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# taz.de -- Naziaufmarsch: Prozess um Gewaltprognose
> Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt über das Verbot einer
> antifaschistischen Demonstration in Bad Nenndorf wegen polizeilichen
> Notstandes. Gericht vertagt Entscheidung auf Mittwoch.
Bild: Die Demo war verboten, also machten die Nenndorfer eine Kundgebung gegen …
HAMBURG taz | Hätte die Demonstration gegen den Neonazi-Aufmarsch in Bad
Nenndorf im August vorigen Jahres aufgrund einer Gewaltprognose des
Landesamts für Verfassungsschutzes wegen "polizeilichen Notstandes"
überhaupt verboten werden dürfen? Mit dieser Frage beschäftigte sich am
Freitag das Verwaltungsgericht Hannover sechs Stunden lang in einer
mündlicher Verhandlung. Drei Zeugen seien vernommen worden, dann habe sich
die Kammer auf den kommenden Mittwoch vertagt, sagt Gerichtssprecherin
Wiebke Israel.
Dem Verfahren ist im vorigen Jahr ein heftiger Rechtsstreit vorausgegangen.
Neonazis hatten für den 14. August 2010 einen Marsch "Für die Opfer
alliierter Kriegs- und Nachkriegsverbrechen" angemeldet. Hintergrund: Die
Alliierten hatten in der Bad Nenndorfer Badeanstalt von 1947 bis 1947
Nazi-Verbrecher inhaftiert. Gegen den Aufmarsch hatte sich ein bürgernahes
Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt" zusammengeschlossen - darunter der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB), Kirchen und der örtliche Sportverein VfL Bad
Nenndorf.
Der Landkreis Schaumburg hatte zunächst beide Versammlungen mit
Einschränkungen bestätigt. Mit Bescheiden vom 11. August 2010 verbot der
Landkreis aber dann beide Versammlungen mit der Begründung des
"polizeilichen Notstandes". Nach neuen Prognosen des Verfassungsschutzes
und des polizeilichen Staatsschutzes wäre mit 250 rechten gewaltbereiten
"autonomen Nationalisten" und mit "500 gewaltbereiten Linksextremisten" zu
rechnen.
"Wenn der Trauermarsch stattfindet, werden die Gegendemonstranten kommen,
da sich der DGB nicht von Gewalt distanziere", begründete damals die
Ordnungsdezernentin Ursula Müller-Katz das Verbot. Und da die Bemühungen
von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fehlgeschlagen seien,
zusätzliche Polizei-Hundertschaften aus dem Bundesgebiet zu ordern, könne
die Polizei die Sicherheit des Neonaziaufmarsches nicht gewährleisten.
Beide Seiten klagten vor Gericht. Das Verwaltungsgericht gab daraufhin im
Eilverfahren der Klage der Neonazis weitgehend statt und hob das Verbot im
Wesentlichen auf. Dieselbe Kammer bestätigte aber das Verbot für die
Demonstration des Bündnisses "Bad Nenndorf ist bunt".
"Ein skandalöses Urteil", schimpfte damals der DGB-Regionalvorsitzende
Sebastian Wertmüller und zog vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg.
Am Vorabend des Aufmarsches hob das OVG dann das Demonstrationsverbot
teilweise auf und gestattete dem DGB zumindest eine Kundgebung.
Die Prognose der sogenannten "500 anreisenden gewaltbereiten
Linksextremisten" stellte sich am 14. August 2010 dann als pure
Fehleinschätzung heraus. Stattdessen versammelte sich ein buntes Völkchen
von 1.200 Demonstranten, die sich dem dem sogenannten "Trauermarsch" der
1.000 Neonazis entgegenstellten.
Und das mit Fantasie: So gelang es einer Gruppe mit einen Kleinbus und
einem Anhänger mit Absperrgittern bis etwa 100 Meter vor die Badeanstalt zu
gelangen und mit einer Beton-Pyramide, an der sich vier Personen
anketteten, den Marschweg zu blockieren. Eine Ausgabe der Zeitschrift
Polizei heute hinter der Windschutzscheibe und Caps, schwarze T-Shirts
sowie grüne Hosen hatten ihnen den Weg durch die Absperrungen der Polizei
geebnet, die mit 2.000 Beamten im Einsatz war.
Selbst im Nachhinein verteidigte Innenminister Schünemann die
Gefahrenprognose des "polizeilichen Notstandes" von Staats- und
Verfassungsschutz. Daran ändere sich auch nichts, selbst wenn sich "die
Prognosen zur Anzahl anreisender gewaltbereiter Personen letztlich nicht
vollständig bestätigt haben".
16 Dec 2011
## AUTOREN
Kai von Appen
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