berliner | |
| Wasserbetriebe ihr Monopol auf die Wasserver- und -entsorgung missbrauchen. | |
| Ein Missbrauch liegt vor, wenn ein Unternehmen Preise verlangt, die es nur | |
| wegen seiner Monopolstellung durchsetzen kann. Das Kartellamt hat dazu die | |
| Kostenkalkulation der Berliner Wasserbetriebe mit den Wasserwerken | |
| zahlreicher anderer Städte verglichen. | |
| Dabei ist durchaus erlaubt, in einer Stadt höhere Wasserpreise zu verlangen | |
| als in einer anderen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs in einem | |
| vergleichbaren Fall im vergangenen Jahr dürfen Anbieter sich dabei | |
| allerdings "nur auf solche Kostenfaktoren berufen, die auch jedes andere | |
| Unternehmen in der Situation vorfinden würde". Dazu zählt etwa die | |
| geologische Lage. Hingegen müssen "auf die Struktur des betroffenen | |
| Versorgungsunternehmens zurückgehende Umstände außer Betracht" bleiben, | |
| heißt es in dem Urteil. Eine hohes Renditeversprechen für die Eigentümer | |
| rechtfertigt also keine hohen Preise. | |
| Das Bundeskartellamt will seine Abmahnung noch in diesem Jahr verschicken. | |
| Die Wettbewerbshüter hatten schon im Frühjahr kritisiert, dass der | |
| Kubikmeterpreis in der Hauptstadt um 25 Prozent zu hoch liegt. Die | |
| Wasserbetriebe können zunächst auf die Abmahnung antworten. Im nächsten | |
| Frühjahr könnte das Kartellamt dann seine Entscheidung verkünden: die | |
| schnelle Senkung der Wasserpreise. Das Kartellamt ordnet dabei in der Regel | |
| keinen festen Endpreis an. Es könnte hier etwa vorgeben, dass die | |
| Renditezusagen für die Eigentümer nicht mehr bei der Preiskalkulation | |
| berücksichtigt werden dürfen. In dem Fall würde der Wasserpreis schlagartig | |
| um ein Viertel sinken. Gleichzeitig würde der Gewinn der Wasserbetriebe auf | |
| einen Bruchteil sinken. | |
| Die Wasserbetriebe haben bereits angekündigt, gegen eine solche | |
| Entscheidung zu klagen. In der ersten Instanz wäre das Oberlandesgericht | |
| Düsseldorf zuständig. Danach würde der Bundesgerichtshof entscheiden - von | |
| der Entscheidung des Kartellamtes bis zu dessen Urteil dauert es | |
| erfahrungsgemäß etwa drei Jahre. In diesem Zeitraum müssten jedoch die | |
| Wasserbetriebe bereits ihre Tarife senken. | |
| 22 Nov 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Sebastian Heiser | |
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