Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Abmahnung vom Kartellamt: Wasserpreise gehen baden
> Das Bundeskartellamt wird die Wasserbetriebe abmahnen. Der halbstaatliche
> Monopolist muss die Preise in der Folge wohl um 25 Prozent senken.
Bild: Dürfte günstiger werden: Flüssiges aus dem Wasserhahn.
Die Berliner Wasserpreise könnten im nächsten Jahr um rund ein Viertel
sinken. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, kündigte am
Dienstag an, den Wasserbetrieben in den nächsten Wochen eine Abmahnung zu
schicken. "Wir sind bemüht, wirklich die exzessiven Fälle herauszugreifen
und Transparenz herzustellen", sagte Mundt auf einer Veranstaltung der
Industrie- und Handelskammer.
Im Jahr 1999 hatte die Koalition aus CDU und SPD unter dem Regierenden
Bürgermeister Eberhard Diepgen einen Anteil von 49,9 Prozent an den
Wasserbetrieben verkauft. Den neuen Miteigentümern wurde dabei eine
garantierte Rendite auf das Kapital versprochen, das für den Betrieb der
Wasserbetriebe notwendig ist. Das Ergebnis: In Berlin kostet 1 Kubikmeter
Wasser 2,21 Euro, in vielen anderen Großstädten liegen die Preise bei 1,60
Euro bis 2,10 Euro. Von jedem Euro, den die Berliner für ihr Wasser zahlen,
bleibt den Wasserbetrieben derzeit ein Gewinn von 25 Cent. Dieser Gewinn -
im vergangenen Jahr knapp 300 Millionen Euro - fließt an die Eigentümer der
Wasserbetriebe, also an das Land Berlin, RWE und Veolia.
Seit dem Frühjahr 2010 prüft das Bundeskartellamt, ob die Berliner
Wasserbetriebe ihr Monopol auf die Wasserver- und -entsorgung missbrauchen.
Ein Missbrauch liegt vor, wenn ein Unternehmen Preise verlangt, die es nur
wegen seiner Monopolstellung durchsetzen kann. Das Kartellamt hat dazu die
Kostenkalkulation der Berliner Wasserbetriebe mit den Wasserwerken
zahlreicher anderer Städte verglichen.
Dabei ist durchaus erlaubt, in einer Stadt höhere Wasserpreise zu verlangen
als in einer anderen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs in einem
vergleichbaren Fall im vergangenen Jahr dürfen Anbieter sich dabei
allerdings "nur auf solche Kostenfaktoren berufen, die auch jedes andere
Unternehmen in der Situation vorfinden würde". Dazu zählt etwa die
geologische Lage. Hingegen müssen "auf die Struktur des betroffenen
Versorgungsunternehmens zurückgehende Umstände außer Betracht" bleiben,
heißt es in dem Urteil. Eine hohes Renditeversprechen für die Eigentümer
rechtfertigt also keine hohen Preise.
Das Bundeskartellamt will seine Abmahnung noch in diesem Jahr verschicken.
Die Wettbewerbshüter hatten schon im Frühjahr kritisiert, dass der
Kubikmeterpreis in der Hauptstadt um 25 Prozent zu hoch liegt. Die
Wasserbetriebe können zunächst auf die Abmahnung antworten. Im nächsten
Frühjahr könnte das Kartellamt dann seine Entscheidung verkünden: die
schnelle Senkung der Wasserpreise. Das Kartellamt ordnet dabei in der Regel
keinen festen Endpreis an. Es könnte hier etwa vorgeben, dass die
Renditezusagen für die Eigentümer nicht mehr bei der Preiskalkulation
berücksichtigt werden dürfen. In dem Fall würde der Wasserpreis schlagartig
um ein Viertel sinken. Gleichzeitig würde der Gewinn der Wasserbetriebe auf
einen Bruchteil sinken.
Die Wasserbetriebe haben bereits angekündigt, gegen eine solche
Entscheidung zu klagen. In der ersten Instanz wäre das Oberlandesgericht
Düsseldorf zuständig. Danach würde der Bundesgerichtshof entscheiden - von
der Entscheidung des Kartellamtes bis zu dessen Urteil dauert es
erfahrungsgemäß etwa drei Jahre. In diesem Zeitraum müssten jedoch die
Wasserbetriebe bereits ihre Tarife senken.
22 Nov 2011
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## ARTIKEL ZUM THEMA
Krach um Wasserpreise: Rendite für die Stadt
Rot-Schwarz unter Druck: Senatsbevollmächtigter im Kartellverfahren zu
Wasserpreisen tritt zurück. Opposition fordert Strategie für
Wasserbetriebe.
Kartellamt bricht Fernwärme-Monopol: Das letzte Energiemonopol fällt
Fernwärme dürfen auch andere Anbieter liefern, das verfügt das
Bundeskartellamt. Hamburgs Energiemonopolist Vattenfall muss nun seine
Netze öffnen.
Kommentar zu Wasserbetrieben: Ein letzter Sieg für Harald Wolf
Noch-Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) war immer gegen die
Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. Jetzt kann er einen späten Erfolg
feiern.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.