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# taz.de -- Landgericht Düsseldorf pro Samsung: Rückschlag für Apple im Desi…
> Bei den weltweiten Prozessen um das Design des iPad droht Apple in
> Düsseldorf eine Niederlage. Es geht um den für den deutschen Markt
> abgewandelten Tabletcomputer 0.1 N.
Bild: Zum Verwechseln ähnlich? Tablet-Computer von Apple und Samsung.
DÜSSELDORF dpa | Dem US-Computerriesen Apple droht eine Schlappe im
Design-Streit mit Samsung um die Tablet-Computer beider Konzerne. Das
Düsseldorfer Landgericht zeigte sich am Donnerstag nach vorläufiger
Auffassung nicht bereit, auch das Samsung Galaxy Tab 10.1 N zu verbieten.
Die von den Koreanern im Vergleich zum Vorgänger 10.1 vorgenommenen
Änderungen seien entscheidend, urteilte das Gericht. Das 10.1 N sei damit
ausreichend weit entfernt vom Geschmacksmuster, das Apple für sein iPad
hinterlegt habe.
Der etwas breitere Rahmen und das größere Hersteller-Logo des 10.1 N seien
"etwas, was sofort ins Auge fällt", sagte die Vorsitzende Richterin Johanna
Brückner-Hofmann. Damit sei das Samsung-Gerät nicht mehr im Schutzbereich
des iPad-Designs. Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot für das 10.1 von
Samsung war Apple auch gegen das leicht veränderte Nachfolgemodell 10.1 N
vorgegangen.
"Letztlich ist doch das Gesamt-Design gleichgeblieben", argumentierte der
Apple-Anwalt. "Wenn jemand schon einen Tablet-Computer im gleichen Markt
und Preissegment anbieten will, muss sich das Gerät doch hinreichend
unterscheiden."
## Herkunftstäuschung?
Doch das Gericht zeigte sich davon nicht überzeugt: "Die Kammer sieht
gleichwohl nicht, dass es zu einer Herkunftstäuschung kommt", beschied die
Richterin. Besonders das große und allseits bekannte Samsung-Logo auf dem
Nachfolge-Modell mache es von den Apple-Geräten hinreichend unterscheidbar.
Doch der Apple-Vertreter wollte darin nur die "übliche Verletzer-Strategie"
sehen: "Hat man sich mit dem Nachahmer-Modell erst auf dem Markt etabliert,
kann man sich natürlich etwas vom Original entfernen." Letztlich betreibe
Samsung nach wie vor Ruf-Ausbeutung.
Samsung wehrte sich gegen die Vorwürfe: Apple versuche, den "kleinsten
gemeinsamen Nenner" von Tablet-Computern einfach für sich zu beanspruchen:
"Eine flache rechteckige Form mit vier abgerundeten Ecken." Die Form sei
aber lediglich Ausdruck technisch sinnvoller Lösungen. Der Samsung-Anwalt
führte eine ganze Reihe weiterer Geräte ins Feld um zu untermauern, dass
das iPad keine derart einzigartige Neuschöpfung sei: Vom Joojoo-Pad bis zum
Crunch-Pad.
## Entscheidung am 31. Januar
Samsung berief sich am Donnerstag auch auf ein älteres US-Patent für einen
dem iPad ähnlichen Monitor. Damit sei der Schutz für das iPad-Design
mindestens eingeschränkt. Die Apple-Anwälte wiesen dies zurück: Das
US-Patent beziehe sich auf eine gänzlich andere Produkt-Gattung. Außerdem
sei das US-Patent erst 13 Tage vor dem Schutzantrag für das iPad-Design
veröffentlicht worden. Damit habe man nicht mehr rechtzeitig von dem Patent
Notiz nehmen können.
Apple hatte sich im Jahr 2004 das Design seines Tablet-Computers in Europa
als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Die Prozesse in
Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung
um den Milliardenmarkt der Tablet-Computer. Dabei geht es auch um die
erbittert umkämpfte Vorherrschaft der Betriebssysteme Apple iOS und
Android.
Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot für das Gerät 10.1 hatte Samsung nur
für den deutschen Markt den äußerlich leicht abgeänderten Nachfolger 10.1 N
herausgebracht. Der Streit um den Vorgänger 10.1 wird derweil weiter vor
dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen. Dort versucht Apple, das
Verbot für das Samsung 10.1 auf Europa auszudehnen. Das Oberlandesgericht
will seine Entscheidung am 31. Januar verkünden.
22 Dec 2011
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