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# taz.de -- CDU greift Justizministerin an: Kinderpornos nicht wirksam bekämpft
> Bis Dienstag hätten die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung neu geregelt
> werden müssen. Doch Union und FDP streiten sich weiter über das Gesetz.
> Nun droht eine Klage der EU.
Bild: Unbeliebte Vorschrift: Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung in Ber…
BERLIN dpa | Der Dauerkonflikt um die Speicherung von Internet- und
Telefonverbindungsdaten zur Strafverfolgung begleitet die Regierung ins
neue Jahr. Fast 22 Monate nach dem Karlsruher Urteil, wonach die
Vorratsdatenspeicherung neu geregelt werden muss, zeichnet sich keine
Einigung ab. Am Dienstag lief eine von Brüssel gesetzte Frist für eine
Neuregelung ab.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gab sich
gelassen. Sie will die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für
Straftaten speichern lassen ("Quick Freeze"). Das geht der Union nicht weit
genug. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin
geltende Vorratsdatenspeicherung, die eine sechsmonatige Speicherung
vorsah, gekippt.
Der Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, pocht auf eine schnelle
Neuregelung. Der Bild-Zeitung sagte er: "Die Strukturen organisierter und
terroristischer krimineller Netzwerke können angesichts fehlender
Vorratsdaten nicht aufgedeckt, schwere Straftaten nicht aufgeklärt werden."
Nach Angaben des Blattes wurden seit dem Urteil 5.500 Auskunftsersuchen an
Telefon-, Handy- oder Internetanbieter gestellt. In mehr als 80 Prozent
habe es keine Antwort gegeben. Der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU)
gab Leutheusser-Schnarrenberger indirekt eine Mitschuld an Verbrechen wie
Kinderpornografie im Internet. "Wer die fortgesetzte Darstellung des
sexuellen Verbrechens an Kindern nicht wirksam bekämpft, macht sich
schuldig."
## Klage von der EU-Kommission droht
Ende Oktober hatte die EU-Kommission Deutschland eine Frist von zwei
Monaten gesetzt, um die EU-Richtlinie zur Speicherung von Verbindungs- und
Standortdaten für die Strafverfolgung umzusetzen. Nun kann die
EU-Kommission gerichtlich vorgehen. In einem Vertragsverletzungsverfahren
kann die EU-Behörde Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen,
dieser könnte millionenschwere Zwangsgelder verhängen. Ein Sprecher der
EU-Kommission sagte aber am Dienstag, über das weitere Vorgehen sei noch
nicht entschieden.
Leutheusser-Schnarrenberger verwies darauf, dass mehr als 50
Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel gegen Deutschland anhängig seien -
"nicht in meinem Bereich, sondern in vielen anderen Bereichen, in
unionsgeführten Häusern der Bundesregierung". Die Ministerin erinnerte auch
daran, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit
überarbeitet wird. Mehr als fünf EU-Länder hätten die Richtlinie bislang
nicht umgesetzt.
27 Dec 2011
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