Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Wohnungsbau: Wo der Hammer hängt
> Die Finanzbehörde soll Grundstücke eigentlich an den vergeben, der das
> beste Konzept hat. Bisher ist sie dieser Vorschrift aber nur
> unvollständig nachgekommen.
Bild: Höchstgebotsverfahren oder nicht? Die Linke sagt so, die Finanzbehörde …
Die Finanzbehörde ist den von Schwarz-Grün festgelegten Vergaberegeln für
städtische Grundstücke nur eingeschränkt gefolgt. Wie Kleine Anfragen der
Fraktionen der Linken und der GAL ergaben, hat die Behörde zwar nur in der
Minderzahl der Fälle allein aufs Geld geschaut. Die vorgegebenen
Qualifizierungskriterien wurden aber oft nicht eingehalten.
Das Höchstgebotsverfahren habe es "im vergangenen Jahrzehnt
gemeinwirtschaftlichen und genossenschaftlichen Bauträgern massiv
erschwert, günstiges Bauland für den Bau preiswerter Mietwohnungen zu
erwerben", kritisiert Heike Sudmann von der Linken in der Bürgerschaft. Um
das zu ändern, hatte der schwarz-grüne Senat im Mai 2009 festgelegt, dass
Grundstücke in der Regel nicht mehr im Höchstgebotsverfahren verkauft
werden sollten. Stattdessen sollte das Konzept der Käufer bei der
Entscheidungsfindung mit 70 Prozent gewichtet werden.
Die Gegenüberstellung von Vergaben im Höchstgebotsverfahren und im
Konzeptverfahren, die für die Linke erstellt wurde, erweckt den Eindruck,
es hätte sich einiges bewegt: 2009 wurde ein Grundstück im
Höchstgebotsverfahren und sechs wurden im Konzeptverfahren vergeben; 2010
lag das Verhältnis bei zwei zu 13, 2011 bei fünf zu 14. Wie stark die
Konzepte der Käufer dabei durchschlugen, ist allerdings ungewiss.
Jedenfalls wurde die "30 Prozent Preis/70 Prozent Konzept"-Regel des
Wohnungsbauentwicklungsplans nur bei sechs Vergaben eingehalten, wie der
Senat auf eine konkrete Nachfrage der GAL mitteilte. Und bei der
Konzeptbeurteilung wiederum spielten vielerlei Kriterien wie "energetisches
Konzept", "Belastbarkeit des Finanzierungskonzepts", "Denkmalschutz" und
"Wohnungsgrundrisse" eine Rolle - nur einmal aber der "Anteil an
öffentlichem Mietwohnungsbau".
Das sei besonders ärgerlich, weil "innerhalb des Konzepts die Entstehung
von bezahlbarem Wohnraum das entscheidende Kriterium ist", wie der
Bürgerschaftsabgeordnete Andy Grote von der SPD sagt. Sein Kollege Olaf
Duge von der GAL sieht das ähnlich. Beide bewerten die Bilanz des
Umsteuerns als enttäuschend. Die 70-30-Regel sei nicht zuletzt aufgrund der
Erfahrungen der Bezirksversammlungen eingeführt worden, die über
Bauvorhaben vor Ort zu entscheiden haben. "Wir sahen immer nur die
Euro-Stücke in den Augen der Investoren", erinnert sich der Wandsbeker
Ex-Bezirksfraktionschef Duge.
Anscheinend sei die Finanzbehörde nonchalant mit den Vorgaben umgegangen,
stellt Grote fest. Das könne so nicht bleiben, auch wenn es Fälle gebe, in
denen die Konzeptvergabe nicht anwendbar sei. Mit Bezug auf die 70-30-Regel
und den sozialen Wohnungsbau sagt er: "Das ist eine Beschlusslage der
Bürgerschaft und ich erwarte, dass das Immobilienmanagement sich daran
hält."
Die Finanzbehörde gibt sich verwundert: "Konzeptausschreibungen waren auch
in der Vergangenheit immer schon die Regel", sagt ihr Sprecher Daniel
Stricker. Wohnbauflächen würden eigentlich nie zu Höchstpreisen verkauft.
20 Dec 2011
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Schwerpunkt Landtagswahlen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Zusammenarbeit CDU und Linke: Vom Feind zum Freund
Das, was nach der Landtagswahl in Thüringen heiß diskutiert wird, ist auf
kommunaler Ebene längst Alltag: Die Zusammenarbeit von Linke und CDU.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.